Notice: Unexpected clearActionName after getActionName already called in /var/www/html/includes/context/RequestContext.php on line 338
Längerfristiges Refinanzierungsgeschäft – Wikipedia Zum Inhalt springen

Längerfristiges Refinanzierungsgeschäft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Bei längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (auch: Basistender; abgekürzt LRGs<ref>Pressemitteilung der Europäischen Zentralbank vom 6. Juni 2012</ref>, {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value), LTRO)<ref>Seite der EZB zu „open market operations“</ref> handelt es sich im Bankwesen um eine Art geldpolitischer Transaktionen der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Geschäfte zählen zu den so genannten Offenmarktgeschäften und werden demgemäß auf Initiative der EZB durchgeführt.

Im Jahr 2006 machten längerfristige Refinanzierungsgeschäfte im Tagesdurchschnitt etwa 20 Prozent des gesamten Refinanzierungsvolumens aus.<ref>Vgl. Egon Görgens/Karlheinz Ruckriegel/Franz Seitz, Europäische Geldpolitik, 2008, S. 225.</ref> Sie werden von der Europäischen Zentralbank zum einen regelmäßig (monatlich) mit einer Laufzeit von drei Monaten angeboten; im Zuge der Finanz- und Eurokrise bot die EZB darüber hinaus auch in unregelmäßigen Abständen Geschäfte mit längeren Laufzeiten von sechs, zwölf oder 36 Monaten an (siehe weiter unten).

Ebenso wie ihre kurzfristigen Pendants, die wöchentlich angebotenen Hauptrefinanzierungsgeschäfte mit einwöchiger Laufzeit, werden auch längerfristige Refinanzierungsgeschäfte entweder als Pensionsgeschäfte oder mittels Lombardkrediten realisiert.<ref>Vgl. Egon Görgens/Karlheinz Ruckriegel/Franz Seitz, Europäische Geldpolitik, 2008, S. 225.</ref> Bei der Abwicklung als (echtes) Pensionsgeschäft müssen die Geschäftsbanken Vermögenswerte als Kreditsicherheiten an die EZB übertragen, wobei gleichzeitig der Rückkauf am Ende der Laufzeit vereinbart wird (Repo-Transaktion); im Falle von Lombardkrediten besteht lediglich ein durchsetzbarer Anspruch, bei einem Zahlungsausfall des Schuldners (der Geschäftsbank) auf Vermögenswerte von diesem zugreifen zu können. Welches Verfahren zur Anwendung kommt, hängt von den Gepflogenheiten der jeweiligen nationalen Zentralbank ab, über welche die Transaktion abgewickelt wird. Als absichernde Vermögenswerte kommen in jedem Fall nur notenbankfähige Sicherheiten in Frage; zudem nimmt die Europäische Zentralbank unterschiedliche Abschläge ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) in Abhängigkeit vom Rating der Wertpapiere vor.

Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte sind somit liquiditätsverbessernd.

Euroschuldenkrise

Vor dem Hintergrund der Eurokrise wurden durch die EZB mehrere längerfristige Refinanzierungsgeschäfte durchgeführt, um den Normalisierungsprozess und das Funktionieren des Euro-Geldmarktes zu unterstützen.<ref name=BuBa><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Seite der Deutschen Bundesbank (Memento vom 11. Mai 2012 im Internet Archive) zu „Offenmarktgeschäfte“</ref> Die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte, auch mit dem Schlagwort „Dicke Berta“ bezeichnet,<ref>Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung November 2012: Jahresgutachten 2012/13 „Stabile Architektur für Europa – Handlungsbedarf im Inland“, S. 88.</ref> vom 21. Dezember 2011 und vom 29. Februar 2012 wurden als Tender mit der langen Frist von drei Jahren durchgeführt.<ref>David Enrich und Charles Forelle: „ECB Gives Banks Big Dollop of Cash“, Wall Street Journal, 1. März 2012</ref> Die Banken zahlen nach Fälligkeit einen Zins, der dem durchschnittlich während der Laufzeit herrschenden EZB-Hauptrefinanzierungssatz („Leitzins“) entspricht. Zum Zeitpunkt der Zuteilung der dreijährigen Basistender betrug dieser Leitzins 1,00 Prozent.<ref>European Central Bank: Key ECB interest rates. Internet https://www.ecb.int/stats/monetary/rates/html/index.en.html, abgerufen am 5. Juli 2012.</ref> Nach einem Jahr, Anfang 2013, machten Banken von der Möglichkeit Gebrauch, diese langfristig gewährten Kredite von rund einer Billion Euro vorzeitig zurückzuzahlen. Insgesamt wurden reichlich 20 % oder mehr als 200 Mrd. Euro im Januar/Februar 2013 zurückgezahlt.<ref>faz.net 22. Februar 2013 „Banken tilgen deutlich weniger Notkredite als erwartet“</ref>

Eine von einigen Beobachtern und Entscheidungsträgern vorgebrachte Erwartung bestand darin, dass Banken die Kredite der EZB dazu verwenden könnten, um höher verzinsliche Staatsanleihen zu kaufen mit dem Ziel, einen Gewinn aus der Zinsdifferenz zu erzielen. Der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy hatte in Bezug auf die Ausweitung dieser Krisenhilfen der EZB erklärt: „Das bedeutet, dass jetzt jeder Staat zu seinen Banken gehen kann, die Liquidität zu ihrer Verfügung haben werden.“ In Anlehnung an Sarkozy wird für die Hypothese in der Umgangssprache hin und wieder auch die Bezeichnung „Sarkozy-Trade“ oder „Sarko-Trade“ verwendet.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />„Euro-Krise – Mit dem Sarko-Trade zur Draghi-Blase“ Financial Times Deutschland 29. Februar 2012 (Memento vom 13. Dezember 2012 im Internet Archive)</ref><ref>„Schuldenkrise -Trügerische Hoffnung auf den ‚Sarkozy-Trade‘“ ´FAZ.NET 16. Dezember 2011</ref>

Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

Der EZB-Rat beschloss im Juni 2014, die Kreditvergabe von Banken im Euro-Raum durch gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (GLRG, {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value))<ref>Targeted longer-term refinancing operations (TLTROs). EZB, abgerufen am 21. März 2021 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>) zu unterstützen, um die Preisstabilität zu gewährleisten.<ref>2014/541/EU: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 29. Juli 2014 über Maßnahmen im Zusammenhang mit gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (EZB/2014/34) Vorlage:Abrufdatum</ref> Im Rahmen von GLRG-I wurden insgesamt 432 Mrd. EUR bereitgestellt, die bis zum September 2018 zurückgezahlt werden mussten.<ref>Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte I (GLRG-I). Bundesbank, abgerufen am 21. März 2021.</ref> Im März 2016 wurde eine zweite Reihe von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG-II) beschlossen, die dazu beitragen sollten, dass die Inflationsraten wieder ein Niveau von unter, aber nahe 2 % erreichen.<ref>Beschluss (EU) 2016/810 der Europäischen Zentralbank vom 28. April 2016 über eine zweite Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2016/10)Vorlage:Abrufdatum</ref> Im März 2019 wurde eine dritte Reihe (GLRG-III) mit dem gleichen Ziel beschlossen.<ref>Beschluss (EU) 2019/1311 der Europäischen Zentralbank vom 22. Juli 2019 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2019/21)Vorlage:Abrufdatum</ref> Hiernach wurde der Beschluss so geändert, dass die dritte Reihe (GLRG-III) bis Dezember 2021 durchgeführt wird.<ref name=":0">Deutsche Bundesbank: Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte III. 2021, abgerufen am 13. Dezember 2021.</ref>

Die zu zahlenden Zinsen ergeben sich in der Regel wiederum aus dem durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatz. Von Juni 2020 bis Juni 2022 ist der maximale Zinssatz jedoch 0,5 Prozentpunkte geringer als der durchschnittliche Hauptrefinanzierungssatz; unter Umständen ist er noch geringer.<ref name=":0" />

Literatur

  • Egon Görgens, Karlheinz Ruckriegel, Franz Seitz: Europäische Geldpolitik. 5. Auflage. Lucius & Lucius, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-8282-0435-5.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />