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	<title>Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Spareinrichtung&amp;diff=1384285</id>
		<title>Spareinrichtung</title>
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		<updated>2025-02-04T11:29:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;217.239.252.242: /* Wirtschaftliche Aspekte */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Als &#039;&#039;&#039;Spareinrichtung&#039;&#039;&#039; wird bei [[Wohnungsbaugenossenschaft]]en eine [[Organisationseinheit]] bezeichnet, die [[Spareinlage]]n ihrer [[Mitglied]]er oder von deren [[Angehöriger|Angehörigen]] wie bei [[Kreditinstitut]]en entgegennehmen und verwalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
[[Betriebszweck]] von [[Wohnungsunternehmen]] und Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung ist der [[Neubau (Bauwesen)|Neubau]], die [[Renovierung]], der [[Umbau]] oder die [[Bewirtschaftung]] von [[Wohnung]]en.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Bankbilanz_nach_HGB/VCHRDwAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=Spareinrichtung&amp;amp;pg=PA36&amp;amp;printsec=frontcover Christian Gaber, &#039;&#039;Bankbilanz nach HGB&#039;&#039;, 2018, S. 36]&amp;lt;/ref&amp;gt; Spareinrichtungen haben bei Wohnungsbaugenossenschaften den Zweck, den [[Kapitalbedarf]] zinsgünstig ohne die Inanspruchnahme des [[Kapitalmarkt]]s zu decken. Würde die Wohnungsbaugenossenschaft diesen Kapitalbedarf durch [[Kredit]]aufnahme bei Kreditinstituten decken, müsste sie dafür die marktüblichen [[Kreditzins]]en entrichten. Damit ist die Spareinrichtung ein kostensparendes [[Kreditsubstitut]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Spareinrichtung kann sie sich auch unmittelbar bei ihren Mitgliedern refinanzieren. Die eingesparten [[Kapitalkosten]] kommen sowohl der [[Genossenschaft]] als auch ihren Mitgliedern zugute.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Ende des 19. Jahrhunderts zogen die rasch wachsenden Handels- und Industriemetropolen Tausende von Arbeitssuchenden an. Allein auf dem Gebiet des späteren „[[Groß-Berlin]]“ wuchs die Bevölkerung zwischen 1871 und 1919 von etwa 900.000 auf 3,7 Millionen; eine Stadt wie [[Hannover]] wuchs zwischen 1871 und 1912 von 87.600 auf 313.400 Einwohner. Doch die Lebens- und Arbeitsbedingungen der neuen Bevölkerungsschicht, der Fabrikarbeiter, waren schlecht. Zu viele Menschen wohnten auf engstem Raum, in alten und heruntergekommenen Häusern. Eine planvolle [[Wohnungspolitik]] zählte in dieser Zeit noch nicht zu den Aufgabenbereichen staatlichen Handelns. Planung, Bau und Vermietung von Wohnraum war allein Sache privater Unternehmer und blieb dem „freien Spiel der Kräfte“ überlassen, und so blieb die Schaffung von menschenwürdigem und preiswertem Wohnraum für lange Zeit eine schwierige Aufgabe. Doch das Thema erlangte durch neue Erkenntnisse in Medizin, Hygiene und öffentlicher Gesundheitspflege allmählich eine größere Aufmerksamkeit. Auf diese Weise gewann auch der ursprünglich aus [[Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland|England]] stammende Genossenschaftsgedanke schnell an Bedeutung. Sein Prinzip ist einfach: erst [[Sparen]], dann [[Bauwesen|Bauen]], anschließend Einziehen und Wohnen. Die Genossen brachten ihre Anteile ein, sparten gemeinsam und konnten so kontinuierlich Wohnungen für Mitglieder bauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anfang der 1940er Jahre war beim Großteil der Genossenschaften Schluss mit den Spareinrichtungen. Sie wurden von den [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|Nationalsozialisten]] aufgelöst und die Spargelder der [[Kriegswirtschaft im Zweiten Weltkrieg|Kriegswirtschaft]] zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Genossenschaftsgedanke im [[Wohnungsbau]] reaktiviert. Heute besitzen in Deutschland 47 Wohnungsbaugenossenschaften eine Spareinrichtung und verfügen über mehr als 2,4 Milliarden [[Euro]] Spareinlagen.&amp;lt;ref&amp;gt;[[GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen]] (Hrsg.), &#039;&#039;Stellungnahme vom Juli 2016&#039;&#039;, 2016, S. 4&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Die Spareinrichtung ist ein [[Rechtsbegriff]] des [[Bankrecht (Deutschland)|Bankrechts]], denn sie ist ein [[Bankgeschäft]] nach {{§|1|kredwg|juris}} Abs. 1 Nr. 2 [[Kreditwesengesetz|KWG]] und gehört zum [[Einlagengeschäft]]. Für das Betreiben des Einlagengeschäfts ist eine [[Banklizenz]] der [[Bankenaufsicht]] [[BaFin]] gemäß {{§|32|kredwg|juris}} KWG erforderlich. Spareinrichtungen dürfen nur von Wohnungsunternehmen in der Rechtsform einer [[Eingetragene Genossenschaft|eingetragenen Genossenschaft]] betrieben werden, sind keine [[CRR-Kreditinstitut]]e oder [[Finanzdienstleistungsinstitut]]e und bewirtschaften den eigenen Wohnungsbestand ({{§|1|kredwg|juris}} Abs. 29 KWG). Hierdurch unterliegen Wohnungsbaugenossenschaften auch spezifischen Bestimmungen des Bankaufsichtsrechts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Allgemeine Vorschriften ===&lt;br /&gt;
Das Einlagengeschäft im Sinne des {{§|1|kredwg|juris}} Abs. 29 Satz 1 Nummer 3 KWG darf gemäß {{§|51c|kredwg|juris}} KWG nur mit den Mitgliedern der Genossenschaft und ihren Angehörigen ({{§|15|ao_1977|juris}} [[Abgabenordnung|AO]]) betrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Liquiditätsverordnung ===&lt;br /&gt;
Die [[Liquiditätsverordnung]] (LiqV) gilt gemäß {{§|1|liqv|juris}} LiqV seit Januar 2018 lediglich noch für Kreditinstitute, auf welche die Bestimmungen über die [[Liquidität]] der Art. 411–428 [[Kapitaladäquanzverordnung]] (CRR) nicht anzuwenden sind. Dies trifft auf [[Bürgschaftsbank]]en, Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung, [[Wertpapierfirma|Wertpapierfirmen]] und Finanzdienstleistungsinstitute gemäß {{§|1|kredwg|juris}} Abs. 1a KWG zu. Die LiqV stellt [[Zahlungsmittelbestand|Zahlungsmittelbestände]] (unterteilt in Laufzeitbänder je nach [[Liquiditätsgrad]]; {{§|3|liqv|juris}} LiqV) und [[Verbindlichkeit|Zahlungsverpflichtungen]] (ebenfalls unterteilt in Laufzeitbänder je nach [[Laufzeit (Wirtschaft)|Laufzeit]]; {{§|4|liqv|juris}} LiqV) gegenüber.&lt;br /&gt;
.&lt;br /&gt;
=== Eigenkapital und Solvabilität ===&lt;br /&gt;
Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung müssen gemäß {{§|51a|kredwg|juris}} KWG im Interesse der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren [[Gläubiger]]n, insbesondere im Interesse der Sicherheit der ihnen anvertrauten [[Vermögenswert]]e, angemessenes [[Eigenkapital]] haben. {{§|33|kredwg|juris}} Abs. 1 KWG gilt mit der Maßgabe, dass Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung mindestens über ein Eigenkapital von 5 Millionen Euro verfügen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung ermitteln gemäß {{§|61|wusolvv|juris}} &#039;&#039;Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung&#039;&#039; (WuSolvV) den „relevanten Indikator“ &amp;lt;math&amp;gt;I&amp;lt;/math&amp;gt; als Differenz der nachfolgenden Positionen:&lt;br /&gt;
* dem Produkt aus dem durchschnittlichen [[Bestandskonto|Bestand]] an [[Spareinlage]]n &amp;lt;math&amp;gt;S&amp;lt;/math&amp;gt; und dem durchschnittlichen [[Zinssatz]] für [[Finanzierung]]en durch Kreditinstitute &amp;lt;math&amp;gt;K&amp;lt;/math&amp;gt; dividiert durch 100:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;I = \frac{S \cdot K}{100}&amp;lt;/math&amp;gt; und&lt;br /&gt;
* den [[Zinsaufwand|Zinsaufwendungen]] für Spareinlagen &amp;lt;math&amp;gt;ZA&amp;lt;/math&amp;gt;, mithin&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;I = \frac{S \cdot K}{100} - ZA&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
Dieser Indikator zeigt die Marktüblichkeit der [[Habenzins]]en an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Wie zu den Gründungszeiten der Genossenschaften, als Wohnraum knapp und teuer war, basieren die Spareinrichtungen auf einem einfachen Modell: Sparen → Bauen → Wohnen. Die Spareinrichtung bringt heute wie damals Vorteile für die Genossenschaft und ihre Mitglieder und deren Angehörige:&lt;br /&gt;
* Die Genossenschaft kann mit den Spareinlagen teures [[Fremdkapital]] bei den Kreditinstituten ablösen bzw. verhindern.&lt;br /&gt;
* Die Genossenschaft muss keine teuren [[Kredit]]e für den Erhalt der Häuser aufnehmen. Auch andere Einrichtungen wie [[Seniorentreff]]s oder [[Spielplatz|Kinderspielplätze]] lassen sich so kostengünstiger finanzieren.&lt;br /&gt;
* Der Sparer erhält deutlich höhere Zinsen gegenüber einer vergleichbaren Anlage bei einer Bank. Außerdem erhöhen attraktive Sparbedingungen auch die Attraktivität der Wohnungsbaugenossenschaft für neue Mitglieder.&lt;br /&gt;
* So kommt der Sparer als Wohnungsnutzer in den Genuss seiner Gelder. Die Genossenschaft erwirtschaftet mit den Einlagen – verglichen mit der sonst erforderlichen&lt;br /&gt;
Das Sparen in einer Wohnungsbaugenossenschaft ist zweckgebunden und darf nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unternehmen in der [[Rechtsform]] der Genossenschaft gehören gesetzlich einem [[Prüfungsverband]] an. Der jährlich zu erstellende Prüfungsbericht testiert nicht nur das jeweilige [[Geschäftsjahr]], er enthält auch Aussagen und Stellungnahmen zu den Chancen und Risiken der Genossenschaft ([[Risikobericht]]) sowie Aussagen zu den mittel- und langfristigen Prognosen ([[Lagebericht]]). Die Unternehmen sind auch Mitglied in der [[Sicherungseinrichtung]] des GdW, dem Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, dem „Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsbaugenossenschaften“. Darüber hinaus unterliegt die Genossenschaft wegen ihrer Spareinrichtung der Bankenaufsicht. Eine [[Meldewesen (Bank)|monatliche Berichterstattung]] ist zwingend. Weiterhin nehmen Mitarbeiter der [[Deutsche Bundesbank|Deutschen Bundesbank]] an den jährlichen Vertreterversammlungen teil, und anhand der Prüfungsberichte wird ein jährliches Aufsichtsgespräch geführt. Zudem ist ein in der Regel gut ausgestatteter Immobilienbestand eine Sicherheit für das Spargeld.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur/Weblinks ==&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|Spareinrichtung|TYP=Literatur über}}&lt;br /&gt;
* [https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2002_2006/DL_Spareinrichtung.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=3 Expertise Spareinrichtung], [[Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung]] (Hrsg.), Oktober 2005&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bankwesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzierung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Genossenschaftswesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kundeneinlage]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Planung und Organisation]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Unternehmensart]]&lt;/div&gt;</summary>
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