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	<title>Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-06-09T12:12:32Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Kalkulatorische_Kosten&amp;diff=39440</id>
		<title>Kalkulatorische Kosten</title>
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		<updated>2022-01-18T09:44:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;193.158.76.243: /* Betriebswirtschaftliche Aspekte */ Link zu Betriebsbuchhaltung korrigiert&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Unter &#039;&#039;&#039;kalkulatorischen Kosten&#039;&#039;&#039; versteht man in der [[Betriebswirtschaftslehre]] und im [[Rechnungswesen]] [[Kostenart]]en, denen gar kein oder kein gleich hoher [[Aufwand]] gegenübersteht. Kalkulatorische Kosten fallen nur rechnerisch an, sie werden tatsächlich nicht bezahlt. Pendant sind die [[Kalkulatorische Erlöse|kalkulatorischen Erlöse]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Der zusammengesetzte Begriff „kalkulatorische Kosten“ ist [[Erich Kosiol]] zufolge ein [[Pleonasmus]], da [[Kosten]] ihrem Wesen nach stets kalkulatorisch sind.&amp;lt;ref&amp;gt;Erich Kosiol: &#039;&#039;Kalkulatorische Buchhaltung.&#039;&#039; 1950, S. 94.&amp;lt;/ref&amp;gt; Kalkulatorische Kosten signalisieren, dass diese Kosten keine [[Pagatorische Kosten|pagatorischen Kosten]] wie etwa [[Personalkosten]] sind, denen ein in der [[Finanzbuchhaltung]] zu erfassender [[Aufwand]] gegenübersteht. Vielmehr dienen sie unternehmensinternen [[Kalkulation]]szwecken. Damit weist das Attribut „kalkulatorisch“ darauf hin, dass die betreffenden Kosten nur für Zwecke der [[Preiskalkulation]] berücksichtigt werden und daher rein fiktiv sind. Denn es genügt meist nicht, die Preiskalkulation auf der [[Gewinn- und Verlustrechnung]] (dem pagatorischen Ergebnis) aufzubauen, sondern zusätzlich sind die kalkulatorischen Kosten aus der [[Betriebsbuchhaltung]] zugrunde zu legen. Diese müssen – unbeeinträchtigt durch handels- und steuerrechtliche Vorschriften – verrechnet werden, damit in der [[Kostenrechnung]] der tatsächliche Werteverzehr an [[Produktionsfaktor]]en berücksichtigt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während die Finanzbuchhaltung (&#039;&#039;externes Rechnungswesen&#039;&#039;) [[Aufwand|Aufwendungen]] und [[Ertrag|Erträge]] betrachtet, erfasst die [[Kosten- und Leistungsrechnung]] (&#039;&#039;internes Rechnungswesen&#039;&#039;) [[Kosten]] und [[Leistung (Rechnungswesen)|Leistungen]]. Die [[Kostenartenrechnung]] gelangt durch Abgrenzungen von Aufwendungen zu Kosten und berücksichtigt dabei alle Kosten, insbesondere kalkulatorische Kosten (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Kapitalkosten|Eigenkapitalzinsen]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Kalkulatorische Kosten werden seit Erich Kosiol in die Hauptgruppen &#039;&#039;Zusatzkosten&#039;&#039; und &#039;&#039;Anderskosten&#039;&#039; unterteilt.&amp;lt;ref&amp;gt;Erich Kosiol: &#039;&#039;Kalkulatorische Kosten.&#039;&#039; In: &#039;&#039;Bausteine der Betriebswirtschaft.&#039;&#039; Band 2: &#039;&#039;Rechnungswesen.&#039;&#039; 1953, S. 93.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Um [[Zusatzkosten]] handelt es sich, wenn den kalkulatorischen Kosten kein artgleicher Aufwand gegenübersteht. Zusatzkosten werden betriebsintern zusätzlich zu den pagatorischen Kosten angesetzt.&amp;lt;ref&amp;gt;Hans-Peter Möller, Jochen Zimmermann, Bernd Hüfner: [https://books.google.de/books?id=BVh58IfCTmoC&amp;amp;pg=PT257&amp;amp;dq=kalkulatorische+Kosten&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=fiBuU8fSO6mK7Abz1IDIDA#v=onepage&amp;amp;q=kalkulatorische%20Kosten&amp;amp;f=false &#039;&#039;Erlös- und Kostenrechnung.&#039;&#039;] 2005, S. 258.&amp;lt;/ref&amp;gt; Sie werden für den Verbrauch oder die Nutzung von Gütern zugrunde gelegt, bei denen kein Aufwand und daher auch keine Ausgabe entsteht; Kosiol bezeichnet sie als „aufwandslose Kosten“ ([[Grundkosten]]).&lt;br /&gt;
** [[kalkulatorischer Unternehmerlohn]]: Entsteht bei [[Vollhafter|vollhaftenden]] [[Geschäftsführung (Deutschland)|Geschäftsführern]] von [[Personengesellschaft]]en und [[Einzelunternehmen (Deutschland)|Einzelunternehmen]] als Differenz zwischen den tatsächlichen [[Entnahme]]n und dem marktüblichen fiktiven Geschäftsführergehalt. Nach {{§|121|hgb|juris}} Abs. 1 [[Handelsgesetzbuch|HGB]] steht ihm zunächst vom Gewinn ein Anteil von 4 % seines Kapitalanteils zu (&#039;&#039;Zinsanteil&#039;&#039;), der verbleibende [[Saldo]] ist unter die Gesellschafter „nach Köpfen“ zu verteilen (&#039;&#039;Gewinnanteil&#039;&#039;; § 121 Abs. 3 HGB). Ein vernünftig wirtschaftender Unternehmer wird für die eigene Arbeitsleistung eine marktübliche Vergütung erwarten und seine Preise entsprechend kalkulieren. Dies wird durch den kalkulatorischen [[Unternehmerlohn]] berücksichtigt.&lt;br /&gt;
** [[kalkulatorische Miete]]n und Pachten: dem [[Unternehmen]] oder [[Unternehmer]] gehörende Produktionsstätten, Lagerhallen oder Verwaltungsgebäude würden Miet- oder Pachtzins kosten, wenn sie von Dritten gemietet oder gepachtet wären. Um diesen Kostenvorteil zu eliminieren, werden Mieten und Pachten mit kalkuliert.&lt;br /&gt;
* [[Anderskosten]] liegen vor, wenn entsprechende pagatorische Kostenarten zwar vorhanden sind, sie sich jedoch der Höhe nach vom tatsächlichen Aufwand unterscheiden. Der häufigste Anwendungsfall der Anderskosten sind die [[Abschreibung]]en, wenn die kalkulierten Abschreibungen von den handelsrechtlichen Abschreibungen abweichen. Das kann der Fall sein, wenn die wirkliche Abnutzung höher ist als die handelsrechtliche, weil bei letzteren aus bilanzpolitischen oder steuerrechtlichen Gründen andere Abschreibungsstrategien verfolgt werden müssen.&lt;br /&gt;
** [[kalkulatorische Abschreibung]]en: die pagatorischen Abschreibungen richten sich nach den Vorschriften für die [[Handelsbilanz|Handels-]] und [[Steuerbilanz]]. [[Abschreibung]]en werden für steuerliche Zwecke regelmäßig von den historischen [[Anschaffungskosten]] oder [[Herstellungskosten]] berechnet. Steigen jedoch die [[Wiederbeschaffungskosten]], reichen diese Abschreibungen zur Finanzierung von Ersatzbeschaffungen nicht aus. Eine Substanzerhaltung ist dann nicht möglich. Deshalb wählt man für die Preiskalkulation statt der historischen Anschaffungskosten die Wiederbeschaffungskosten als Bemessungsgrundlage für Abschreibungen.&lt;br /&gt;
** [[Kalkulatorisches Wagnis|kalkulatorische Wagnisse]]: Pagatorisch wird der Aufwand für [[Gewährleistung]]en zwar berücksichtigt, jedoch nur bis zur handels- und steuerrechtlich zulässigen Grenze. Die darüber hinausgehenden Anderskosten und andere nicht versicherte Risiken werden als kalkulatorische Wagnisse in Form der [[Wagniskosten]] berücksichtigt.&lt;br /&gt;
** [[Kalkulatorische Zinsen|kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung]]: In der pagatorischen Rechnung erscheinen nur die [[Fremdkapital]]zinsen, so dass das [[Betriebsnotwendiges Vermögen|betriebsnotwendige Gesamtkapital]] nicht vollständig verzinst würde. Dies wird durch die kalkulatorische Verzinsung ausgeglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Betriebswirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Kalkulatorische Kosten werden zwar in der [[Kostenrechnung]] verrechnet und gehen auch in das [[Betriebsergebnis]] ein, wirken sich jedoch im externen handelsrechtlichen [[Jahresabschluss]] nicht aus und sind dort deshalb nicht erkennbar. Die interne Preiskalkulation richtet sich nicht nach dem handelsrechtlichen pagatorischen Ergebnis, sondern nach dem Ergebnis der [[Betriebsbuchhaltung]], wo die kalkulatorischen Kosten erfasst werden. Die [[Preisuntergrenze]] würde zu niedrig kalkuliert, wenn auf die Einbeziehung der kalkulatorischen Mieten und Pachten verzichtet wird. Die interne Preiskalkulation liefert durch ihre Einbeziehung den Preis, den ein Unternehmen am Markt für seine [[Produkt (Wirtschaft)|Produkte]] oder [[Dienstleistung]]en idealerweise verlangen müsste. Ist dieser Preis aus Wettbewerbsgründen nicht erzielbar, muss der konkurrenzfähige Preis ausgewählt werden. Kalkulatorische Kosten sollen eine faire, vergleichbare [[Kostenstruktur]] im Rahmen einer [[Profitcenter|Profitcenter-Rechnung]] erzeugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Günter Wöhe]] zufolge lösen die kalkulatorischen Kosten zwei Aufgaben:&amp;lt;ref&amp;gt;Günter Wöhe/[[Heinz Kußmaul]]: &#039;&#039;Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik.&#039;&#039; 2012, S. 17.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* sie belasten die [[Selbstkosten]] der [[Kostenträger]] mit dem effektiven Werteverzehr, auch wenn die Gewinn- und Verlustrechnung diesen nicht oder in anderer Höhe ausweist;&lt;br /&gt;
* sie verteilen aperiodisch und zufällig in der betrieblichen [[Produktion]] auftretende Verluste durch kalkulatorische Wagniszuschläge gleichmäßig auf die Abrechnungsperioden als [[Selbstversicherung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* {{Literatur|Autor=[[Lothar Haberstock]]|Titel=Kostenrechnung I, Einführung mit Fragen, Aufgaben und Lösungen|Verlag=Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler |Ort=Wiesbaden|Jahr=1980|Auflage= 4.|ISBN=3-470-70408-2}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur|Autor=Klaus Olfert|Titel=Kostenrechnung|Verlag=Kiehl|Ort=Ludwigshafen (Rhein)|Jahr=1991|Auflage= 8., überarbeitete und erweiterte |ISBN=3-470-70408-2}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur|Autor=Wolfgang Kilger|Titel=Einführung in die Kostenrechnung|Verlag=Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler |Ort=Wiesbaden|Jahr=1987|Auflage= 3., durchgesehene|ISBN=3-409-21069-5}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4257580-1}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kostenrechnung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Management]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>193.158.76.243</name></author>
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