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Alpenkonvention

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Alpenkonferenz)
Übereinkommen zum Schutz der Alpen
Kurztitel: Alpenkonvention
Abkürzung: AK
Datum: 07.11.1991
Fundstelle: 96/191/EG (CELEX:31996D0191)<ref name="Rat EU" /> / SR 0.700.1<ref name="Rat CH" />
BGBl. Nr. 477/1995
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Umweltrecht
Unterzeichnung: 9 (einschl. Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Schweiz)
Ratifikation: 9 (Stand: Dezember 2010)
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Die Alpenkonvention (AK), formal Übereinkommen zum Schutz der Alpen<ref>Alpenkonvention - Organisation</ref>, ist ein völkerrechtlicher Vertrag über den umfassenden Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Alpen. Sitz des Ständigen Sekretariats der Konvention ist Innsbruck, eine Außenstelle besteht an der Europäischen Akademie Bozen. Die Alpenkonferenz ist die regelmäßige Versammlung der Vertragsparteien.<ref>Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Die Alpen – Besonderheiten eines Lebensraumes.</ref>

Geschichte

1989<ref name="Galle">Ewald Galle: Die Alpenkonvention und ihre Protokolle. (PDF) Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 18. Mai 2006; abgerufen am 9. April 2008.</ref> verabschiedeten die Alpenstaaten und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft auf der ersten Alpenkonferenz (9.–11. Oktober 1989) in Berchtesgaden (Bayern) die Berchtesgadener Resolution, die den Willen zu gemeinsamen Rahmenkonventionen für die Entwicklung des Alpenraums äußert.

Am 7. November 1991 wurde die Rahmenkonvention durch die Umweltminister der Alpenländer bei der Tagung der Alpenkonferenz in Salzburg unterzeichnet.<ref name="Rat">Übersicht über die Ratifizierung der Rahmenkonvention. Ständiges Sekretariat der Alpenkonvention, convenzionedellealpi.org, 2002, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 18. Dezember 2011; abgerufen am 5. Januar 2010.</ref>

Unterzeichner waren:

Diese acht Staaten werden heute Alpenstaaten (oder auch Alpenanrainerstaaten) genannt.

An den Vorarbeiten war auch Jugoslawien beteiligt, die Unterzeichnung erfolgte aber wegen seiner Auflösung in Einzelstaaten nicht.

Im Gegensatz zu den Beschlüssen der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (Arge Alp), bei der die regionalen Regierungschefs lediglich Empfehlungen erlassen können, sind die Alpenkonvention und ihre Durchführungsprotokolle rechtlich verbindliche Staatsverträge. Sie sind entsprechend durch die Parlamente der oben aufgeführten Vertragspartner zu ratifizieren.<ref name="Rat" />

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied jedoch im September 2012, dass die Alpenkonvention kein direkt anwendbares Recht sei, und wies eine Popularklage gegen die Verkleinerung eines Landschaftsschutzgebiets ab, die sich auf das Verschlechterungsverbot der Alpenkonvention gestützt hatte.<ref>Münchner Merkur: Popularklage gescheitert, 17. September 2012</ref>

Inhalt

In der allgemein gehaltenen Rahmenkonvention, die inzwischen auch von allen Vertragsparteien ratifiziert wurde, verpflichten sich die Vertragsparteien zur Konkretisierung der Ziele der Alpenkonvention so genannte Durchführungsprotokolle – bisher gibt es neun – zu erarbeiten. Diese Fachprotokolle wurden von Liechtenstein, Österreich, Deutschland und Slowenien ratifiziert. Frankreich hat 2005 alle Protokolle ratifiziert, Monaco und Italien einen Teil der Protokolle.

Bei der EU ist die Ratifizierung seit längerer Zeit in Prüfung. In der Schweiz sind die Protokolle zum Teil heftig umstritten. Es gibt Protokolle zu folgenden Themen:

Seit 2006 wurden zwei Ministerdeklarationen zu spezifischen Themenbereichen verabschiedet:

Organisation

Seit dem Jahr 2003 verfügt die Alpenkonvention über ein Ständiges Sekretariat, das seinen Sitz in Innsbruck mit einer Außenstelle in Bozen hat. Nach Beschluss der Alpenkonferenz vom 4. Dezember 2012 wurde Markus Reiterer zum Generalsekretär der Alpenkonvention ernannt. 2019 folgte ihm Alenka Smerkolj in dieser Funktion. Das Ständige Sekretariat der Alpenkonvention

  • unterstützt die Organe der Alpenkonvention administrativ und fachlich;
  • kommuniziert die Konvention, ihre Protokolle und deren Umsetzung;
  • koordiniert alpine Forschungsprojekte;
  • wirkt mit bei der Durchführung der Alpenkonvention und der Einhaltung ihrer Protokolle;
  • verwaltet das Alpenbeobachtungs- und Informationssystem;
  • übersetzt und dolmetscht.

Der Vorsitz der Alpenkonvention wechselt etwa alle zwei Jahre. Seit 2023 hat die Republik Slowenien den Vorsitz inne.<ref>Vorsitz. Abgerufen am 8. Juli 2025.</ref> Zuvor waren dies folgende Länder:

  • seit 2025 Italien
  • 2023–2024 Slowenien
  • 2020–2022 Schweiz<ref>LOK Report - Schweiz: Schweiz übernimmt Vorsitz der Alpenkonvention von Frankreich. Abgerufen am 14. Dezember 2020 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
  • 2019–2020 Frankreich<ref>Französischer Vorsitz der Alpenkonvention. Alpenkonvention, abgerufen am 2. Juli 2020.</ref>
  • 2016–2019 Österreich
  • 2015–2016 Deutschland (Schwerpunkt sollte unter anderem die Politik des „Grünen Wirtschaftens im Alpenraum“ sein<ref>Deutscher Vorsitz der Alpenkonvention. BMUB, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 15. Juli 2015; abgerufen am 14. Juli 2015.</ref>)
  • 2013–2014 Italien
  • 2011–2012 Schweiz
  • 2009–2011 Slowenien
  • 2007–2008 Frankreich
  • 2005–2006 Österreich
  • 2003–2004 Deutschland
  • 2001–2002 Italien
  • 1999–2000 Schweiz
  • 1995–1998 Slowenien
  • 1992–1994 Frankreich
  • 1990–1991 Österreich
  • 1989 Bundesrepublik Deutschland

Die Alpenkonvention hat elf offizielle Beobachterorganisationen. Die aktivste ist die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA (Commission Internationale pour la Protection des Alpes), die schon bei ihrer Gründung 1952 die Erarbeitung einer Alpenkonvention durch die Alpenstaaten gefordert hat. Auf der Website der CIPRA finden sich viele Informationen über die Alpenkonvention, eine Übersicht über den Stand der Ratifizierung von Konvention und Protokollen sowie die Originaltexte in den vier Konventionssprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Slowenisch.

Alpenkonferenz

Die Konferenz der Vertragsparteien (Alpenkonferenz, Conférence alpine) ist das beschlussfassende Organ der Alpenkonvention. Sie fasst die Beschlüsse mittels einvernehmlichem Abstimmungsverfahren. Die Aufgaben dieses Organs umfassen Themen, an denen die Vertragsparteien ein gemeinsames Interesse besitzen, und Aspekte der Zusammenarbeit. In diesem Sinne übermitteln die Vertragsparteien der Alpenkonferenz Informationen hinsichtlich jener Maßnahmen, die von den Partnern zur Umsetzung der vorliegenden Konvention und der Protokolle angewendet wurden.

In der Regel finden die ordentlichen Sitzungen dieses Organs alle zwei Jahre bei jener Vertragspartei statt, die den Vorsitz der Konvention führt.

Im Verlauf der Zusammenkunft kann das Organ die Einberufung von Arbeitsgruppen beschließen, die für die Umsetzung der Konvention notwendig erachtet werden. Dabei berücksichtigt das Organ die Erkenntnisse wissenschaftlicher Tätigkeiten. Das Organ hat eine interne Geschäftsordnung und fasst auch die nötigen Beschlüsse im finanziellen Bereich.

Bisher stattgefundene Alpenkonferenzen
  • I. Alpenkonferenz: Berchtesgaden, Deutschland – 1989 (Berchtesgadener Resolution)
  • II. Alpenkonferenz: Salzburg, Österreich – 1991 (Alpenkonvention)
  • III. Alpenkonferenz: Chambéry, Frankreich – 1994
  • IV. Alpenkonferenz: Brdo pri Kranju, Slowenien – 1996
  • V. Alpenkonferenz: Bled, Slowenien – 1998
  • VI. Alpenkonferenz: Luzern, Schweiz – 2000
  • VII. Alpenkonferenz: Meran, Italien – 2002
  • VIII. Alpenkonferenz: Garmisch-Partenkirchen, Deutschland – 2004
  • IX. Alpenkonferenz: Alpbach, Österreich – 2006
  • X. Alpenkonferenz: Evian, Frankreich – 2009
  • XI. Alpenkonferenz: Brdo pri Kranju, Slowenien – 2011
  • XII. Alpenkonferenz: Poschiavo, Schweiz – 2012
  • XIII. Alpenkonferenz: Turin, Italien – 2014
  • XIV. Alpenkonferenz: Grassau, Deutschland – 2016
  • XV. Alpenkonferenz: Innsbruck, Österreich – 2019
  • XVI. Alpenkonferenz: virtuell – 2020
  • XVII. Alpenkonferenz: Brig, Schweiz – 2022

Siehe auch

Literatur

  • Roland Norer: Die Alpenkonvention - Völkerrechtliches Vertragswerk für den Alpenraum Institut für Wirtschaft, Politik und Recht, Universität für Bodenkultur Wien, 2002.
  • Alpensignale 1, Alpenkonvention – Nachschlagwerk
  • Alpensignale 2, Alpenkonvention konkret – Ziele und Umsetzung, 2004
  • Alpensignale 3, Grenzübergreifender ökologischer Verbund, 2004
  • Alpensignale 4, Dokumentation von Naturereignissen, 2006
  • Alpensignale 5, Milderung und Anpassung an Klimaveränderungen im Alpenraum, 2008
  • Alpenzustandsbericht: Verkehr und Mobilität, 2007
  • Establishing an Alpine Ecological Network, 2007
  • Alpenzustandsbericht: Wasserhaushalt und Gewässerbewirtschaftung – Kurzfassung, 2009
  • Die Alpen-Acht Staaten, ein Gebiet, 2009
  • PER ALPES. Die Alpen auf 20 Rundwanderwegen entdecken, 2010
  • The Alps. People and pressures in the mountains, the facts at a glance, 2010

Protokolle, auf alpconv.org:

Ministerdeklarationen, auf alpconv.org:

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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