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Journal officiel de la République française

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(Weitergeleitet von JORF)
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Datei:Journal officiel de la République française. Lois et décrets. Journaux officiels (Paris) 1907-10-07.jpg
Ausgabe des Journal officiel von 1907
Datei:Siège du Journal officiel, 26 rue Desaix, Paris 15e.jpg
Sitz des Journal officiel in der Rue Desaix im 15. Arrondisse­ment von Paris

Das {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} (auch {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}, JO oder JORF genannt) ist das täglich veröffentlichte, offizielle staatliche Amtsblatt für Frankreich. Darin werden sämtliche legislativen Tätigkeiten (Gesetze und Verordnungen), Regulierungen und Verlautbarungen im gesetzgeberischen Bereich veröffentlicht. In Deutschland ist das {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} vergleichbar mit dem Bundesgesetzblatt.

Das {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} erscheint täglich von Dienstag bis Sonntag, ausgenommen an Feiertagen.

Der Leitung des JO obliegt es – neben der Veröffentlichung und Verbreitung der Gesetzestexte und Regulierungen –, diese in einer Datenbank zu speichern und parlamentarische Debatten auf Papier und in digitaler Form festzuhalten. Das Journal officiel untersteht seit 1944 dem Premierminister und ist in dessen Verwaltungsapparat dem Staatssekretariat der Regierung zugeordnet. Seit 2010 liegt die Zuständigkeit für das JO bei der neu geschaffenen {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} (DILA), einer immer noch dem Premierminister nachgeordneten Behörde, die aus einer Fusion von {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} und {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} hervorgegangen ist. Der Direktor der DILA wird auf Vorschlag des Premierministers per Dekret vom Staatspräsidenten im Ministerrat ({{#invoke:Vorlage:lang|flat}}) benannt.

Das Erscheinungsdatum ist in Bezug auf das Inkrafttreten relevant, da ein juristischer Text bekannt sein muss, bevor er Gültigkeit erlangt. Daher tritt ein Gesetz grundsätzlich am Tag nach seiner Veröffentlichung im JO in Kraft, es sei denn, bei der Veröffentlichung wird ein Datum für das Inkrafttreten genannt. Ein Gesetzestext, für dessen Durchführung Verordnungen notwendig sind, kann nur in Kraft treten, sobald auch diese veröffentlicht wurden.

Geschichte

Bevor die Verbreitung der Gesetzestexte auf schriftlichem Wege erfolgte, wurden sie durch einen Stadtsprecher öffentlich verkündet.

Ab 1631 erschien als erste Zeitung Frankreichs die {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}, die von Théophraste Renaudot mit der Unterstützung Richelieus (unter Ludwig XIII.) gegründet wurde und in der Berichte zu Kriegen und Kommentare zum politischen Leben veröffentlicht wurden. 1762 wurde dieses inoffizielle Organ unter dem neuen Namen {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} dem Außenministerium unterstellt und somit zum offiziellen Organ der königlichen Regierung. Im Jahr der Französischen Revolution 1789 wurden die Debatten der einberufenen Generalstände bzw. der Konstituante in einer Beilage (Titel: {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}, folglich {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}, später {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}) veröffentlicht, sowie Informationen zum politischen Leben und zum Aufbau der Verwaltung. Ab August 1792 wurde das Blatt in {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} umbenannt und erschien fortan täglich. Am Ende des Jahres 1797 erhielt es wieder seinen alten Namen {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} zurück, den es bis zu seiner Einstellung im Jahr 1915 fast durchgängig beibehielt.

1793, während der Terrorherrschaft, wurde per Dekret ein weiteres Veröffentlichungsorgan gegründet: Das {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}. Per Gesetz wurde es zum öffentlichen Archiv der Gesetze der Republik und trug das Staatssiegel und die Unterschrift des Justizministers. Es wurde erst zum 1. April 1931 abgeschafft.

Im November 1789 gründete Charles-Joseph Panckoucke die Zeitung {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}. 1799 wurde sie (ab 1811 nur noch unter dem Titel {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}) zum offiziellen Organ der französischen Regierung und blieb es bis Ende 1868 (lediglich zwischen Juli 1814 und Januar 1816 wurde der offizielle Teil durch eine Gazette officielle ersetzt). Nur im ersten Teil erschienen die offiziellen Verlautbarungen der Regierung und der Nationalversammlung. Im zweiten Teil erschienen klassische Rubriken einer Zeitung mit literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Inhalten. Mit Beginn der Zweiten Republik 1848 bekam {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} den Titelzusatz {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}, während des Zweiten Kaiserreiches (ab 1852) {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}.

Nach einem Konflikt mit Napoleon III. wurde der offizielle Teil des {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} mit dem Jahreswechsel 1868/69 durch ein staatliches {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} ersetzt. Ein Erlass vom 5. November 1870 wies dem neuen {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} das Monopol zur Veröffentlichung von Tätigkeiten im gesetzgeberischen Bereich und Regulierungen zu. (Der {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} existierte als unabhängige, tendenziell konservative Zeitung noch bis zum Jahr 1901 weiter.)

Für die Zeit des Vichy-Regimes wurde es in {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} umbenannt.

Durch ein Gesetz aus dem Jahr 1880 wurde das {{#invoke:Vorlage:lang|flat}} dem Innenministerium zugeordnet, seit dem 2. November 1944 (nach der Libération) unterliegt es der Zuständigkeit des französischen Regierungschefs.

Seit dem 2. Juni 2004 ist die Website online.

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Weblinks