Aminobenzoesäuren
Die Aminobenzoesäuren bilden in der Chemie eine Stoffgruppe, die sich sowohl von der Benzoesäure als auch vom Anilin ableitet.
Vertreter
Die Struktur besteht aus einem Benzolring mit angefügter Carboxy- (–COOH) und Aminogruppe (–NH2) als Substituenten. Durch deren unterschiedliche Anordnung (ortho, meta oder para) ergeben sich drei Konstitutionsisomere. Die 2-Aminobenzoesäure ist unter ihrem Trivialnamen Anthranilsäure bekannt.
| Aminobenzoesäuren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Name | 2-Aminobenzoesäure | 3-Aminobenzoesäure | 4-Aminobenzoesäure | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Andere Namen | o-Aminobenzoesäure Anthranilsäure |
m-Aminobenzoesäure |
p-Aminobenzoesäure PABA | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Strukturformel | Struktur von 2-Aminobenzoesäure | Struktur von 3-Aminobenzoesäure | Struktur von 4-Aminobenzoesäure | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| CAS-Nummer | Vorlage:CASRN | Vorlage:CASRN | Vorlage:CASRN | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ECHA-InfoCard | Vorlage:ECHA | Vorlage:ECHA | Vorlage:ECHA | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Summenformel | C7H7NO2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Molare Masse | 137,14 g·mol−1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Aggregatzustand | fest | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kurzbeschreibung | weißes kristallines Pulver | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Schmelzpunkt | 146–148 °C<ref name="GESTIS_o"/> | 174 °C<ref name="GESTIS_m"/> | 186–189 °C<ref name="GESTIS_p"/> | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Siedepunkt | Zersetzung ab 200 °C | – | – | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| pKsCOOH<ref name="CRC"/> | 2,05 | 3,07 | 2,38 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| pKsNH2<ref name="CRC"/> (der konjugierten Säure BH+) |
4,95 | 4,73 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Löslichkeit in Wasser |
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| GHS- Kennzeichnung |
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| H- und P-Sätze | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| {{#switch: 318 | - = keine H-Sätze | / = siehe oben{{#if: | }} | 0 | }} | #default ={{#iferror:{{#switch: 318 | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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{{#switch: {{{2}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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? | <span style="color:#ff5400; border-bottom:1px dotted #ff5400;" title="{{#switch: {{{4}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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{{#switch: {{{5}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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? | <span style="color:#ff5400; border-bottom:1px dotted #ff5400;" title="{{#switch: {{{7}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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{{#switch: {{{8}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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{{#switch: {{{11}}} | 200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 361f = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. | 361d = Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | 362 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. | 370 = Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 371 = Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 372 = Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 373 = Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 400 = Sehr giftig für Wasserorganismen. | 410 = Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | 411 = Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 412 = Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. | 413 = Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. | 420 = Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre. | ? = Fehlende H-Sätze | #default = Fehlerhafter H-Satz
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200 = Instabil, explosiv | 201 = Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. | 202 = Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 203 = Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 204 = Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. | 205 = Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. | 206 = Gefahr durch Feuer, Druckstoß oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 207 = Gefahr durch Feuer oder Sprengstücke; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 208 = Gefahr durch Feuer; erhöhte Explosionsgefahr, wenn das Desensibilisierungsmittel reduziert wird. | 220 = Extrem entzündbares Gas. | 221 = Entzündbares Gas. | 222 = Extrem entzündbares Aerosol. | 223 = Entzündbares Aerosol. | 224 = Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. | 225 = Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. | 226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | 228 = Entzündbarer Feststoff. | 229 = Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. | 230 = Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren. | 231 = Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren. | 232 = Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden. | 240 = Erwärmung kann Explosion verursachen. | 241 = Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. | 242 = Erwärmung kann Brand verursachen. | 250 = Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. | 251 = Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 252 = In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. | 260 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. | 261 = In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. | 270 = Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. | 271 = Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. | 272 = Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | 280 = Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. | 281 = Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen verursachen. | 290 = Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | 300 = Lebensgefahr bei Verschlucken. | 300+310 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 300+310+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt oder bei Einatmen. | 300+330 = Lebensgefahr bei Verschlucken oder bei Einatmen. | 301 = Giftig bei Verschlucken. | 301+311 = Giftig bei Verschlucken oder bei Hautkontakt | 301+311+331 = Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 301+331 = Giftig bei Verschlucken oder Einatmen. | 302 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | 302+312 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. | 302+312+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. | 302+332 = Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. | 304 = Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. | 310 = Lebensgefahr bei Hautkontakt. | 310+330 = Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen. | 311 = Giftig bei Hautkontakt. | 311+331 = Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen. | 312 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. | 312+332 = Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. | 314 = Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. | 315 = Verursacht Hautreizungen. | 317 = Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | 318 = Verursacht schwere Augenschäden. | 319 = Verursacht schwere Augenreizung. | 330 = Lebensgefahr bei Einatmen. | 331 = Giftig bei Einatmen. | 332 = Gesundheitsschädlich bei Einatmen. | 334 = Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. | 335 = Kann die Atemwege reizen. | 336 = Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. | 340 = Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 341 = Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350 = Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 350i = Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. | 351 = Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360 = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | 360FD = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 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Eigenschaften
Zur Stoffgruppe der Aminobenzoesäuren gehören:
- 2-Aminobenzoesäure (ortho-Aminobenzoesäure), auch bekannt als Anthranilsäure
- 3-Aminobenzoesäure (meta-Aminobenzoesäure)
- 4-Aminobenzoesäure (para-Aminobenzoesäure), auch bekannt als PABA
Im Vergleich zu aliphatischen Aminocarbonsäuren liegen die Aminobenzoesäuren in wässriger Lösung zu deutlich geringerem Anteil als Zwitterionen (H3N+-R-COO−) vor, da die Basizität der Aminogruppe am Phenylring verringert ist.
Bestimmte Lokalanästhetika sind Ester der Aminobenzoesäure.<ref>H. Orth, I. Kis: Schmerzbekämpfung und Narkose. In: Franz Xaver Sailer, Friedrich Wilhelm Gierhake (Hrsg.): Chirurgie historisch gesehen. Anfang – Entwicklung – Differenzierung. Dustri-Verlag, Deisenhofen bei München 1973, ISBN 3-87185-021-7, S. 1–32, hier: S. 20.</ref>
Einzelnachweise
<references> <ref name="CRC">CRC Handbook of Tables for Organic Compound Identification, Third Edition, 1984, ISBN 0-8493-0303-6.</ref> <ref name="GESTIS_o">Vorlage:GESTIS</ref> <ref name="GESTIS_m">Vorlage:GESTIS</ref> <ref name="GESTIS_p">Vorlage:GESTIS</ref> </references>
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- Wikipedia:Unbekannter Wert (Chemie)
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- Explosionsgefährlicher Stoff
- Feuergefährlicher Stoff
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 40
- Brandfördernder Stoff
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- Giftiger Stoff bei Verschlucken
- Giftiger Stoff bei Hautkontakt
- Giftiger Stoff bei Einatmen
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- Aspirationstoxischer Stoff
- Gesundheitsschädlicher Stoff bei Hautkontakt
- Gesundheitsschädlicher Stoff bei Einatmen
- Ätzender Stoff
- Hautreizender Stoff
- Augenreizender Stoff
- Atemwegsreizender Stoff
- Sensibilisierender Stoff
- Betäubender Stoff
- Erbgutverändernder Stoff
- Krebserzeugender Stoff
- Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
- Stoff mit reproduktionstoxischer Wirkung
- Stoff mit Verdacht auf reproduktionstoxische Wirkung
- Gesundheitsschädlicher Stoff (Organschäden)
- Umweltgefährlicher Stoff
- Umweltgefährlicher Stoff (chronisch wassergefährdend)
- Ozonschicht schädigender Stoff
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- Nach Substitutionsmuster unterscheidbare Stoffgruppe
- Benzolcarbonsäure
- Aminobenzol