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Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung

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Datei:De Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung 080.jpg
Blatt 40v aus der Bambergensis

Die Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung (auch Bambergensis genannt, lateinisch: Constitutio Criminalis Bambergensis) war eine 1507 von Johann Freiherr zu Schwarzenberg im Auftrag des Fürstbischofs Georg III. Schenk von Limpurg verfasste Halsgerichtsordnung für Bamberg. Schwarzenberg hatte jedoch weder eine Lateinschule besucht, noch ein Jurastudium absolviert. Ihm erschien es ausreichend, „nach Rath der gelerten und ander verstendigen“ zu handeln.

Geschichte

Bereits im Jahr ihrer Entstehung 1507 wurde die Bambergensis von Hans Pfeil herausgegeben. Sie regelte für das Hochstift Bamberg das Strafrecht und das Strafprozessrecht, geltend für die kirchliche und staatliche Gerichtsbarkeit. Zur Erreichung von Geständnissen hielt man in der Frühen Neuzeit noch immer die peinliche Befragung für ein probates Mittel, der nun auch Richter unterliegen konnten, die sich schwerer Willkür schuldig machten. Die vom Römischen Recht beeinflusste Bambergensis gilt als modernes regionales Strafrecht jener Zeit.

Schon nach relativ kurzer Zeit erlangte die Bambergensis einen so hohen Standard, dass sie 1516 fast unverändert vom Markgraftum Brandenburg-Ansbach und vom Markgraftum Brandenburg-Kulmbach in die Constitutio Criminalis Brandenburgensis (auch genannt Brandenburgensis) übernommen wurde. Sie war auch Grundlage für die Constitutio Criminalis Carolina Kaiser Karls V., die auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 beschlossen und 1532 auf dem Reichstag in Regensburg ratifiziert wurde. Nach einer Neuauflage der Bambergensis 1580 erschienen auch von der Brandenburgensis mehrere revidierte Ausgaben: 1582 in Hof, dann 1720 und 1753 in Ansbach und 1709 und 1726 in Bayreuth.

Weblinks

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