Notice: Unexpected clearActionName after getActionName already called in /var/www/html/includes/context/RequestContext.php on line 338
Eidgenössische Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» – Wikipedia Zum Inhalt springen

Eidgenössische Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen»

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Familieninitiative)

Die eidgenössische Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» war eine Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei.

Anlass der Initiative war die am 25. September 2009 von der Bundesversammlung verabschiedete<ref>AB 2009 N 1828, AB 2009 S 1004.</ref> Vorlage «Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern»<ref>Geschäft 09.045 auf der Website des Parlaments; Text des verabschiedeten Erlasses (AS 2010 455; PDF; 491 kB), vgl. auch die Botschaft des Bundesrates (BBl 2009 4729; PDF; 701 kB).</ref>. Diese Vorlage führte einen zusätzlichen Steuerabzug für die Fremdbetreuung eines Kindes ein (bei der direkten Bundessteuer bis zu 10 000 Schweizer Franken pro Kind bis 14 Jahren, der Höchstbetrag für die kantonalen Steuern wird von den Kantonen festgesetzt).

Am 2. Dezember 2009 beschloss der Zentralvorstand der SVP Schweiz die Lancierung einer Initiative, die verlangte, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, von einem mindestens gleich hohen Steuerabzug profitieren.<ref>SVP lanciert Familieninitiative, NZZ Online am 5. Dezember 2009.</ref> Nachdem die Delegiertenversammlung diesen Entscheid sanktioniert hatte, wurde die Initiative am 18. Dezember 2009 eingereicht und am 26. Januar 2010 von der Bundeskanzlei im Bundesblatt publiziert.<ref>Vorprüfung der Bundeskanzlei (PDF; 489 kB) vom 12. Januar 2010 (BBl 2010 281); Gleiche Kinderbetreuungsabzüge für alle Eltern NZZ Online am 26. Januar 2010.</ref> Somit lief die Sammelfrist am 26. Juli 2011 ab. Am 24. November 2013 wurde sie in einer Volksabstimmung mit einem Neinstimmenanteil von 58,5 % verworfen. Das Ständemehr wurde deutlich verfehlt: 20½ Stände lehnten die Initiative ab. In 2½ Ständen wurde die Initiative angenommen (Uri, Schwyz, Appenzell Innerrhoden).<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Familieninitiative scheitert an Volks- und Ständemehr.] Schweizer Radio und Fernsehen, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 24. November 2013.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Die Initiative wurde von der CVP<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/www.cvp.chMedienmitteilung der CVP Schweiz vom 5. Dezember 2009 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot.</ref>, der FDP<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/www.fdp.chEDU will bei Wahlen 2011 drei Sitze (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot Medienmitteilung der FDP Schweiz vom 15. April 2013</ref> und der SP<ref>Medienmitteilungen der Vizepräsidentin der SP Schweiz vom 26. Januar 2010.</ref> abgelehnt. Unterstützt wurde sie von der SVP und der EDU<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/www.bielertagblatt.chEDU will bei Wahlen 2011 drei Sitze (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot, Bieler Tagblatt online, 8. Mai 2010.</ref>.

Initiativtext

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 24. Oktober 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.admin.ch (SR 101).</ref> wird wie folgt geändert:
Art. 129 Abs. 4 (neu)
Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />