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Pauschalabgabe

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(Weitergeleitet von Pauschalvergütung)

Die Pauschalabgabe (umgangssprachlich Urheberrechtsabgabe, in der Schweiz Leerdatenträgervergütung<ref>Pro Helvetia erhält kulturelle Nachwuchsförderung und Kompetenz, ihre Strategie selbst auszuarbeiten. Abgerufen am 31. Januar 2018.</ref>, in Österreich bekannt als Speichermedienvergütung) ist

  • eine Vergütung zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche,
  • eine Vergütung für das Vervielfältigen und öffentlich Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Waren und Güter.

Berechnet wird sie als Zuschlag auf den Preis von Geräten oder Medien zum Anfertigen oder Speichern von Vervielfältigungen (§ 54 Urheberrechtsgesetz<ref>§ 54 UrhG Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (juris online), abgerufen am 2. Juli 2018.</ref>), als Abgabe für das Betreiben solcher Geräte (§ 54c und § 53a UrhG) und für das öffentlich Zugänglichmachen geschützter Güter (§ 52a und § 27 Abs. 2 UrhG).

Die Pauschalabgabe ersetzt dabei die Bezahlung jeder einzeln erbrachten Leistung durch eine pauschale Abgeltung, allerdings ohne das Vervielfältigen, das Zugänglichmachen oder den Gebrauch der Güter in jedem Fall zu legalisieren. Vielmehr ist es eine Abgeltung für legale Privatkopien und legale Zugänglichmachungen, illegale Schwarzkopien sollen damit nicht abgegolten werden. Beim Bestimmen des Tarifs wird durch die Verwertungsgesellschaften in regelmäßigen Abständen das Nutzerverhalten analysiert und daraus die Höhe der Abgaben berechnet.

Die Einforderung der Pauschalabgabe bei den Geräteherstellern und -importeuren wird von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (kurz ZPÜ) wahrgenommen. Diese verteilt das Vergütungsaufkommen an ihre Gesellschafter (u. a. GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst). Diese wiederum schütten einen Teil der Einnahmen an ihre Mitglieder aus, da sie Urheber der vervielfältigten Werke sein können.

Da heute fast jedes technische Gerät digitale Kopien erzeugen kann, ist die Anzahl der betroffenen Produkte fast unübersehbar und damit die Tarifierung und Durchsetzung der Abgabenzahlung schwierig geworden.<ref>Bundesregierung: Stellungnahme der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland zur „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ der Europäischen Kommission, 2015 (S. 17). Abgerufen am 27. Dezember 2018.</ref> Gleichzeitig nimmt die Bedeutung der Privatkopie aufgrund einer veränderten Mediennutzung wie zum Beispiel durch Musik-Streaming stark ab.<ref>BVMI: Der Bundesverband Musikindustrie prognostiziert einen starken Rückgang von Audio-CDs und Downloads als Vorlage für Privatkopien auf 25 % im Jahr 2022. Abgerufen am 27. Dezember 2018.</ref> Daher hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2018 vorgenommen, das System zu reformieren und technologieneutral auszugestalten.<ref>Koalitionsvertrag 2018 der Bundesregierung: "Wir wollen das System der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen auf eine neue Grundlage stellen." (Randnummer 6219). Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 23. Juli 2020; abgerufen am 27. Dezember 2018.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesregierung.de</ref>

Geschichte

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 1971 bezüglich der damaligen Leerkassettenvergütung entschieden, dass die Pauschalabgabe zulässig sei.<ref>BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1971, Az. 1 BvR 775/66, BVerfGE 31, 255 - Private Tonbandvervielfältigungen.</ref>

Aktuelle Sätze in Deutschland

Alle Tarifangaben ohne Umsatzsteuer.

Vergütungen durch Hersteller von Geräten und Medien

In Deutschland werden Vergütungen für Geräte und Speichermedien, die für Privatkopien verwendet werden, zwischen Verwertungsgesellschaften und Herstellerverbänden verhandelt. Kommt es zu einer Einigung, werden sogenannte Gesamtverträge abgeschlossen. Die darin vereinbarten Vergütungssätze gelten zugleich als Tarife der Verwertungsgesellschaften.<ref>vgl. §§ 35, 38 S. 2 Verwertungsgesellschaftengesetz</ref> Gesamtverträge sind Rahmenverträge, denen die Mitglieder der Verbände beitreten können.<ref>vgl. die Übersicht der Gesamtverträge des Bitkom e. V.: https://www.bitkom.org/Themen/Urheberrechtliche-Abgaben-auf-Geraete-und-Speichermedien, abgerufen am 23. Dezember 2020</ref>

Mitglieder des Herstellerverbandes BITKOM erhalten einen Nachlass von 20 % (Gesamtvertrag Reprographiegeräte).<ref>Hersteller/Importeure von Geräten und Speichermedien. Abgerufen am 8. Dezember 2013.</ref>

Vergütungen durch Betreiber von Geräten

  • Vergütung für Kopiergeräte von sonstigen Betreibern
    • in Hochschulgebäuden 2013: 405,00 €, 2014: 418,00 €
    • in allg. öff. Bibliotheken 2013: 183,00 €, 2014: 190,00 €
    • sonstige Standorte 2013: 41,50 €, 2014: 43,30 €
Von allen Bundesländern gemeinsam zu zahlen an die Verwertungsgesellschaften Wort, Musikedition und die Zentralstelle Fotokopieren an Schulen.

Vergütungen aufgrund öff. Zugänglichmachung

  • Vergütung für Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (z. B. Intranet an Schulen) von allen Bundesländern an die Verwertungsgesellschaft

Vergütungen aufgrund von Vermietung und Verleihung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Situation in anderen Ländern

In Luxemburg und im Vereinigten Königreich wird keine Pauschalabgabe auf Speichermedien erhoben. Verschiedene auf Speichermedien spezialisierte Onlinehändler haben sich daher in Luxemburg niedergelassen und bedienen von dort den gesamten europäischen Binnenmarkt.<ref>Beispielsweise genannt seien Tomdax, Damrotech oder Nierle.</ref>

In Finnland wurden Pauschalabgaben auf Geräte und Speichermedien zum 31. Dezember 2014 abgeschafft. Seit dem Jahr 2015 erfolgt die Kompensation für Privatkopien aus dem Staatshaushalt.<ref>Finnland - Neue Regelung für Vergütung von Privatkopien, Anette Alén-Savikko (Institut für internationales Wirtschaftsrecht, KATTI, Universität Helsinki)., abgerufen am 6. Dezember 2019</ref>

In der Schweiz erhebt die SUISA Gebühren für CD- und DVD-Rohlinge, MP3-Player, Smartphones, Tablets und Geräte zur Filmwiedergabe mit eingebautem Speicher.<ref>SUISA, Tariftext: Gemeinsamer Tarif 4.</ref><ref>SUISA, Tariftext: Gemeinsamer Tarif 4i</ref>

In Österreich erhebt die Austro Mechana als Schwestergesellschaft der AKM Pauschalgebühren (Speichermedienvergütung, veraltet: Leerkassettenvergütung) für Tonträger.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Urheberrechtsabgabe (Memento vom 22. März 2014 im Internet Archive), auf aume.at</ref>

In Ungarn werden durch die Verwertungsgesellschaft artisjus Gebühren für CD- und DVD-Rohlinge erhoben. Belastete Produkte werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet, welcher einer Steuermarke ähnelt.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references/>

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