Havariegeld
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Der Terminus Havariegeld (im HGB bis 1. Januar 2008 Havereigeld<ref>Text des aufgehobenen § 779 HGB</ref>) bezeichnet die Kosten, die durch eine Havarie, also einen Schiffsunfall oder einen Seeschaden, der Reederei bzw. deren Versicherung entstehen.
Erweiterung
Der Begriff wird auch für unfallbedingte Schäden an befrachteten Land- oder Luftfahrzeugen verwendet.
Weblinks
Einzelnachweise
<references />