Der Urheber dieses Werks ist 1919 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Znak Zemí koruny české: znak Českého království se Svatováclavskou korunou, znak Moravského markrabství, znak Slezského vévodství, znak Horní Lužice, znak Dolního Slezska a znak Dolní Lužice
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse
Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es als gemeinfrei. Dies gilt weltweit. In manchen Staaten könnte dies rechtlich nicht möglich sein. Sofern dies der Fall ist: Ich gewähre jedem das bedingungslose Recht, dieses Werk für jedweden Zweck zu nutzen, es sei denn, Bedingungen sind gesetzlich erforderlich.
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.