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Kraftfahrgesetz 1967

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(Weitergeleitet von KFG 1967)
Basisdaten
Titel: Kraftfahrgesetz 1967
Langtitel: Bundesgesetz vom 23. Juni 1967
über das Kraftfahrwesen
Abkürzung: KFG 1967
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Fundstelle: BGBl. Nr. 267/1967
Datum des Gesetzes: 23. Juni 1967
Inkrafttretensdatum: 1. Jänner 1968
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 17/2026
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Kraftfahrgesetz 1967 (kurz KFG 1967) ist ein österreichisches Bundesgesetz, mit dem der Betrieb und Verkehr von Kraftfahrzeugen und Anhängern auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (das sind Straßen entsprechend § 1 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960) geregelt ist.

Vorgängergesetz des Kraftfahrgesetzes 1967 war das Kraftfahrgesetz 1955, Stammfassung BGBl. Nr. 223/1955.

Anwendungsbereich

In § 1 Abs. 1 KFG ist der allgemeine Anwendungsbereich des Gesetzes beschrieben, Abs. 3 regelt, dass die Bestimmungen des KFG auf Sonderkraftfahrzeuge und Sonderanhänger (§ 2 Z 23 und 27), soweit nichts anderes festgesetzt ist, nur sinngemäß anzuwenden sind.

Mit Abs. 2 wird die Verwendung von bestimmten Kraftfahrzeugen von den Bestimmungen ausgenommen, das sind neben diversen Transportkarren, Arbeitsmaschinen und anderen Sonderkraftfahrzeugen (lit. a und lit. b), die Ausnahmen des Betriebs von Kraftfahrzeugen auf kraftfahrsportlichen Veranstaltungen und ihren Trainingsfahrten, wenn sie auf einer für den übrigen Verkehr gesperrten Straße verwendet werden für die Dauer einer solchen Veranstaltung (lit. c). Ebenso ausgenommen ist die Verwendung von Heeresfahrzeugen (§ 2 Z 38), „die durch Bewaffnung, Panzerung oder ihre sonstige Bauweise für die militärische Verwendung im Zusammenhang mit Kampfeinsätzen besonders gebaut oder ausgerüstet oder diesem Zweck gewidmet sind“, wobei diese Fahrzeuge jedoch dem § 97 Abs. 2 unterliegen (lit. d).

Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der Straßenverordnung (das ist § 2 Begriffsbestimmungen Abs. 1 Z 22 StVO 1960) gelten nach § 1 Abs. 2a KFG elektrisch angetriebene Fahrräder, sofern ihre höchste zulässige Leistung nicht mehr als 250 Watt, und ihre Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt.

Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

Mit der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, Stammfassung BGBl. Nr. 399/1967, wird „auf Grund des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, […] hinsichtlich der §§ 9 lit. a bis c und e, 10 bis 13, 16, 61 und 62 bezüglich der Angelegenheiten des Bundesheeres und der Heeresverwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung, hinsichtlich des § 28 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz, hinsichtlich der §§ 27, 28, 66 und 67 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen, hinsichtlich der §§ 30 bis 35 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für soziale Verwaltung und hinsichtlich der §§ 39 bis 51 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen verordnet: …“<ref>Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. November 1967 über die Durchführung des Kraftfahrgesetzes 1967 (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 – KDV. 1967) in der geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).</ref>

Wissenswertes und Kurioses

  • Oftmals ist die falsche Bezeichnung „Kraftfahrzeuggesetz“ (mit oder ohne den Zusatz 1967) nicht nur umgangssprachlich in Verwendung, sondern findet sich dies auch in offiziellen Quellen. Überdies findet sich „Kraftfahrzeuggesetz“ auch vielfach in der Judikatur und vereinzelt in Regierungsvorlagen und Bundesgesetzblättern.<ref>Suchwort „Kraftfahrzeuggesetz“ in der Gesamtabfrage des Rechtsinformationssystemes des Bundes (RIS).</ref>
Auch der Journalist und Kabarettist Guido Tartarotti benennt das Gesetz „Kraftfahrzeuggesetz 1967“ in seinem Programm Selbstbetrug für Fortgeschrittene, in dem er die „Schweinwerfer“ und deren Entfernung aus dem KFG 1967 im Jahr 2016 (tatsächlich bereits im Jahr 2014, siehe nachstehend) satirisch bearbeitet.<ref name="Tartarotti-Kab-im-Turm-2019">Kabarett im Turm: Guido Tartarotti – Selbstbetrug für Fortgeschrittene. Erstausstrahlung in ORF III am 6. Juli 2019. (<templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Programm ORF3 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 7. Juli 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/tv.orf.at vom 6. Juli 2019 in tv.ORF.at, abgerufen am 7. Juli 2019). Transkript (auszugsweise): „… Ich sag’ Ihnen eins: Die Realität ist kurioser und ärger und merkwürdiger, als es die ärgste Kolumne je sein könnte. Zum Beispiel die Geschichte mit den Schweinen und dem Kraftfahrzeuggesetz. Die gab es wirklich. Es gab wirklich im Jahr 2016 eine Novelle des Kraftfahrzeuggesetzes […]. In Paragraf […] des Kraftfahrzeuggesetzes von 1967 wird jeweils das Wort Schweinwerfer durch Scheinwerfer ersetzt. – Schade! – […].“</ref>
Ebenso ist „'Schweinwerfer“ statt Scheinwerfer auch mehrmals bis in die höchstgerichtliche Judikatur, sowie (zum Stand Juli 2019) in einer Fundstelle des Landesrechts des Burgenlandes, zu finden.<ref>Suchwort „Schweinwerfer“ in der Gesamtabfrage des Rechtsinformationssystemes des Bundes (RIS).</ref>

Siehe auch

Literatur

  • Herbert Grundtner, Gerhard Pürstl: KFG Kraftfahrgesetz. Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 BGBl 267 über das Kraftfahrwesen in der Fassung der 1. bis 31. Novelle. 10. Auflage, Manz Große Gesetzausgabe, Band 24, Manz, Wien 2016, ISBN 978-3-214-11359-9.
  • Herbert Grundtner: KFG Kraftfahrgesetz – Taschenkommentar. 2. Auflage, LexisNexis ARD Orac, Wien 2017, ISBN 978-3-7007-6729-9 (einschließlich der 34. KFG-Novelle; mit Tipps aus der Praxis der ÖAMTC-Verkehrsredaktion von Martin Hoffer (Chefjurist), sowie Eva Unger und Ursula Zelenka).
  • Brigitte Nedbal-Bures, Gerhard Pürstl: KFG Kraftfahrgesetz. 11. Auflage, Manz Große Gesetzausgabe, Manz, Wien 2019, ISBN 978-3-214-15901-6 (einschließlich der 36. KFG-Novelle).

Weblinks

Einzelnachweise

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