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	<title>Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Rente_(Wirtschaft)&amp;diff=231895</id>
		<title>Rente (Wirtschaft)</title>
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		<updated>2025-04-03T07:53:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;217.86.232.168: /* Etymologie */ Die &amp;quot;angelsächsische&amp;quot; Sprache wird nicht mehr gesproChen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die &#039;&#039;&#039;Rente&#039;&#039;&#039; ist in der [[Wirtschaft]] ein regelmäßiges [[Einkommen]], das ohne unmittelbare [[Gegenleistung]] erzielt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Etymologie ==&lt;br /&gt;
Das Wort Rente geht auf „zurückgeben, erstatten“ ({{laS|rendere}}) zurück, das in derselben Bedeutung in [[Frankreich]] übernommen wurde ({{frS|rendre}}).&amp;lt;ref&amp;gt;[[Gerhard Köbler]], &#039;&#039;Etymologisches Rechtswörterbuch&#039;&#039;, 1995, S. 340&amp;lt;/ref&amp;gt; Im [[Mittelhochdeutsch]]en tauchte es als [[Lehnwort]] „rente“ im Jahre 1262 ersichtlich erstmals in Köln auf, [[Begriffsinhalt]] war anfänglich oft die Miete.&amp;lt;ref&amp;gt;Friedrich Wilhelm/[[Helmut de Boor]] (Hrsg.), &#039;&#039;Corpus der Altdeutschen Originalurkunden bis zum Jahr 1300&#039;&#039;, Band 1, 1932, S. 96&amp;lt;/ref&amp;gt; Dieser Inhalt als [[Immobiliarmiete|Miete]] ist im [[Englische Sprache|englischen Sprachraum]] bis heute erhalten ({{enS|rent}}). Es handelt sich mithin um einen [[Falscher Freund|falschen Freund]], denn Renten im deutschsprachigen Sinne heißen hier Pension ({{enS|pension}}). Der [[Rechtswissenschaftler]] [[Johann August von Hellfeld]] definierte im Jahre 1753 Renten als „eine jährliche revenue [Einnahme, d. Verf.] von Geld oder Früchten, welche man aus einem Grundstück vor ein gewisses Kapitäl dergestalt erkauft, dass, sobald solches Kapital wieder erleget wird, diese jährliche [[Zins]]en hinwiederum aufhören sollen“.&amp;lt;ref&amp;gt;Johann August von Hellfeld, &#039;&#039;Repertorium Reale Practicum Iuris Privati Imperii Romano-Germanici&#039;&#039;, Band I, 1753, S. 46&amp;lt;/ref&amp;gt; Hier wurde deutlich, dass die Rente aus einem [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögen]] wie [[Kapital]] oder [[Grundstück]]en zu leisten war. Im März 1881 bestimmte das [[österreich]]ische [[ABGB]]: „Beständige jährliche Renten sind keine persönliche Servitut ([[höchstpersönliches Recht]], d. Verf.), und können also ihrer Natur nach auf alle [[Rechtsnachfolger|Nachfolger]] übertragen werden“ ({{§|530|ABGB|RIS-B|DokNr=NOR12018257}} ABGB). Seither gilt allgemein: „Rente ist die auf Dauer bestimmte Verpflichtung zur Erbringung (periodisch) wiederkehrender Leistungen“.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Adalbert Erler]] (Hrsg.), &#039;&#039;[[Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte]]&#039;&#039;, Band IV, 1997, S. 895&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Der Begriff der Rente wird heute auch umgangssprachlich für verschiedene Instrumente der [[Altersvorsorge]] wie der [[Altersrente]], [[Betriebsrente]], [[Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)|gesetzlichen Rentenversicherung]], der [[Pension (Altersversorgung)|Pension]], [[Rentenversicherung (Erlebensversicherung)|privaten Rentenversicherung]], der [[Riester-Rente]], [[Rürup-Rente]], [[Unfallrente]] oder [[Zeitrente]] verwendet. Rentenversicherungen sind eine Weiterentwicklung der 1653 von dem italienischen Arzt [[Lorenzo de Tonti]] in Paris erstmals eingerichteten [[Tontine]]. Diese war als [[Leibrente]] angelegt; das [[Leibgedinge]] verfolgt ein verwandtes Konzept. Das [[Nomen Patientis]] zur Rente ist der [[Rentner]], der regelmäßige Zahlungen vom [[Rententräger]] oder [[Rentenversicherungsträger]] erhält. Ein weiteres Beispiel ist die [[Grundrententheorie|Bodenrente]], also die Zahlungen, die ein [[Pachtvertrag (Deutschland)|Pächter]] an den Eigentümer des Grundstückes zu zahlen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Renten in der Wissenschaft ==&lt;br /&gt;
Der Rentenbegriff ist in den Wissenschaften auf wenige Sachverhalte beschränkt. Weil die Rente ein Einkommen ohne unmittelbare Gegenleistung darstellt, handelt es sich um eine [[Transferleistung]], die zwischen dem [[Zahlungspflichtiger|zahlungspflichtigen]] [[Schuldner]] und dem [[Zahlungsempfänger]] ([[Gläubiger]]) stattfindet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Volkswirtschaftslehre ===&lt;br /&gt;
In der [[Volkswirtschaftslehre]] wird der Begriff der Rente vielfältig verwendet. Der Rentenbegriff betrifft in der Volkswirtschaftslehre die [[Knappheit]] des [[Produktionsfaktor]]s Boden im Verhältnis zur [[Nachfrage]], die Qualitätsunterschiede aller Produktionsfaktoren (horizontale [[Differentialrente]]), die [[Grenzproduktivität]] (Knappheit in Verbindung mit der vertikalen Differentialrente), die Veränderungen der dynamischen Wirtschaft sowie die [[Unternehmer]]tätigkeit.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=E1OvClCRQmIC&amp;amp;pg=PA203&amp;amp;dq=rente+kapitalleistungen&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=2ahUKEwjzsO29odLsAhUEzqQKHeteADA4ChC7BTAJegQICBAH#v=onepage&amp;amp;q=rente%20kapitalleistungen&amp;amp;f=false Maximilian Klafkowski, &#039;&#039;Der Rentenbegriff in der Wirtschaftstheorie&#039;&#039;, 1963, S. 21]&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Quasi-Rente]] ist in der  [[Transaktionskostentheorie]] die Differenz zwischen dem [[Ertrag]] einer [[Investition]] in ihrer optimalen Verwendung und ihrer nächst besten Verwendung. In der [[Mikroökonomie]] bezeichnet er die Differenz zwischen einem für einen [[Marktteilnehmer]] akzeptablen Preis und dem [[Marktpreis]]. Außerdem kommt er auch durch die im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherungen geleisteten Zahlungen als Teil der [[Transferzahlung]]en in Frage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Konsumenten- und Produzentenrente&lt;br /&gt;
Der britische Nationalökonom [[Alfred Marshall]] prägte in seinem 1890 veröffentlichten Buch &#039;&#039;Principles of Economics&#039;&#039; die Begriffe der [[Produzentenrente]] ({{enS|producer&#039;s surplus}}) und [[Konsumentenrente]] ({{enS|consumer&#039;s surplus}}).&amp;lt;ref&amp;gt;Alfred Marshall, &#039;&#039;Principles of Economics&#039;&#039;, Buch V, 1890, S. 428 f.&amp;lt;/ref&amp;gt; Für die [[Verbraucher|Konsumenten]] ist dies die Differenz zwischen dem, was sie bereit sind für ein bestimmtes [[Gut (Wirtschaftswissenschaft)|Gut]] zu zahlen und dem, was sie tatsächlich für dieses zahlen müssen. Das Gegenteil beschreibt die Produzentenrente, die Differenz zwischen dem gerade noch akzeptablen Preis und dem tatsächlichen Marktpreis ([[ökonomische Rente]]). Moderneren Definitionen zufolge kann die ökonomische Rente auch jegliche Bezahlung für die Bereitstellung von [[Rohstoff]]en, [[Lizenz]]en zur Nutzung [[Geistiges Eigentum|geistigen Eigentums]] und so weiter bezeichnen. In der [[Neoklassische Theorie|neoklassischen Theorie]] bezeichnet die ökonomische Rente allgemein die Differenz zwischen dem Ertrag aus der augenblicklichen und einer möglichen besseren Nutzung ([[Opportunitätskosten]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Bodenrente&lt;br /&gt;
In der [[Klassische Nationalökonomie|klassischen Ökonomie]] wird zwischen den drei [[Produktionsfaktor]]en [[Arbeit (Volkswirtschaftslehre)|Arbeit]], [[Boden (Produktionsfaktor)|Boden]] und [[Kapital]] unterschieden. Den Teil der [[Produktion]], der für die Bereitstellung von Arbeit durch die [[Arbeitnehmer]] an diese geht, bezeichnet man als [[Arbeitsentgelt|Lohn]], denjenigen, der für die Überlassung von Kapital durch die [[Kapitalgeber]] an diese geht, als [[Zins]]. Der Produktionsteil schließlich, der für die Überlassung von Boden den [[Grundeigentümer]]n gezahlt wird, ist die [[Bodenrente]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Informationsrente&lt;br /&gt;
Erhält ein Marktteilnehmer ein bestimmtes (Mehr-)Einkommen nur auf Grund bestimmter [[Information]]en, die er gibt, so bezieht er eine [[Informationsrente]]. Ein Beispiel dafür ist die Kostenerstattung, die ein [[Unternehmer]] im Rahmen einer [[Deregulierung]] erhält. Gibt der Marktteilnehmer höhere Kosten an, als ihm tatsächlich entstehen, erhält er eine Informationsrente. Eng verknüpft damit ist die politische Rente.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine weitere Definition von Informationsrenten bezieht sich auf die [[Privatisierung]] von Informationen. Ein Marktteilnehmer, der eine bestimmte Information exklusiv hat, erhält eine zusätzliche Rente, die der [[Monopol]]istenrente des Produzenten entspricht. Siehe auch [[Cournotscher Punkt]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Politische Rente&lt;br /&gt;
Die [[politische Rente]] bezeichnet ein (Mehr-)Einkommen ohne Gegenleistung durch [[Hoheitliches Handeln|hoheitlichen Handeln]] des [[Staat]]es, also zum Beispiel [[Gesetz]]e, die einigen [[Wirtschaftssubjekt]]en höheres Einkommen verschaffen. Teilweise wird in der [[Politikwissenschaft]] auch die Zahlung von [[Militärhilfe|Militär-]] und [[Entwicklungshilfe]] als Rente bezeichnet. Diese als Rente zu bezeichnen, ist jedoch fragwürdig: Die Zahlung von Entwicklungs- oder Militärhilfe erfolgt nicht auf Grund des Interesses der Benutzung von einem Gut (z.&amp;amp;nbsp;B. dem Boden bei der Pacht) von Seiten des Zahlenden. Der Empfang solcher Gelder basiert auf dem Interesse des zahlenden Staates an einem anderen, entweder in entwicklungspolitischer Hinsicht oder um einen Staat in einer strategisch wichtigen Region zu unterstützen. Daran wird deutlich, dass der „Rente“-zahlende Staat ein genuines Interesse an der entsprechenden Verwendung seiner Zahlung hat. Bei der Militärhilfe wird das Geld für Waffen ausgegeben, häufig bei Produzenten des die Militärhilfe bezahlenden Staates. Die Entwicklungshilfe wird ebenso wenig ohne direkte Gegenleistung appropriiert: Verhält sich das Entwicklungsland (ein prominentes Beispiel ist [[Simbabwe]]) bei der Verwendung dieser Gelder nicht so, wie es dem Zahlenden vorschwebt, wird die Unterstützung des Entwicklungslandes häufig eingestellt. Von daher ist es unzulässig, Entwicklungshilfe als politische Rente zu bezeichnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Finanzwesen ===&lt;br /&gt;
Im [[Finanzwesen]] werden [[Verzinsliches Wertpapier|verzinsliche Wertpapiere]] häufig auch als &#039;&#039;[[Rentenpapier]]e&#039;&#039; bezeichnet, weil sie bis zum Ende ihrer [[Laufzeit (Wirtschaft)|Laufzeit]] mit periodischen [[Zins]]zahlungen verbunden sind. Sie werden auf dem [[Rentenmarkt]] gehandelt. Eine Sonderform dieser Rentenpapiere ist die [[ewige Rente]], bei der das Kapital erhalten bleibt und deshalb der [[Kapitalertrag]] [[Ewigkeit|ewig]] erzielt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Rechtswissenschaft ===&lt;br /&gt;
Der [[Rechtsbegriff]] Rente meint wiederkehrende [[Leistung (Recht)|Leistungen]], so unter anderem beim Rentenversprechen ({{§|520|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]), [[Leibrente]] (§{{§|759|bgb|juris}} ff. BGB), [[Geld]]rente wegen [[unerlaubte Handlung|unerlaubter Handlung]] ({{§|843|bgb|juris}} Abs. 1 BGB) oder [[Überbau (Nachbarrecht)|Überbaurente]] (§{{§|912|bgb|juris}} ff. BGB). Ferner sind Geldrenten bei der [[Gefährdungshaftung]] vorgesehen, so etwa bei [[Betriebsgefahr]]en ({{§|8|haftpflg|juris}} [[Haftpflichtgesetz|HaftPflG]]), [[Fahrzeughalter]]n ({{§|13|stvg|juris}} [[Straßenverkehrsgesetz|StVG]]) oder bei [[Luftfahrzeug]]en ({{§|38|luftvg|juris}} [[LuftVG]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das [[Grundstücksrecht]] kennt zwei im [[Grundbuch]] [[eintragung]]sfähige [[Belastung (Eigentum)|Belastungen]], nämlich die [[Reallast]] ({{§|1105|bgb|juris}} BGB) und die [[Rentenschuld]] ({{§|1199|bgb|juris}} BGB). Beide sind eine Rente, weil zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Unterschied zwischen beiden ist, dass die in [[Abteilung (Grundbuch)#Gliederung eines Grundbuchblatts|Abteilung II]] des Grundbuchs einzutragende Reallast nicht nur in Form von Geld zu zahlen ist, sondern anstatt dessen andere [[Dienstleistung|Dienst-]] und [[Sache (Recht)|Sachleistungen]] möglich sind. Die Rentenschuld wird als [[Grundpfandrecht]] in Abteilung III eingetragen und ist eine ausschließliche [[Geldschuld]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Finanzmathematik ===&lt;br /&gt;
In der [[Finanzmathematik]] ist eine Rente eine wiederkehrende Zahlung. Die Wirtschaftswissenschaften interessieren sich dafür, wie eine wiederkehrende Zahlung in eine einmalige Zahlung umgerechnet werden kann, und umgekehrt. Der entsprechende Teilbereich der Finanzmathematik ist die [[Rentenrechnung]]. Man unterscheidet prinzipiell zwischen der vorschüssigen Rente (&#039;&#039;pränumerando&#039;&#039;), wenn sie am Anfang, und einer nachschüssigen Rente (&#039;&#039;postnumerando&#039;&#039;), wenn sie am Ende einer Periode gezahlt wird. Einen Sonderfall stellt die [[ewige Rente]] (auch &#039;&#039;Perpetuität&#039;&#039;) dar, die kein Laufzeitende hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Empfänger einer wiederkehrenden Zahlung bezeichnet man allgemein als [[Rentier (Person)|Rentier]]. Daraus leiten sich die verschiedenen Begriffsverwendungen in den Bereichen der [[Finanzierung]] und [[Versicherung (Kollektiv)|Versicherung]] ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Versicherungsmathematik ===&lt;br /&gt;
In der [[Versicherungsmathematik]] wird die Leistung aus einer Rentenversicherung Rente genannt. Grundsätzlich handelt es sich auch hier um wiederkehrende Zahlungen an den Leistungsempfänger. Man unterscheidet zwischen der [[Gesetzliche Rentenversicherung|gesetzlichen]] und privaten [[Rentenversicherung (Erlebensversicherung)|Rentenversicherung]], wobei der Grundgedanke bei beiden gleich ist, jedoch sowohl in der Ausgestaltung als auch in der Finanzierung große Unterschiede bestehen. In beiden Fällen lässt sich eine &#039;&#039;Einzahlungsphase&#039;&#039;, während der [[Beitrag|Beiträge]] eingezahlt werden, und eine &#039;&#039;Auszahlungsphase&#039;&#039;, während der Anspruch auf die Rente besteht, unterscheiden. Die Altersrente wird normalerweise ab Erreichen eines Mindestalters bis zum Tod des Leistungsempfängers gezahlt, bei privaten Rentenversicherungen können außerdem maximale und minimale Laufzeiten festgelegt werden oder bis beide Partner einer Lebensgemeinschaft gestorben sind. Ferner werden Invaliditätsrenten ab Eintritt des Ereignisses das die [[Arbeitsunfähigkeit]] zur Folge hat bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Erreichen der Altersrente gezahlt. [[Waisenrente]]n werden bis zur Volljährigkeit, in einigen Fällen auch länger, gezahlt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Pension (Altersversorgung)|Pension]]en für [[Beamter (Deutschland)|Beamte]] folgen, zumindest was die wiederkehrenden Zahlungen angeht, dem gleichen Prinzip. In Österreich beziehen sowohl Angestellte als auch Arbeiter und Beamte Pensionen. Die Empfänger von Renten im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung bezeichnet man als [[Rentner]], während die Empfänger von Pensionen &#039;&#039;Pensionäre&#039;&#039; genannt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== International ==&lt;br /&gt;
In der [[Schweiz]] ist Rente ein Rechtsbegriff. Wird [[Schadensersatz]] in Gestalt einer Rente zugesprochen, so ist nach {{Art.|43|OR|ch}} Abs. 3 [[Obligationenrecht (Schweiz)|OR]] der Schuldner gleichzeitig zur [[Sicherheitsleistung]] anzuhalten. Bei Schadensersatz kann gemäß {{Art.|516|OR|ch}} OR die Leibrente auf die Lebenszeit des Rentengläubigers, des Rentenschuldners oder eines Dritten gestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[Österreich]] kann der Leibrentenvertrag sowohl in Geld als auch in Sachleistung bestehen ({{§|1284|ABGB|RIS-B|DokNr=NOR12019026}} ABGB), er endet mit dem Tod des Schuldners ({{§|1285|ABGB|RIS-B|DokNr=NOR12019027}} ABGB). Eine „abstrakte Rente“ liegt vor, wenn ein Verdienstausfall abstrakt (also unabhängig von einem konkret eingetretenen Verdienstausfallsschaden) berechnet wird. Sie wurde vom [[Oberster Gerichtshof (Österreich)|OGH]] bestätigt.&amp;lt;ref&amp;gt;OGH, Beschluss vom 12. September 2003, 2 Ob 143/03y&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Andere regelmäßige Zahlungen außerhalb der Altersrente heißen im angelsächsischen Sprachraum [[Annuität (Investitionsrechnung)|Annuität]] ({{enS|annuity}}).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* [[Olivier Blanchard]], [[Gerhard Illing]]: &#039;&#039;Makroökonomie&#039;&#039; (Originaltitel: &#039;&#039;Macroeconomics&#039;&#039;, übersetzt bearbeitet von Gerhard Illig), 5., aktualisierte und erweiterte Auflage, Pearson, München / Boston, MA 2009, ISBN 978-3-8273-7363-2 (Lehrbuch mit [[online]]-Ergängungen).&lt;br /&gt;
* Alois Geyer, Michael Hanke, Edith Littich, Michaela Nettekoven: &#039;&#039;Grundlagen der Finanzierung: verstehen – berechnen – entscheiden&#039;&#039;. In: &#039;&#039;Linde international&#039;&#039;. &#039;&#039;Fachbuch Wirtschaft&#039;&#039;, 3. Auflage, Linde, Wien 2009, ISBN 978-3-7143-0165-6.&lt;br /&gt;
* Ulrich Pape: &#039;&#039;Grundlagen der Finanzierung und Investition&#039;&#039;. Mit Fallbeispielen und Übungen [Lehrbuch]. Oldenbourg, München 2009, ISBN 978-3-486-58862-0.&lt;br /&gt;
* Robert S. Pindyck, Daniel L. Rubinfeld: &#039;&#039;Mikroökonomie&#039;&#039; (Originaltitel: &#039;&#039;Microeconomics&#039;&#039;, übersetzt von Anke Kruppa und Peggy Plötz-Steger), 7., aktualisierte Auflage, Pearson, München / Boston, MA 2009, ISBN 978-3-8273-7282-6 (Lehrbuch mit [[online]]-Ergängungen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|Rente}}&lt;br /&gt;
* {{Meyers Online|13|732|spezialkapitel=Rente}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4049496-2}}&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Mikroökonomie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Einkommen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzierung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzlehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzmathematik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Versicherungswesen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>217.86.232.168</name></author>
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