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Wildrettung

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Maßnahmen zur Wildrettung sind beim Mähen von landwirtschaftlichen Flächen im Interesse des Tierschutzes erforderlich, um die Verletzung von Wildtieren zu vermeiden. Wildrettung obliegt den Eigentümern und Bearbeitern der Flächen. Ein Jagdausübungsberechtigter muss zur Mitarbeit bereit sein.

Besonders gefährdet sind Bodenbrüter, Junghasen und Rehkitze beim ersten Schnitt auf dem Grünland, da sie im hohen Gras kaum zu erkennen sind. Als Ablieger drücken sich Kitze wie Junghasen bei Gefahr instinktiv noch tiefer starr zu Boden. Zu oft sind Fahrer schnell fahrender Kreiselmäher nicht mehr in der Lage, beim Erkennen von Tieren noch rechtzeitig anzuhalten. In der Getreide- und Rapsernte besteht zwar prinzipiell die gleiche Gefahr, jedoch sind die Jungtiere dann schon etwas älter und können besser flüchten.

Maßnahmen bei Rehwild

Besonders in Bezug auf Rehwild tragen folgende Maßnahmen zur Wildrettung bei:<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/Wartung/TodayDer Wert des Parameters archive-today muss ein Datum der Form YYYYMMDD oder Zeitstempel der Form YYYY.MM.DD-hhmmss bzw. YYYYMMDDhhmmss sein. Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, 15. Mai 2008 (archivierte Webseite)</ref>

Rechtliches

Das Unterlassen von Maßnahmen zur Wildrettung kann strafrechtliche Konsequenzen für den Landwirt haben, wegen Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund nach dem deutschen Tierschutzrecht.<ref>siehe dazu AG Biedenkopf; Urteil vom. 17. März 2010 - 40 Ds - 4 Js 8205/09; pdf, abgerufen am 31. Mai 2021</ref> Ferner kann er dem Jagdausübungsberechtigten zu Schadensersatz verpflichtet sein.

Literatur

Einzelnachweise

<references />

Siehe auch