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	<title>Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-06-09T05:59:55Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Kostendeckung&amp;diff=144623</id>
		<title>Kostendeckung</title>
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		<updated>2024-03-19T10:47:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;85.255.28.72: Tippfehler Errträge --&amp;gt; Erträge korrigiert&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;&#039;Kostendeckung&#039;&#039;&#039; ist in der [[Preiskalkulation]] der [[Grundsatz]], dass die [[Gesamtkosten]] durch die [[Umsatzerlös]]e oder [[Ertrag|Erträge]] [[Deckung (Wirtschaft)|gedeckt]] sein sollen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Jedes [[Wirtschaften]] der [[Wirtschaftssubjekt]]e ([[Privathaushalt]]e, [[Unternehmen]] und der [[Staat]] mit seinen Untergliederungen [[öffentliche Verwaltung]], [[Staatsunternehmen]] und [[Kommunalunternehmen]]) verursacht [[Kosten]].&amp;lt;ref&amp;gt;Siegfried Reinhold/Franz Scheuring/Bernd Zürn, &#039;&#039;Wirtschaftslehre für Verkäufer&#039;&#039;, 1980, S. 61&amp;lt;/ref&amp;gt; Diese Kosten sind zunächst von den Wirtschaftssubjekten zu tragen und verringern vorläufig deren [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögen]]. Durch den – Kosten auslösenden – [[Produktionsprozess]] erstellen sie [[Produkt (Wirtschaft)|Produkte]] oder [[Dienstleistung]]en, die durch die [[betriebliche Funktion]] des [[Vertrieb]]s am [[Markt]] [[Veräußerung|veräußert]] werden und dadurch Umsatzerlöse oder Erträge erzielen. Damit diese Umsatzerlöse die entstandenen Kosten (mindestens) decken können, muss die Preiskalkulation einen [[Marktpreis]] ermitteln, der (mindestens) &#039;&#039;Vollkostendeckung&#039;&#039; ermöglicht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derartige Fragen der Kostendeckung spielen sowohl bei [[erwerbswirtschaft]]lichen [[Unternehmen]] als auch bei der [[Öffentliche Hand|öffentlichen Hand]] eine Rolle. Während erstere im Regelfall das [[Unternehmensziel]] der [[Gewinnmaximierung]] verfolgen, streben letztere entweder das &#039;&#039;Kostendeckungsprinzip&#039;&#039; (etwa kommunale [[Wasserwerk]]e oder [[Abfallwirtschaft]]) oder das [[Zuschussprinzip]] (etwa kommunale [[Museum|Museen]] oder [[Theater]]) an.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Günter Wöhe]]/[[Ulrich Döring]], &#039;&#039;[[Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre]]&#039;&#039;, 25. Auflage, 2013, S. 30; ISBN 978-3800646876&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kostendeckungsgrad ==&lt;br /&gt;
Zur Ermittlung der Kostendeckung steht die [[betriebswirtschaftliche Kennzahl]] des Kostendeckungsgrades zur Verfügung. Der Kostendeckungsgrad gibt an, welchen Anteil die Gesamtkosten eines Unternehmens im Verhältnis zu seinen Umsatzerlösen erreichen. Die sich aus [[Fixkosten|fixen Kosten]] (&amp;lt;math&amp;gt;K_f&amp;lt;/math&amp;gt;) und [[variable Kosten|variablen Kosten]] (&amp;lt;math&amp;gt;K_v&amp;lt;/math&amp;gt;) zusammensetzenden Gesamtkosten werden den erzielten [[Erlös|Umsatzerlösen]] (&amp;lt;math&amp;gt;E&amp;lt;/math&amp;gt;) gegenübergestellt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\text{Kostendeckungsgrad} = \frac{E}{K_f + K_v}&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einem Kostendeckungsgrad von 100 % werden alle Kosten vollständig durch die Umsatzerlöse gedeckt, ein Kostendeckungsgrad von &amp;lt;math&amp;gt;&amp;lt;100\,\%&amp;lt;/math&amp;gt; führt zu [[Jahresfehlbetrag|Verlusten]], Kostendeckungsgrade von &amp;lt;math&amp;gt;&amp;gt;100\,\%&amp;lt;/math&amp;gt; bedeuten [[Gewinn]]e. Da erwerbswirtschaftliche Unternehmen langfristig als gewinnorientiert gelten ([[Gewinnmaximierung]]), wird deren Kostendeckungsgrad im Regelfall über 100 % liegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erwerbswirtschaftliche Unternehmen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vollkosten und Preisuntergrenze ===&lt;br /&gt;
Die unternehmerische [[Kalkulation]] auf der Grundlage von [[Vollkosten]] ist vielfach Ausdruck [[Wirtschaftsethik|wirtschaftsethischer]] Vorstellungen von einem [[gerechter Preis|gerechten Preis]], der dem Hersteller neben einem Gewinnaufschlag seine Aufwendungen decken und seine Existenz sichern soll.&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus-Peter Kistner/Marion Steven, [https://books.google.de/books?id=S1Al1P3QYOkC&amp;amp;pg=PA168&amp;amp;dq=preisuntergrenze+vollkostendeckung&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=edP8UrKLII3asgajpoH4CA#v=onepage&amp;amp;q=vollkosten%C2%B4&amp;amp;f=false &#039;&#039;Betriebswirtschaftslehre im Grundstudium 2&#039;&#039;], 1997, S. 171.&amp;lt;/ref&amp;gt; Vollkostendeckung bedeutet, dass ein Kostendeckungsgrad von 100 % der Erlöse vorliegt. &#039;&#039;[[Teilkosten]]deckung&#039;&#039; mit einem &#039;&#039;Kostendeckungsgrad&#039;&#039; von &amp;lt;100 % deckt nur die [[Variable Kosten|variablen Kosten]] ([[Grenzkosten]]) und führt zu Verlusten. Der Kostendeckungsgrad bestimmt die [[Preisuntergrenze]]. Die &#039;&#039;taktische Preisuntergrenze&#039;&#039; mit einem Kostendeckungsgrad von &amp;lt;100 % ist nur kurzfristig hinnehmbar, eine &#039;&#039;strategische (langfristige) Preisuntergrenze&#039;&#039; entspricht der Vollkostendeckung (zuzüglich Gewinnmarge).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vollkosten und Gewinnzone ===&lt;br /&gt;
Bei Vollkostendeckung erreicht ein Unternehmen die [[Gewinnschwelle]] (&#039;&#039;break even&#039;&#039;), wenn neben den variablen Kosten auch die [[Fixkosten]] der [[Kapazität (Wirtschaft)|Kapazität]] gedeckt sind. Der &#039;&#039;Break even-Punkt&#039;&#039; ist entsprechend der Deckungspunkt, bei dem die Gewinnschwelle überschritten wird. Mit Hilfe der &#039;&#039;Break even-Analyse&#039;&#039; wird dasjenige [[Absatzvolumen]] ermittelt, bei dem die Vollkosten gedeckt sind. Die Erlöse (E) decken die Gesamtkosten (K):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;E = K&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei setzen sich die Gesamtkosten aus den fixen &amp;lt;math&amp;gt;(K_f)&amp;lt;/math&amp;gt; und den variablen Kosten (&amp;lt;math&amp;gt;K_v&amp;lt;/math&amp;gt;) zusammen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;K = K_\mathrm{f} + K_v&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder Preis, der unter den Vollkosten und über den Grenzkosten liegt, deckt noch einen Teil der fixen Kosten; er wird daher [[Deckungsbeitrag]] genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kostendeckungsprinzip im öffentlichen Sektor ==&lt;br /&gt;
Unter dem &#039;&#039;&#039;Kostendeckungsprinzip&#039;&#039;&#039; versteht man bei [[Öffentliche Betriebe und Verwaltungen|öffentlichen Betrieben und Verwaltungen]] den Grundsatz, dass die für die Benutzung einer öffentlichen Leistung erhobenen [[Gebühr]]en und [[Abgabe]]n ihre [[Kosten]] decken sollen.&amp;lt;ref&amp;gt;Thorsten Franz, [https://books.google.de/books?id=Y7nWB3FjsrsC&amp;amp;pg=PA352&amp;amp;dq=kostendeckungsprinzip&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=KbT8Uu7HLMGdtAb7joGAAg#v=onepage&amp;amp;q=kostendeckungsprinzip&amp;amp;f=false &#039;&#039;Gewinnerzielung durch kommunale Daseinsvorsorge&#039;&#039;], 2005, S. 352.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Kostendeckung wird als verfassungsrechtlich zulässiger Zweck der Gebührenerhebung angesehen,&amp;lt;ref&amp;gt;BVerfG, Urteil vom 19. März 2003, Az.: 2 BvL 9/98 = {{Rspr|BVerfGE 108, 1}}&amp;lt;/ref&amp;gt; sie ist Hauptzweck einer Gebührenerhebung. Die veranschlagten Gebühreneinnahmen einer öffentlichen Leistung dürfen deren voraussichtliche Kosten nicht überschreiten, es handelt sich um ein &#039;&#039;Kostenüberschreitungsverbot&#039;&#039;. Es kann auf alle [[Verwaltungsgebühr (kommunal)|Verwaltungsgebühren]], [[Beitrag|Beiträge]] und [[Auslage (Geld)|Auslagen]] Anwendung finden. Einerseits soll es haushaltsschützend als &#039;&#039;Kostendeckungsgebot&#039;&#039;, andererseits als bürgerschützendes &#039;&#039;Kostenüberschreitungsverbot&#039;&#039; fungieren. Damit sind sowohl die Ober- als auch die Untergrenze öffentlicher Gebühren festgelegt. Das Kostendeckungsprinzip ist ein [[Sachziel]], bei dem die [[Preis (Wirtschaft)|Preise]] oder Gebühren so [[Preiskalkulation|kalkuliert]] werden, dass sie die [[Gesamtkosten]] ganz oder teilweise decken. Auf eine [[Gewinnmarge]] wird verzichtet. Nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten die [[öffentliche Verwaltung]] ([[Behörde]]n), [[öffentliches Unternehmen|öffentliche Unternehmen]] und [[Kommunalunternehmen]] bei der Erfüllung ihrer [[Öffentliche Aufgaben|öffentlichen Aufgaben]] ([[Daseinsvorsorge]]). Da Gewinnmargen fehlen, gibt es keine Konkurrenz aus der [[Privatwirtschaft]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die formelle Berechtigung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für öffentliche Leistungen ergibt sich aus {{§|1|bgebg|juris}} Abs. 1 [[Bundesgebührengesetz]] oder den entsprechenden Landesgebührengesetzen. Nach [[Rechtsprechung]] und [[herrschende Meinung|herrschender Meinung]] genießt das Kostendeckungsprinzip keinen Verfassungsrang.&amp;lt;ref name=&amp;quot;BVerfG98&amp;quot;&amp;gt;BVerfG, Beschluss vom 10. März 1998, Az.: 1 BvR 178/97 = {{Rspr|BVerfGE 97, 332}}, 345&amp;lt;/ref&amp;gt; Gebühren sind als [[Gegenleistung]] für eine „durch besondere Inanspruchnahme der Verwaltung ausgelöste besondere Leistung des Abgabengläubigers zu erbringen“ (§ 1 Abs. 1 BGebG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 RAO).&amp;lt;ref&amp;gt;BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1958, Az.: 2 BvL 31/56 = {{Rspr|BVerfGE 7, 244}}, 251&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Eigenschaft einer Abgabe als [[Verwaltungsgebühr (kommunal)|Verwaltungsgebühr]] ist hiernach davon abhängig, dass die Abgabe als Gegenleistung für eine den Einzelnen betreffende und von diesem veranlasste Amtshandlung zu zahlen ist. Das Kostendeckungsprinzip ist eine Veranschlagungsmaxime, die Anforderungen an die Zielsetzung der Gebührenerhebung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der gesamte [[öffentlicher Rundfunk|öffentliche Rundfunk]] arbeitet nach dem Kostendeckungsprinzip, weil seine [[Gesamtkosten]] durch [[Rundfunkbeitrag|Rundfunkbeiträge]] und [[Fernsehwerbung|Fernseh-]] oder [[Radiowerbung]] gedeckt sein müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Frage, ob das Kostendeckungsprinzip eingehalten ist, muss für jedes [[Haushaltsjahr]] gesondert beantwortet werden. Denn die auf die Kostendeckung abgestellte Tarifgestaltung ist nur für denselben Zeitraum möglich, für den die Verwaltungsausgaben zu [[Veranschlagung|veranschlagen]] sind. Das bedeutet, dass die zuständigen Stellen – falls sie nach sachgerechter Haushaltsschätzung und Tarifgestaltung während des laufenden Haushaltsjahres erkennen sollten, dass eine unvorhersehbar gewesene Einnahmenentwicklung zur Über- oder Unterschreitung des Ausgabenbedarfs führen werde – nicht verpflichtet sind, den Gebührentarif für das laufende Jahr rückwirkend oder auch nur für den Rest des Haushaltsjahres zu ändern. Die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips ist der gerichtlichen Kontrolle insoweit zugänglich, als von sachfremden Erwägungen beeinflusste Haushaltsanschläge zu beanstanden und sich daraus ergebende unrichtige Gebührentarife als ungültig anzusehen sind.&amp;lt;ref name=&amp;quot;BVerfG98&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kostendeckungsgrad lässt sich auch im öffentlichen Sektor ermitteln. Insbesondere ist die [[Kennzahl]] hier beim [[öffentlicher Personennahverkehr|öffentlichen Personennahverkehr]] (ÖPNV), [[Kommunalunternehmen]] und auch bei Ordnungsbehörden von Interesse. Eine Feststellung des Kostendeckungsgrades für Leistungs- und Sozialverwaltungen kommt dagegen nicht in Betracht.&amp;lt;ref&amp;gt;Silke Schmidt, [https://books.google.de/books?id=orDHO17LFqMC&amp;amp;pg=PA132&amp;amp;dq=kostendeckungsgrad&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=iKgQU-DIMIjKtAbshoHoBw#v=onepage&amp;amp;q=kostendeckungsgrad&amp;amp;f=false &#039;&#039;Gender Mainstreaming als Herausforderung für eine zukunftsorientierte Personalarbeit&#039;&#039;], 2003, S. 191&amp;lt;/ref&amp;gt; In den Kommunen gibt es nur sehr wenige Bereiche, die sich einem Kostendeckungsgrad von 100 % annähern; die durchschnittlichen Kostendeckungsgrade reichen von ca. 10 % bei [[Bibliothek]]en über ca. 30 % bei [[Kindertagesstätte|Kinderhorten]], 80 % im ÖPNV und bis zu ca. 95 % bei [[Bestattungsinstitut|Bestattungseinrichtungen]].&amp;lt;ref&amp;gt;Franz Dirnberger, [https://books.google.de/books?id=_dPPByrcOrQC&amp;amp;pg=PA333&amp;amp;dq=kostendeckungsgrad&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=M6sQU5PaIYXPtQaC0YDYDQ#v=onepage&amp;amp;q=kostendeckungsgrad&amp;amp;f=false &#039;&#039;Praxiswissen für Kommunalpolitiker: erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat&#039;&#039;], 2008, S. 333.&amp;lt;/ref&amp;gt; Der deutsche ÖPNV wies 2018 einen Kostendeckungsgrad von 74,4 % auf, so dass die restlichen 25,6 % aus dem [[Öffentlicher Haushalt|öffentlichen Haushalt]] finanziert werden mussten.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Statista]], &#039;&#039;Verteilung der Kostendeckung im öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland von 1998 bis 2018&#039;&#039;, 2022&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|  class=&amp;quot;wikitable zebra sortable&amp;quot; &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!| Jahr || Kostendeckungs-&amp;lt;br /&amp;gt;grad&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2000 || 68,8 %  &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2005 || 72,2 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2010 || 77,1 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2015 || 76,1 %  &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2016 || 76,3 % &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2017 || 75,6 %  &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2018 || 74,4 %&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| 2019 || 71,6 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2020 || 58,7 %&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahre 2020 löste die [[Corona-Pandemie]] eine Verringerung der Fahrgastzahlen um bis zu 80 % aus, was zu einem drastischen Einbruch des Kostendeckungsgrads auf 58,7 % führte. Dies zeigt, dass der [[Auslastungsgrad]] erheblich zu einer [[Kostendegression]] beiträgt. Jede Veränderung der [[Tarifbestimmungen|Tarifpreise]] wie beispielsweise die Einführung des [[9-Euro-Ticket]] wirkt sich unmittelbar auf den Kostendeckungsgrad des ÖPNV aus. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kostenunterdeckung und Kostenüberdeckung ==&lt;br /&gt;
[[Kostenunterdeckung]] und [[Kostenüberdeckung]] betreffen die Gegenüberstellung von [[Istkosten]] und [[Sollkosten]] in der [[Plankostenrechnung]], die im Falle der Nicht-Übereinstimmung als Kostenunter- und Kostenüberdeckung bezeichnet werden und somit keinen unmittelbaren Zusammenhang zur Kostendeckung aufweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Wirtschaftlichkeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4165378-6}}   &lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kostenrechnung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Controlling]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechnungswesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>85.255.28.72</name></author>
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