Weidegerechtigkeit
Vorlage:Hinweisbaustein Unter Weidegerechtigkeit (auch: Weiderecht, Weidservitut, Hutrecht, Kuhrecht, Atzungsrecht<ref name="HLFL">Vorlage:HLFL</ref>) versteht man das Recht (Gerechtsame), sein Vieh auf fremdem Weideland weiden zu lassen. Besonders die Gutsherrschaft besaß früher dieses Recht. Die Weidegerechtigkeit entwickelte dafür ein detailliertes Regularium.
Normalerweise war der Eigentümer des Grundstückes zur Mithut berechtigt. Das Weiden verschiedener Eigentümer oder Mitglieder z. B. einer Dorfgemeinschaft war die Koppelhut. Unter Umständen wurde vom Grundstückseigentümer das Privileg der Vorhut in Anspruch genommen.
Als Atzungsrecht oder Weiderecht wurde auch das temporäre Vor- und Nachweiderecht auf fremden Gütern bezeichnet.<ref name="HLFL" />
→ siehe auch: Trattrecht
Siehe auch
Literatur
- Weidegerechtigkeit. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 16, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 482.
- Vorlage:DtRechtswörterbuch
Einzelnachweise
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