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Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

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(Weitergeleitet von Gefahrenpiktogramm)

Das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Es wird alle zwei Jahre aktualisiert,<ref>About the GHS. UNECE, abgerufen am 19. November 2021.</ref> so dass bei jedem Bezug auf das GHS der aktuelle Stand zu Rate gezogen werden muss.

Auf der Basis dieses Kennzeichnungssystems wurde nach intensiver Vorbereitung für Europa eine eigene, leicht abgeänderte Umsetzung der UN-Modellvorschriften erarbeitet: Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008,<ref>Urfassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen …Vorlage:Abrufdatum. In: ABl. L 353 vom 31. Dezember 2008, S. 1, 1.355 Seiten; aktuelle konsolidierte Fassung mit allen bisherigen Änderungen, siehe unter Literatur.</ref> auch CLP-Verordnung genannt, trat am 20. Januar 2009 in Kraft und übernahm die Stofflisten zur Einstufung und Kennzeichnung nach der Richtlinie 67/548/EWG. Seit dem 1. Dezember 2010 konnten Stoffe nach CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden. Seit dem 1. Dezember 2012 ist dies für Stoffe obligatorisch. Restbestände mit Kennzeichnung nach Richtlinie 67/548/EWG durften bis 1. Dezember 2012 abverkauft werden. Gemische, bislang „Zubereitungen“ genannt, durften ebenfalls seit dem 1. Dezember 2010 nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden, müssen dies aber erst seit dem 1. Juni 2015.<ref>BAG: Chemische Produkte nach GHS richtig kennzeichnen (PDF; 1,7 MB). April 2012, S. 2.</ref> Gemische, die noch nach Richtlinie 1999/45/EG gekennzeichnet waren, durften noch bis zum 1. Juni 2017 abverkauft werden.

Grundlagen

Durch eine global gültige Einstufungsmethode mit einheitlichen Gefahren-Piktogrammen und Texten sollen die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei Herstellung, Transport und Verwendung von Chemikalien bzw. Gefahrstoffen weltweit minimiert werden.

Die bisher in der EU geltenden Kennzeichnungsmethoden für Gefahrstoffe werden ersetzt; im GHS treten an die Stelle der

  • Gefahrensymbole mit ihren Gefahrenbezeichnungen die Gefahrenpiktogramme; gegebenenfalls mit einem gemeinsamen Signalwort („Achtung“ oder „Gefahr“),
  • R-Sätze die H-Sätze (Hazard Statements) sowie zusätzliche EUH-Sätze (besondere Gefährdungen),
  • S-Sätze die P-Sätze (Precautionary Statements),

Die Texte sind mit dreistelligen Nummern kodiert. Die Buchstaben stehen für die Art des Hinweises und bei den H- und P-Sätzen geben nach Art der Gefährdung beziehungsweise Typ der Sicherheitsmaßnahme die ersten Stellen der Zahl eine Gruppierung.

Siehe H- und P-Sätze mit der vollständigen Liste.

Änderungen gegenüber der bisherigen Gefahrstoffkennzeichnung

Bei den Gefahrenpiktogrammen werden teilweise die im Anhang II der Richtlinie 67/548/EWG<ref>Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Anhang II der Richtlinie 67/548/EWG (pdf).</ref> verwendeten Gefahrensymbole genutzt. Alle bisherigen Symbole wurden grafisch abgeändert und heben sich durch die rot umrandete Raute mit weißem Hintergrund von den bisherigen quadratischen Symbolen mit orangem Hintergrund ab. Neu hinzugekommen sind der „Gaszylinder“ für komprimierte Substanzen, das „dicke Ausrufezeichensymbol“ und das Symbol für die Gesundheitsgefahr für Gefahren für die Gesundheit, außer Toxizität (giftig) und Augen- und Hautreizung (Ätzwirkung). Das „Andreaskreuz“ (Symbol mit dem Kennbuchstaben Xn oder Xi) wird nicht mehr verwendet und durch die Gefahrenpiktogramme „Ätzwirkung“, „Gesundheitsgefahr“ oder „dickes Ausrufezeichensymbol“ ersetzt.<ref>Lit. UBA Leitfaden, 2.2 Kennzeichnung S. 19.</ref>

Da es sich beim GHS um ein zum bisherigen EU-Recht unterschiedliches Konzept<ref>Comparison between EU and GHS Criteria Human Health and EnvironmentS. (PDF) DG ENTR G1 REACH, 8. Juni 2005, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 21. Juni 2006; abgerufen am 10. April 2009 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value), Vergleich der Konzepte EU/GH; Entwurf: “{{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)”).</ref> handelt, ist eine Einbindung in bestehende Systeme oder direkte Übertragung nicht möglich. Die Stoffe werden zum Teil auch nach anderen Regeln gekennzeichnet; so unterliegt z. B. die Einstufung als „giftig“ anderen Kriterien als im bisherigen EU-Recht.

Struktur des GHS

Die Art der Gefahr wird durch die Gefahrenklassen wiedergegeben. Die Abstufung der Gefahr innerhalb einer Gefahrenklasse erfolgt durch die Unterteilung in Gefahrenkategorien (hazard category). So werden beispielsweise entzündbare Flüssigkeiten in Abhängigkeit vom Flammpunkt in drei Gefahrenkategorien unterteilt. Für jede Gefahrenklasse samt Kategorie, die auf einen Stoff zutrifft, werden ihm ein oder mehrere Gefahrenhinweise (H-Sätze, {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)) zugeordnet, die ein bestimmtes Gefahrenpiktogramm und gegebenenfalls auch ein Signalwort – entweder Gefahr (danger) oder Achtung (warning) – zur Folge haben sowie eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen (P-Sätze, {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)).

Übersicht: EU-Gefahrensymbole, UN/GHS-Gefahrenpiktogramme, UN/ADR-Gefahrensymbole

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EU-Kennzeichnung (veraltet)
(Richtlinie 67/548/EWG)
GHS-Kennzeichnung / CLP-Verordnung UN Rec.Tr. / ADR<templatestyles src="FN/styles.css" /> (G)
Gefahren­symbol Gefah­ren­bezeichnung Kenn­buch­stabe Pikto­gramm Beschrei­bung Kodie­rung Signal­wort<ref>Art. 2 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Begriffsbestimmungen 4., siehe Lit. UBA Leitfaden, S. 20.</ref> Gefahren­klasse<templatestyles src="FN/styles.css" /> (G) Gefahr­gut­klasse<templatestyles src="FN/styles.css" /> (G)
Datei:Hazard E.svg Explo­sions­gefähr­lich E Datei:GHS-pictogram-explos.svg Explodierende Bombe GHS01 Gefahr<templatestyles src="FN/styles.css" /> (1)<templatestyles src="FN/styles.css" /> (2) Instabile explosive Stoffe, Gemische und Erzeugnisse mit Explosiv­stoff(en), selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Organische Peroxide<templatestyles src="FN/styles.css" /> (1)<templatestyles src="FN/styles.css" /> (3) Datei:Dangclass1.svg Klasse 1
Datei:Placard 5.2.svg Klasse 5.2
Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.Datei:Hazard F.svg Hoch­ent­zünd­lich F+ Datei:GHS-pictogram-flamme.svg Flamme GHS02 Gefahr / Achtung <templatestyles src="FN/styles.css" /> (1)<templatestyles src="FN/styles.css" /> (2) Entzündbar, selbsterhitzungsfähig, selbstzersetzlich, pyrophor, wasserreaktiv, Organische Peroxide<templatestyles src="FN/styles.css" /> (1)<templatestyles src="FN/styles.css" /> (3) Datei:DOT hazmat class 2.1.svg Klasse 2.1
Datei:Label for dangerous goods - class 3.svg Klasse 3
Datei:DOT hazmat class 4.1.svg Klasse 4.1
Datei:DOT hazmat class 4.2.svg Klasse 4.2
Datei:Label for dangerous goods - class 4.3.svg Klasse 4.3
Datei:Placard 5.2.svg Klasse 5.2
Datei:Hazard F.svg Leicht-
entzündlich
F
Entzündlich
Datei:Hazard O.svg Brandfördernd O Datei:GHS-pictogram-rondflam.svg Flamme über einem Kreis<templatestyles src="FN/styles.css" /> (1)<templatestyles src="FN/styles.css" /> (3) GHS03 Gefahr<templatestyles src="FN/styles.css" /> (1)<templatestyles src="FN/styles.css" /> (2) Entzündend (oxidierend) wirkend Datei:DOT hazmat class 5.1.svg Klasse 5.1

Datei:Placard 5.2.svg Klasse 5.2

keine Entsprechung Datei:GHS-pictogram-bottle.svg Gasflasche GHS04 Achtung Gase unter Druck, verdichtete, verflüssigte, tiefgekühlt verfl., gelöste Gase Datei:DOT hazmat class 2.2.svg Klasse 2.2
Datei:Hazard C.svg Ätzend<templatestyles src="FN/styles.css" /> (5) C Datei:GHS-pictogram-acid.svg Ätzende Flüssigkeit, die aus Reagenzgläsern auf eine Oberfläche und eine Hand tropft GHS05 Gefahr / Achtung<templatestyles src="FN/styles.css" /> (5) Auf Metalle korrosiv wirkend, hautätzend, schwere Augenschädigung<templatestyles src="FN/styles.css" /> (5) Datei:Danger-class-8.svg Klasse 8
Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.Datei:Hazard T.svg Sehr giftig<templatestyles src="FN/styles.css" /> (7) T+ Datei:GHS-pictogram-skull.svg Totenkopf mit gekreuzten Knochen GHS06 Gefahr Akute Toxizität<templatestyles src="FN/styles.css" /> (7) Datei:Dangclass6 1.svg Klasse 6.1
Datei:DOT hazmat class 2.3 - (Alt 2).svg Klasse 2.3
Datei:Hazard T.svg Giftig<templatestyles src="FN/styles.css" /> (7) T
Datei:Hazard X.svg Reizend<templatestyles src="FN/styles.css" /> (5) Xi Datei:GHS-pictogram-exclam.svg dickes Ausrufe-
zeichensymbol<templatestyles src="FN/styles.css" /> (8)
GHS07 <templatestyles src="FN/styles.css" /> (8)<templatestyles src="FN/styles.css" /> (4)<templatestyles src="FN/styles.css" /> (5) <templatestyles src="FN/styles.css" /> (8) keine direkte Entsprechung
Datei:Hazard X.svg Gesundheits­schädlich<templatestyles src="FN/styles.css" /> (4) Xn Datei:GHS-pictogram-silhouete.svg Menschlicher Oberkörper, der durch eine Substanz angegriffen/verletzt wurde GHS08 Gefahr / Achtung div. Gesundheitsgefahren
Datei:Hazard N.svg Umwelt­gefähr­lich N Datei:GHS-pictogram-pollu.svg Umwelt mit abgestorbenem Baum, totem Fisch und Gewässer<templatestyles src="FN/styles.css" /> (1)<templatestyles src="FN/styles.css" /> (9) GHS09 Achtung / Gefahr<templatestyles src="FN/styles.css" /> (1)<templatestyles src="FN/styles.css" /> (9) Gewässergefährdend<templatestyles src="FN/styles.css" /> (9) Datei:UN transport pictogram - pollution.svg Kenn­zeichen für umwelt­gefähr­dende Stoffe
keine direkte Entsprechung Datei:Dangclass6 2.svg Klasse 6.2
Datei:Dangclass7.svg Klasse 7
Datei:ADR hot.svg Hot
Quelle: UNECE<ref>GHS Gefahrenpiktogramme in verschiedenen Formaten, unece.org</ref>, Leitfaden zur Anwendung der GHS-Verordnung Umweltbundesamt 2007<ref>Lit. UBA Leitfaden, 2.2 Kennzeichnung S. 18ff.</ref>, ADR
<templatestyles src="FN/styles.css" />
(G) 
Die Gefahrenklassen (Piktogramm) und zusätzlichen Gefahrenkategorien entsprechen ausdrücklich weitestgehend den Gefahrgutklassen 1–9 der UN Recommodations und ADR (wie auch RID, IMDG, DGR, ADN u. a.) – es ist ein wesentliches Ziel des GHS, die bisher getrennten Gefahrstoff- und transportspezifische Gefahrgutkennzeichnungen auf einheitlicher Rechtsgrundlage zu harmonisieren. In Einzelfällen können sich Abweichungen in Einstufung nach UN-GHS und UN-Rec.Transp./IMO/ICAO-IATA/EU-GG ergeben. Auch Systeme wie US NFPA 704<ref>The Globally Harmonized System for Hazard Communication. In: Hazard Communication. Occupational Safety & Health Administration, United States Department of Labor, 10. Juni 2009, abgerufen am 15. Oktober 2009 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> und CA WHMIS<ref>Le SIMDUT. In: Système d'Information sur les Matières Dangereuses Utilisées au Travail. Commission de la santé et de la sécurité du travail Québec, abgerufen am 15. Oktober 2009 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> werden angeglichen bzw. ersetzt.
<templatestyles src="FN/styles.css" />
(1) 
teilweise Gefahrenkategorien ohne Piktogramm und/oder ohne Signalwort
<templatestyles src="FN/styles.css" />
(2) 
Signalwort Achtung für mindere Gefahrenkategorien
<templatestyles src="FN/styles.css" />
(3) 
{{{2}}}
Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)
<templatestyles src="FN/styles.css" />
(4) 
die als gesundheitsschädlich (früher als mindergiftig) eingestuften Gefahrenkategorien nur mit dickem Ausrufezeichensymbol
<templatestyles src="FN/styles.css" />
(5) 
ätzend/reizend für Haut und Augen und auf Metalle korrosiv wirkend werden konsequent unterschiedlich gekennzeichnet: ersteres mit Doppelkennzeichnung als „Ätzwirkung“ und „dickes Ausrufezeichensymbol“, Signalwort Gefahr, letzteres nur dieses Piktogramm mit dem Signalwort Achtung
<templatestyles src="FN/styles.css" />
(7) 
die Kennzeichnung der Unterscheidung sehr giftig/giftig bzw. tödlich (akute Toxizität Kategorie 1/2)/giftig (Kategorie 3) wurde prinzipiell aufgegeben
<templatestyles src="FN/styles.css" />
(8) 
{{{2}}}
Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)
<templatestyles src="FN/styles.css" />
(9) 
Gewässergefährdend mit Signalwort Achtung, Schädigung der Ozonschicht ohne Piktogramm und mit Signalwort Gefahr

Aufbau des GHS-Kennzeichnungsetiketts

Folgendes Muster gibt die Anforderungen an ein Kennzeichnungsetikett nach GHS wieder:<ref>Muster nach Lit. UBA Leitfaden, S. 66; in Bezug auf GHS 1.4.10.5.2 Information required on a GHS label und Annex 6 Examples of arrangements of the GHS label elements (pdf, UNECE); Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 TITEL III Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnung Kap. 1 Inhalt des Kennzeichnungsetiketts Art. 17 ff.</ref> Datei:GHS Diethylzink.png

Entwicklung des GHS

Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) hat mit der 1992 verabschiedeten Agenda 21 den Anstoß für die Entwicklung des GHS gegeben. Im Kapitel 19 der Agenda 21 wird u. a. eine Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen gefordert. Der auf der Nachfolgekonferenz Rio+10 in Johannesburg, Südafrika, im September 2002 verabschiedete Durchführungsplan fordert die Länder auf, das GHS bis zum Jahr 2008 anzuwenden.

Im Dezember 2002 wurde das GHS von einer UN-Kommission inhaltlich verabschiedet.

Am 3. September 2008 hat die EU-Kommission beschlossen, GHS in weiten Teilen zu übernehmen und den Entwurf dem Europäischen Rat zur Verabschiedung zugeleitet. Dieser hat am 16. Dezember 2008 die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (CLP-Verordnung) erlassen und am 31. Dezember 2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, so dass die Verordnung am 20. Januar 2009, nämlich 20 Tage nach Veröffentlichung, in Kraft trat. Sie ist infolge ihrer Veröffentlichung als Verordnung zum unmittelbar geltenden EU-Recht geworden und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht.

GHS ist mit Stand Ende 2018 in 79 Staaten implementiert.<ref>UNECE: GHS implementation, abgerufen am 18. März 2024</ref>

GHS und Arbeitsschutz

Die Einstufung und Kennzeichnung für Stoffe und Gemische wirken sich auch auf Belange des Arbeitsschutzes aus. Betroffen davon sind u. a. Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffverzeichnisse, Etiketten, Sicherheitsdatenblätter, Verpackungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, innerbetriebliche Kennzeichnungen und die Lagerung von Chemikalien.<ref>Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV): DGUV Information 213-034 – GHS-Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Abgerufen am 25. Februar 2020.</ref>

In Deutschland sollen Betriebe laut § 7 (3) der Gefahrstoffverordnung wenn möglich Gefahrstoffe durch Ersatzstoffe mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko ersetzen. Als Hilfe bei der Beurteilung, welches Ersatzstoffe ein geringeres Gefahrenpotential haben, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) das GHS-Spaltenmodell entwickelt. Anhand von H-Sätzen, WGK-Einstufung und der physikalischen Eigenschaften lassen sich mögliche Ersatzstoffe mithilfe einer Tabelle bewerten.<ref>Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA): GHS-Spaltenmodell zur Suche nach Ersatzstoffen. Abgerufen am 25. Februar 2020.</ref>

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Commons: GHS-Piktogramme – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references />