Wikipedia:Administratoren/Probleme/Problem zwischen Lord Mounty und Administrator FritzG
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Problem
Beschwerdeführer: Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden.Lord Mounty (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • LogbuchWikipedia:Administratoren/Notizen/Benutzer/VorlageWikipedia:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen/Vorlage)
Beteiligter Administrator: Benutzer:FritzG
Missbräuchlich eingesetzte Funktion: (Löschen / Benutzersperre)
Erläuterung: Administrator FritzG hatte einen Beitrag, den User 'Der Schatten' und ich in vier Tage langer Arbeit erstellt hatten, einfach gelöscht und mit der Aufforderung verbunden, er gäbe uns bis 15 Uhr Zeit, zu jeder Quelle einen Beweis anzuführen, ansonsten er auch mich als User löscht (man beachte, wieviel ich schon hier beigetragen habe!). Da er alles gelöscht hatte, und wir alles hier bei Euch gespeichert hatten, sehen wir ja unseren eigenen Eintrag nihct mehr. User 'Der Schatten' hat FritzG gesperrt bzw. gelöscht. FritzG meinte zudem, der Artikel wäre wenig interessant. Das Gegenteil ist aber der Fall. Die Person , über die wir schrieben, sorgt seit nunmehr 18 Jahren in Justizkreisen für Aufsehen durch gefälschte Lebensläufe etc. Auch hat die Geschichte Gegenwartsbezug durch seinen Mittäter Ludwig G. G., der jetzt in U-Haft sitzt. Die beiden haben innerhalb der letzten 18 Jahre über 20 Millioen Euro Schaden bei Privatanlegern verursacht. Zwar war sein Hinweis, übele Nachrede wäre strafbar wirklich gut gemeint, aber unsere Ausführungen stützen ausschließlich auf Urteile. Ich würde mich ungern einer Klage ausgesetzt sehen, was wohl niemand will. Ich beantrage, sachich in die Diskussion einzusteigen, solange sie wirklich sachlich bleibt und gerne auch sehr kritisch.
Missglückter Versuch einer Klärung des Streitfalls mit dem betroffenen Admin: FritzG
Beteiligte Benutzer: Benutzer:Der Schatten ([ ] Difflink auf die Benachrichtigung)
Lösungsvorschläge
Stellungnahme des betroffenen Admins
Nun ja, ein ziemlich bizarrer Fall, sowas habe ich glaube ich noch nicht erlebt. Der Artikel wurde im Minutenabstand von zwei verschiedenen Benutzern (Benutzer:Lord Mounty und Benutzer:Der Schatten) eingestellt und deutlich erweitert. Die erste Version kassierte mangels Quellen logischerweise schnell einen SLA (nebst Einspruch), die stark erweiterte Version wies immerhin ca. 10 Einzelnachweise auf. Nur – kein einziger dieser Nachweise war zielführend oder gar den Inhalt des Artikels belegend!
Hier die einzelnen Links, da sie als <ref> eingebunden waren, habe ich sie extrahiert (zusammen mit der Textpassage, die sie belegen sollen). Ich habe den Namen des Artikelgegenstands (Z.) sowie einer weiterer Personen abgekürzt, falls diese Seite hier von Google indiziert werden sollte.
- Bereits dort konnte Zechiel seine schauspielerischen Fähigkeiten am Theater 'Das Junge Theater' unter Beweis stellen
- typischer Lebenslauf - Nichts
- Im Anschluss hieran hat er zwischen 1969 und 1971 den Grundwehrdienst bei der Bundeswehr als Fallschirmjäger beim 4. Fallschirmjägerbatallion 251 absolviert
- Sein Kommentar in: Zeit.de - Kommentar ja, aber von wem ist unklar, und belegen tut es auch nichts.
- 'wo er eine zweisprachige Lizenz erwarb und sich daher in Deutschland zunächst 'Rechtskundiger für schweizerisches Recht' nennen konnte
- Öffentlich einsehbarer Lebenslauf - nichts, gleicher Link wie oben
- Z. verschwieg dies jedoch nicht nur seinen späteren Gesprächs- und Geschäftspartnern, er gerierte sich weiterhin ungeniert als Jurist oder ehemaliger deutscher Geheimdienstoffizier, Vermögensberater oder promovierter Rechtsanwalt
- Sein Referat mit dem Titel: Plaidoyer pour l’imaginaire, avec Z., juriste (02.06.95) - alles, nur kein Referat, Link paßt genauso
gutschlecht zur Beschreibung wie jeder andere Weblink auch passen würde. - Eines seiner öffentlich einsehbarer Profile - nichts
- Sein Referat mit dem Titel: Plaidoyer pour l’imaginaire, avec Z., juriste (02.06.95) - alles, nur kein Referat, Link paßt genauso
- Bereits 1983 will Z. als Junior eine Partnerschaft mit der Kanzlei des Dr. G. (†), dem ehemaligen (Honorarkonsul des Senegal) in Zürich (Schweiz), eingegangen sein
- Behauptung in einem von ihm verfassten, öffentlich einsehbaren Profil - nichts
- Behauptung in seinem öffentlich einsehbarer Lebenslauf - nochmal der Lebenslauf, der keiner ist
- Ebenso will Z. 1986 eine Partnerschaft mit einer Kanzlei in Paris (Frankreich) eingegangen sein. Auf mündliche wie elektronische Anfrage bei der Pariser Anwaltskammer und den französischen Behörden wird regelmäßig mitgeteilt, dass Z. in Frankreich noch nie als Anwalt zugelassen oder gemeldet war
- Online-Abfrage Anwaltskammer Paris - ja, eine Online-Afrage. Aber was sagt sie aus? Wenn überhaupt, daß der Mann kein Anwalt in Paris war – also gar nichts.
- 1990 wird Z. sodann Rechtsberater des Ministers für Handel, Industrie, Landwirtschaft und Fischerei des Commonwealth of The Bahamas, ..., in Nassau
- Selbstauskunft, 'Counselor of the Honorable Minister' zu sein - wieder der tote Advance-Link
- International legal Consultant in the Caribbean Area, Europe, Middle East and SouthEast Asia. Law Practice in Continental European and AngloSaxon Law over more than 25 years.
- Selbstauskunft Zechiels in seinem öffentlich einsehbaren Profil - wieder die nichtssagende Login-Seite von irgenwas
- in gewisser G. hat ebenfalls den Geschädigten aus Dresden um einen Millionen-Betrag und darüber hinaus viele weitere Privatpersonen betrogen. Berührungspunkte zwischen Z. und G. finden sich nicht zuletzt schon 1985 in Gerichtsakten, ...
- Bericht eines Journalisten auf telepolis.de - weder G. noch Z. werden in dem Artikel erwähnt
- Suche eines Journalisten nach besagten Herren - der einzige zielführende Link, eine Frage eines Journalisten (wahrscheinlich einer der beiden Artikeleinsteller) zu G. und Z. Nur - was soll eine solche Frage belegen?
- Suche nach weiteren Informationen zu Z. und G. - irgendeine Webseite, nichts was auch nur entfernt mit der Sache zu tun hätte.
Ich war also überzeugt, daß es sich um ein aufwendig gemachtes Fake handelt, habe das Ding gelöscht und Benutzer:Der Schatten, den Einsteller der Version mit den falschen Quellen, gesperrt. Den Kollegen wollte ich auch sperren, habe aber bemerkt, daß er schon einige Zeit dabei ist und auch einige nicht weltbewegende, aber brauchbare Edits gemacht hat. Aus diesem Grunde habe ich mich dazu entschlossen, erst einmal auf seiner Diskussionsseite nachzufragen, was das Ganze soll.
Die Erklärung erschien mir nicht ausreichend, der angegebene Google-Hinweis führte zu exakt zwei Treffern, die nicht mehr ausgesagt haben als daß irgendjemand nach Informationen über die im Artikel behandelte Person gesucht hat [1] [2], und ich habe deshalb die angesprchene Frist gesetzt, zu den gefakten Einzelnachweisen Stellung zu beziehen.
Ich sage es offen, ich habe zu dem Zeitpunkt nicht wirklich geglaubt, daß da was kommt, es war mehr ein "Spielen", und die Sperrdrohung war eigentlich nur ein Aufschub einer zu diesem Zeitpukt bereits getroffenen Sperrentscheidung (ich glaubte nach wie vor an einen Fake, zumal der Schreibstil von Lord Monty nicht gerade auf einen Journalisten schließen ließ).
Die Antwort daß das nicht möglich wäre, weil ich es ja gelöscht hätte, hatte einen Hauch von Komik. Das Ergebnis von zwei Jahren Arbeit, das ich mit ein paar Mausklicks entsorgt habe, stand ausschließlich in der Wikipedia? Der erste Entwurf auf Benutzer Diskussion:Der Schatten wurde erst am 12. Juni eingestellt, es muß den Text also noch anderswo geben!
AGF: Ich habe mir nach dem Gespräch auf der Diskussionsseite von Lord Mounty die einzelnen Links nochmal genauer angeschaut. Einige der "toten" Nachweise könnte man damit erklären, daß man sich in die verlinkten Seiten einloggen muß, um etwas zu sehen. Aber eben auch nur einige...
Unabhängig von der Frage der Einzelnachweise ist der Artikel selbstverständlich schnell zu löschen gewesen, unter anderem aus folgenden Gründen:
- Schwere Vorfürfe gegen eine lebende Person ohne einen einzigen Beleg (juristisch sehr heikel!)
- Irrelevanz (die beschriebene Person mag zwar existieren, ist aber völlig unbekannt)
- Wikipedia ist eine Enzyklopädie und kein Spielplatz, auf dem Hobbydetektive und Journalisten ihre Erkenntnisse ausbreiten dürfen.
- Selbst wenn die falschen Einzelnachweise zielführend gewesen wären, hätten sie nur einen Bruchteil der Story belegen können. Das Ganze war, wenn kein Fake, ein klassischer Fall von original research bzw. Theoriefindung!
Gruß, Fritz @ 13:33, 15. Jun. 2008 (CEST)
Diskussion
Ich sehe hier bisher nur einen gelöschten Artikel, der sehr heftige Vorwürfe gegen die behandelte Person erhebt, eine allwissende Müllhalde, der das offenbar alles fremd ist, FritzGs berechtigte Zweifel an den Behauptungen und zwei Schreiber, die laut Eigenaussage seit zwei Jahren gegen die Person agieren. (Muss ich noch „men on a mission“ sagen?) —mnh·∇· 04:41, 15. Jun. 2008 (CEST)
- +1 Tony L. 10:19, 15. Jun. 2008 (CEST)
Men on a mission...vielleicht, aber sicherlich nicht nur in Bezug auf den Artikel.
Zumindest darf noch diskutiert werden. Das freut mich. FritzG mag evtl. dahingegehend Recht haben, dass die Quellangaben zu viele sind und unsere formulierten (aber nur formuliert, existiieren sie ja bereits) Vorwürfe nicht dahingehend stützen, dass sie etwa online abrufbar wären. Da hat er Recht. Aber den Artikel einfach Quatsch zu nennen, schlichtweg drüber zu bügeln, wo ich schon einige Beiträge gebracht habe, mir selbst mit Sperrung droht, nachdem er noch schnell zuvor den Text komplett (und für mich nicht mehr sichtbar) löscht, erachtete ich als nicht besonders konstruktiv.
Oftmals erliegen Admins in Foren einem gewissen Höhenflug. In der EIle wird immer schärfer geschossen, das 'zwisvhenmenschliche' bleibt uf der Strecke. FritzG ging davon aus, dass alles gefakt ist. Das nehme ich ihm nicht übel, aber anders gefragt: Wer einen so langen Text zimmert, muss entweder total bescheurt sein oder es ist wirklich was dran an dem, was er schreibt. In böser Absicht habe ich jedenfalls nicht gehandelt.
Lieber Tony L., ich begleite nur das, was in den letzten Jahren (um genaus zu sein 14-21 Jahren) in der Justiz passiert ist. Mir tun die Opfer leid, die alles verloren haben, und ich stütze mich nur auf das, was ich selbst belegen kann. Ganz objektiv mit Urteil etc.. Gerne würde ich das Urteil von Zürich online stellen. Es umfasst allerdings 150 Seiten. Aber wahrscheinich ist der Beitrag denn wirklich total uninteressant für euch, obwohl er in Juristenkreisen für Aufsehen erregt (es geht um den sog. Zweigstellenparagraph 21 ZPO.
In Liechtenstein haben sie über den Gefolgsmann von W.Z. jüngst berichtet, über W.Z. hingegen in der Schweiz.
Ich gab mir ja nur Mühe. Löscht also, wenn ihr der Meinung seid.
Lord Mounty 12:01, 15. Jun. 2008 (CEST)
- Zu viele Quellenangaben? Sehr witzig. Es waren zu wenige, praktisch gar keine! Und zum Aufwand, es gibt Leute, die vandalieren seit zwei Jahren fast täglich. Da ist das Erstellen eines aufwendigen Fakes zumindest etwas geistreicher und gar nicht so unrealistisch, wie man denken könnte. Und zum administrativen Höhenflug sage ich lieber nichts, sonst... --Fritz @ 13:39, 15. Jun. 2008 (CEST)
Da offensichtlich kein admininistrativer Missbrauch vorliegt, wird das hier jetzt zu den Akten genommen. Der Fall ist erledigt. -- SVL ☺ Schiedsgericht? 12:46, 15. Jun. 2008 (CEST)