English: Image of Keshab Chandra Sen (also spelled Keshub Chunder Sen)
Datum
Quelle
Image from Bengal Celebrities by Srikanta Roy, p. 111, Published by City Book Society, 64 College Street, Calcutta 1906
Urheber
City Book Society, Calcutta
Public domainPublic domainfalsefalse
Diese Datei ist in Indiengemeinfrei, weil die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Der Indian Copyright Act (Urheberrechtsgesetz) greift in Indien bei Werken, die zuerst in Indien veröffentlicht wurden.
Laut The Indian Copyright Act, 1957 (Paragraph V, Abschnitt 25), läuft die Schutzfrist für anonyme Werke, Fotografien, Filmwerke, Tonaufnahmen, Werke der Regierung, und Auftragswerke oder Werke von internationalen Organisationen am Ende des 60. Jahres nach dem Tag ab, an dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde, (d. h. im Jahr 2026 gelten Werke, die vor dem 1. Januar 1966 veröffentlicht wurden, als gemeinfrei). Postume Veröffentlichungen (abgesehen von den oben genannten) genießen eine Schutzfrist von 60 Jahren nach dem Datum der Veröffentlichung. Alle anderen Arten von Werken werden 60 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Texte wie Gesetze, Rechtsprechung, und andere amtliche Werke genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Fotografien, die vor 1958 aufgenommen wurden, werden 50 Jahre nach der Erstellung gemeinfrei, wie im Copyright Act 1911 festgelegt.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Beachte, dass dieses Werk in Ländern, die die Regel des kürzeren Zeitraums nicht anwenden und eine längere urheberrechtliche Schutzfrist als die Lebenszeit des Autors plus 60 Jahre haben, möglicherweise nicht gemeinfrei ist. Insbesondere beträgt die Schutzfrist in Mexiko 100 Jahre, in Jamaika 95 Jahre, in Kolumbien 80 Jahre, in Guatemala und Samoa 75 Jahre und in der Schweiz und den Vereinigten Staaten 70 Jahre.
{{Information |Description={{en|1=Image of Keshab Chandra Sen (also spelled Keshub Chunder Sen)}} |Source=Image from ''Bengal Celebrities'' by Srikanta Roy, p. 111, Published by City Book Society, 64 College Street, Calcutta 1906 |Author=City Book Society