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	<title>Bestellung - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Bestellung&amp;diff=353768&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Michileo am 22. Februar 2025 um 12:44 Uhr</title>
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		<updated>2025-02-22T12:44:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Dieser Artikel|behandelt die Bestellung von Waren und Dienstleistungen. Für die Bestellung in ein Amt siehe [[Bestellung (Amt)]].}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Bestellung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ({{enS|Purchase order}}, oft abgekürzt &amp;#039;&amp;#039;PO&amp;#039;&amp;#039;, {{frS|ordre}}, {{esS|orden [de compra]}}) ist in der [[Wirtschaft]] der [[Rechtsbindungswille|bindende]] [[Auftrag]] eines [[Kunde]]n zum Abschluss eines [[Kaufvertrag]]s.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Das Wort Bestellung wird in der Wirtschaft meist benutzt, wenn die [[Ware]]n nicht [[Zug um Zug (Recht)|Zug um Zug]] zwischen Käufer und Verkäufer gegen [[Zahlung]] [[Übergabe (Sachenrecht)|übergeben]] oder die [[Dienstleistung]]en nicht sofort erbracht werden können, sondern wenn deren [[Lieferung]] erst später erfolgt. Deshalb wird nicht im [[Präsenzhandel]] (etwa im [[Supermarkt]]) bestellt, sondern vor allem im [[Versandhandel]], [[Fernabsatzvertrag|Fernabsatz]] und [[Online-Handel]] oft mittels [[Produktkatalog]]. In der [[Gastronomie]] kann noch von Bestellung gesprochen werden, weil [[Getränk]]e und vor allem [[Gericht (Speise)|Speisen]] nicht sofort geliefert werden können. Die [[Form (Recht)|formlose]] Bestellung kann im Versandhandel mit einem &amp;#039;&amp;#039;Bestellschein&amp;#039;&amp;#039; erfolgen, der als [[Formular]] die wichtigsten Bestellungsdaten enthält und [[Missverständnis]]sen vorbeugen soll. Zum Formular gehört meist wegen der [[Geschäftsfähigkeit (Deutschland)|Geschäftsfähigkeit]] auch die Angabe des [[Geburtstag]]s. Durch die bloße Versendung des (unterzeichneten) Bestellscheins kommt der Kaufvertrag jedoch noch nicht zustande.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Die Bestellung ist rechtlich ein [[Angebot (Betriebswirtschaftslehre)|Angebot]] (das [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] spricht vom „Antrag“) des Käufers an den Verkäufer oder umgekehrt ({{§|145|bgb|juris}} BGB), durch dessen sofortige ({{§|147|bgb|juris}} BGB; unter Anwesenden) oder [[Befristung|befristete]] [[Annahme (Recht)|Annahme]] der [[Kaufvertrag (Deutschland)|Kaufvertrag]] zustande kommt. Eine verspätete Annahme eines Antrags (nach [[Frist]]ablauf) gilt als neuer Antrag ({{§|150|bgb|juris}} Abs. 1 BGB). Eine Bestellung des Käufers gilt im Rechtssinne als Antrag. [[Rechtsbindungswille]] besitzt eine Bestellung nur dann, wenn sich ihre konkreten Angaben mit dem [[Sortiment]] des [[Unternehmer]]s decken und letzterer eine annahmefähige Rechtsposition erhält. Diese Grundsätze gelten auch für alle anderen Vertragstypen. Antrag und Annahme sind inhaltlich korrespondierende und auf dieselbe [[Rechtsfolge]] gerichtete [[Willenserklärung]]en der Vertragspartner. Welche Erklärung von beiden zuerst abgegeben wird, ist dabei gleichgültig. Die Bestellung des Käufers muss auf den [[Lieferungsbedingungen|Lieferungs-]] und [[Zahlungsbedingungen]] des Verkäufers beruhen, die meist im Katalog enthalten sind. Durch den Hinweis, dass die Bestellung auf der Grundlage der [[Allgemeine Geschäftsbedingungen|Allgemeinen Geschäftsbedingungen]] erfolgt, werden sie zum Vertragsbestandteil ({{§|305|bgb|juris}} Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die Bestellung hat die relevanten Vertragsdaten zu enthalten; fehlt der [[Preis (Wirtschaft)|Preis]], so ist der vom Verkäufer angegebene maßgeblich. Eine &amp;#039;&amp;#039;Bestellbestätigung&amp;#039;&amp;#039; ([[Auftragsbestätigung]]) durch den Unternehmer ist rechtlich nicht erforderlich, oft jedoch üblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der [[Telemedien]], so muss er gemäß {{§|312i|bgb|juris}} BGB angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann sowie den [[Zugang (Recht)|Zugang]] von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Bestellung und Empfangsbestätigung gelten als zugegangen, wenn die Parteien, für die sie bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen können. Auf [[Webseite]]n für den [[Elektronischer Geschäftsverkehr|elektronischen Geschäftsverkehr]] mit Verbrauchern hat nach {{§|312j|bgb|juris}} BGB der Unternehmer zusätzlich spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche [[Zahlungsmittel]] akzeptiert werden. Erfolgt die Bestellung über eine [[Schaltfläche]], ist die Pflicht des Unternehmers nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei [[Unbestellte Lieferung (Deutschland)|unbestellten Lieferungen]] erwirbt nach {{§|241a|bgb|juris}} Abs. 1 BGB der Unternehmer keine Ansprüche gegen den [[Verbraucher]], insbesondere keine [[Kaufpreis]]forderung. Umgekehrt entstehen gegenüber dem Unternehmer für den Verbraucher keinerlei [[Verpflichtung]]en; insbesondere unterliegt er keiner Rücksendungspflicht. Er muss auch nicht auf die unbestellte [[Lieferung]] reagieren, sondern er kann [[Schweigen (Recht)|schweigen]]. Der Verbraucher wird zwar nicht [[Eigentümer]], kann jedoch nach [[Herrschende Meinung|herrschender Meinung]] die Sachen beliebig gebrauchen, verbrauchen oder entsorgen, es trifft ihn auch keine [[Aufbewahrungspflicht]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Weniger bei Bestellungen der [[Privathaushalt]]e als vielmehr bei Bestellungen der [[Unternehmen]] untereinander ([[Business-to-Business]], [[Business-to-Administration]] oder [[Administration-to-Administration]]) spielt die [[Bestellmenge]] eine wichtige Rolle. Hierbei unterscheidet man &amp;#039;&amp;#039;Normalbestellung&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Kleinbestellung&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Limitbestellung&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;ref name=&amp;quot;wenz85&amp;quot;&amp;gt;Paul Wenzel (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Logistik mit SAP R/3®.&amp;#039;&amp;#039; Vieweg, Braunschweig u. a. 2001, ISBN 3-528-03161-1, S. 85.&amp;lt;/ref&amp;gt; und [[optimale Bestellmenge]]. Bei der Normalbestellung wird so viel bestellt, dass die (kalkulatorischen) [[Lagerkosten]], das [[Lagerrisiko]] und die [[Kapitalbindung]] im Hinblick auf den Umsatzprozess vertretbar sind. Eine Kleinbestellung liegt vor, wenn aufgrund eines bestimmten [[Kundenauftrag]]s seltener nachgefragte Waren in kleinen [[Absatzvolumen|Mengen]] bestellt werden müssen und wegen des Lagerrisikos nicht vorrätig sind. Mit einer Limitbestellung können verschiedene Materialien in Höhe eines festgelegten Werts (Wertlimit) von einem Lieferanten beschafft werden. Um eine optimale Bestellmenge handelt es sich, wenn bei gegebener [[Lieferbereitschaft]] die [[Bezugskosten]] (Bestellkosten  und  Lagerkosten) ein Minimum aufweisen. Bei der [[Disposition (Wirtschaft)|Disposition]] der Bestellungen ist in Unternehmen die von [[Lieferant]]en bekannte [[Lieferzeit]] zu berücksichtigen, während der die Lieferbereitschaft weiterhin gegeben bleiben muss. Bei der Lieferzeit unterscheidet man zwischen &amp;#039;&amp;#039;Normalbestellung&amp;#039;&amp;#039; und &amp;#039;&amp;#039;Eilbestellung&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;Umlagerbestellung&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Rahmenbestellung&amp;#039;&amp;#039; und [[Bestellanforderung]] sind organisatorisch bedingte Bestellarten. Während bei der Umlagerbestellung bestimmte Materialien innerbetrieblich von einem Lager zu einem anderen Lager transportiert werden,&amp;lt;ref name=&amp;quot;wenz85&amp;quot; /&amp;gt; dienen Rahmenbestellungen zur langfristigen Abbildung von Lieferverträgen, bei denen sukzessiv einzelne Lieferabrufe erfolgen können (etwa beim [[Sukzessivlieferungsvertrag]]). Sollen innerhalb eines Unternehmens [[Material (Fertigungstechnik)|Material]] oder [[Dienstleistung]]en für den [[Produktionsprozess]] beschafft werden, ist eine Bestellanforderung (Kurzform oft &amp;#039;&amp;#039;BANF&amp;#039;&amp;#039;) erforderlich, sobald ein entsprechender Bedarf vorliegt. Erst aufgrund dieser Bestellanforderung wird vom [[Einkauf]] die zugehörige Bestellung ausgelöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Vorbestellung]]en beziehen sich auf Waren, die noch nicht im Handel erschienen sind und erst am Veröffentlichungsdatum ausgeliefert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sonstiges ==&lt;br /&gt;
Das Wort Bestellung besitzt noch weitere Begriffsinhalte. So gibt es in der [[Landwirtschaft]] die [[Feldbestellung]] oder im [[Kreditwesen]] die Bestellung von [[Kreditsicherheit]]en durch den [[Sicherungsgeber]]. Die Bestellung von Kreditsicherheiten (etwa von [[Grundpfandrecht]]en) erfolgt zwischen [[Sicherungsnehmer]] und Sicherungsgeber im so genannten [[Sicherungsvertrag]]. Die Bestellung zum [[Organ (Recht)|Organmitglied]] ([[Vorstandsmitglied|Vorstands-]] oder [[Aufsichtsrat]]smitglieder) richtet sich ausschließlich nach [[Gesellschaftsrecht (Deutschland)|gesellschaftsrechtlichen]] Grundsätzen.&lt;br /&gt;
Im Verkehr werden Leistungen von [[ÖPNV-Aufgabenträger|ÖPNV-Aufgabenträgern]] definiert, festgelegt und vergeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Unbestellte Leistung (Deutschland)]] (früher: Lieferung unbestellter Sachen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* H. Arnolds, F. Heese, C. Röh, W. Tussing: &amp;#039;&amp;#039;Materialwirtschaft und Einkauf.&amp;#039;&amp;#039; 12. Auflage. Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-8349-3160-3.&lt;br /&gt;
* G. Oeldorf, K. Olfert: &amp;#039;&amp;#039;Materialwirtschaft.&amp;#039;&amp;#039; 12. Auflage. Kiehl, Ludwigshafen/Rhein 2008, ISBN 978-3-470-54142-6.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4129153-0}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Logistik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Beschaffungslogistik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Distributionslogistik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Michileo</name></author>
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