Zweitplatzierung (Börse)
Die Zweitplatzierung ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) ist eine Kapitalmaßnahme, bei der ein bereits börsennotiertes Unternehmen durch Kapitalerhöhung weitere Aktien über die Börse emittiert.
Allgemeines
Eine Zweitplatzierung setzt begrifflich eine Erstplatzierung voraus. Im Regelfall ist die Zweitplatzierung mit der Emission junger Aktien zwecks Kapitalerhöhung verbunden.<ref>Martin Hohla, Going Public von jungen Technologieunternehmen, 2001, S. 17</ref> Die Zweitplatzierung erfordert jedoch nicht immer eine Kapitalerhöhung, sondern es können auch die an einer bestimmten Börse zugelassenen Aktien zurückgekauft werden, um sie an einer anderen Börse einzuführen.<ref>Rutbert D. Reisch, Konzern-Treasury: Finanzmanagement in der Industrie, 2013, S. 181, FN</ref> Zudem handelt es sich auch um eine Zweitplatzierung, wenn Großaktionäre oder institutionelle Anleger Aktien verkaufen möchten und dies im Rahmen eines öffentlichen Angebots vornehmen.<ref>Robert Schittler/Martin Michalky, Das große Buch der Börse, 2015, S. 1000</ref>
Rechtsfragen
Zweitplatzierungen müssen allgemein mit einem Wertpapierprospekt verbunden sein. Ausnahmen sind unter anderem nach {{#switch: juris
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Wirtschaftliche Aspekte
Das öffentliche Angebot durch Zweitplatzierung kann im Festpreis- oder Bookbuilding-Verfahren abgewickelt werden.<ref>Robert Schittler/Martin Michalky, Das große Buch der Börse, 2015, S. 1000</ref> Nach Zweitplatzierung ist entweder das Grundkapital oder der Streubesitz größer, was die Marktliquidität dieser Aktien erhöht oder die Abhängigkeit der Aktiengesellschaft von Großaktionären verringert.
Abgrenzung
Eine Umplatzierung führt zu keiner Kapitalerhöhung, während bei der Zweitplatzierung sowohl das bereits bestehende Grundkapital unverändert bleiben als auch durch erneuten Börsengang erhöht werden kann.
Einzelnachweise
<references />