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	<title>Fernverkehr - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-08T21:06:30Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Fernverkehr&amp;diff=85838&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;PhiH: geht nicht nur um LKW, dazu passt der Rest des Artikels nicht; Bezug zwischen Abschnitten hergestellt („dies“)</title>
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		<updated>2025-09-14T09:33:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;geht nicht nur um LKW, dazu passt der Rest des Artikels nicht; Bezug zwischen Abschnitten hergestellt („dies“)&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Unter &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Fernverkehr&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; wird im [[Verkehrswesen]] eine [[Verkehrsart]] verstanden, bei der ein [[Transportmittel|Transport-]] oder [[Verkehrsmittel]] die gesamte [[Reichweite (Transportwesen)|Reiseweite]] von 50&amp;amp;nbsp;Kilometern oder die gesamte [[Fahrzeit]] von einer Stunde überschreitet. Pendant ist der [[Nahverkehr]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist der Umkehrschluss aus der [[Legaldefinition]] des {{§|8|pbefg|juris}} Abs. 1 [[PBefG]] für den [[öffentlicher Personennahverkehr|öffentlichen Personennahverkehr]], die die Unterscheidung zum Fernverkehr von der [[Wegstrecke]] und der Fahrzeit abhängig macht. Entscheidend für die Unterscheidung zwischen Nah- und Fernverkehr ist der zurückzulegende [[Transportweg]].&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Autoh%C3%B6fe_des_G%C3%BCterkraftverkehrs/SBeuBgAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=Nahverkehr+transportweg&amp;amp;pg=PA18&amp;amp;printsec=frontcover August Marx: &amp;#039;&amp;#039;Autohöfe des Güterkraftverkehrs&amp;#039;&amp;#039;, 1967, S. 18]&amp;lt;/ref&amp;gt; Bei anderen [[Verkehrsträger]]n kann der Fernverkehr umgangssprachlich anders bezeichnet werden und eine andere Abgrenzung zum Nahverkehr aufweisen. Im [[Öffentlicher Personenverkehr|öffentlichen Personenverkehr]] besteht in [[Deutschland]] und in der [[Schweiz]] eine scharfe Trennung zwischen Fernverkehr und Nahverkehr (Deutschland) bzw. [[Regionalverkehr (Schweiz)|Regionalverkehr]] (Schweiz). Der Fernverkehr erhält eine indirekte Bedeutung dadurch, dass der [[Öffentlicher Personennahverkehr|öffentliche Personennahverkehr]] (ÖPNV) besonders reglementiert ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzung ==&lt;br /&gt;
In der [[Verkehrswissenschaft]] wird der Fernverkehr [[Carl Pirath]] zufolge in den &amp;#039;&amp;#039;innerstaatlichen Verkehr&amp;#039;&amp;#039;, den &amp;#039;&amp;#039;zwischenstaatlichen (kontinentalen) Verkehr&amp;#039;&amp;#039; (hierzu zählt auch der [[Transitverkehr]]) und den &amp;#039;&amp;#039;Interkontinentalverkehr&amp;#039;&amp;#039; aufgeteilt.&amp;lt;ref&amp;gt;Carl Pirath: &amp;#039;&amp;#039;Die Grundlagen der Verkehrswirtschaft&amp;#039;&amp;#039;, 1949, S. 48&amp;lt;/ref&amp;gt; In großen [[Flächenstaat]]en ([[Russland]], [[USA]], [[Kanada]]) legt der Fernverkehr größere Entfernungen zurück als in [[Kleinstaat]]en. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte des Güterfernverkehrs mit Kraftwagen ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Roter Strich Güterfernverkehr-Tafel.JPG|mini|Sog. Roter Strich, Genehmigungstafel des Güterfernverkehrs]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Fahrtenbuch Güterfernverkehr Innenseite.jpg|mini|Fahrtenbuch innen]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Genehmigung für den Güterfernverkehr.jpg|mini|Alte Rote Genehmigung für den Güterfernverkehr]]&lt;br /&gt;
In der Geschichte des Güterfernverkehrs auf der Straße gab es in Deutschland seit der Notverordnung für den Überlandverkehr&amp;lt;ref&amp;gt;„Dritte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung der Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen“ – Kapitel V: „Überlandverkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 6.&amp;amp;nbsp;Oktober 1931 ([[:Datei:Deutsches Reichsgesetzblatt 31T1 067 0558.jpg|RGBl. 1931, S. 558]])&amp;lt;/ref&amp;gt; vom 6.&amp;amp;nbsp;Oktober 1931 eine strenge Reglementierung des gewerblichen [[Güterkraftverkehr]]s. Durch Einführung eines [[Konzession]]szwangs, durch [[Kontingent]]ierung und durch die Preisvorschriften nach dem [[Reichskraftwagentarif]] (RKT) sollte der Wettbewerb zwischen dem Straßen- und Schienenverkehr geordnet werden. Dabei wurde zwischen [[Werkverkehr]] und gewerblichem Güterverkehr unterschieden sowie eine Nahverkehrszone von 50&amp;amp;nbsp;Kilometern festgelegt. Später stand die Reglementierung kriegswirtschaftlicher Gründe im Vordergrund.&amp;lt;ref&amp;gt;Heike Jochum: &amp;#039;&amp;#039;Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozeßrecht: Die normative Konnexität von Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrecht und die Steuerungsleistung des materiellen Verwaltungsrechts&amp;#039;&amp;#039;, Tübingen 2004, ISBN 978-3-16-148540-4, S. 422.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] wurde der Begriff Fernverkehr im westdeutschen [[Güterkraftverkehrsgesetz]] für Transporte außerhalb der Nahzone von 50&amp;amp;nbsp;Kilometern definiert. Der Güterfernverkehr unterlag einer Kontingentierung und einer Konzessionspflicht und war damit bis zum Beginn der Liberalisierung des Güterverkehrs im Jahr 1993 einer relativ strengen Überwachung unterworfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich bis von 50 bis 150&amp;amp;nbsp;km war die Kontingentierung im „Bezirksfernverkehr“ wesentlich strenger, und [[Fernfahrer]] nannten ihn den „Blauen Strich“, der ab dem angemeldeten Standort des Lkw eingesetzt werden musste. Jeder Polizist konnte den Unterschied schon an der Farbe der Konzession (Genehmigung) erkennen, die in das dazugehörende rote [[Fahrtenbuch]] eingelegt wurde. Einige Transportunternehmer hatten das Fahrtenbuch mit blauer Schutzhülle eingeschlagen. In diesem Fahrtenbuch mussten alle Touren mit amtlichem Kennzeichen des Lkw, der Warenbeschreibung, Gewicht und Datum eingetragen werden, genauso wie diese auch im [[Frachtbrief]] enthalten waren. Die Eintragungen mussten zusätzlich zur [[Tachograph#Tachoscheiben|Tachoscheibe]] getätigt werden, weil beides auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhte und hierfür unterschiedliche Behörden zuständig waren. Genauso verhielt es sich mit dem sogenannten „Roten Strich“, der ab dem Lkw-Standort oder über 50, bzw. ab 150&amp;amp;nbsp;km vom Transportunternehmer als Konzession benutzt werden musste. Aus dem Fahrtenbuch, in das ein [[Durchschreibepapier]] eingelegt war, mussten jeden Monat die weißen Original beschriebenen Blätter herausgetrennt werden und durch den [[Transportunternehmen|Transportunternehmer]] einschließlich der Frachtbriefe dem [[Bundesamt für Güterverkehr]] (BAG, seit 2023 BALM) in Köln zum Überprüfen übersendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Im [[Güternahverkehr (Deutschland)|Güternahverkehr]] war kein Fahrtenbuch vorgeschrieben. Weißes Güternahverkehr-Schild mit Standort, ohne zusätzliche Markierung. &lt;br /&gt;
* Im Bezirksfernverkehr gab es das Fahrtenbuch, wo die blaue Konzession hinein gelegt wurde. Blauer Strich auf dem Güterfernverkehr-Schild.&lt;br /&gt;
* Im Fernverkehr war das Fahrtenbuch rot und dort wurde im Güterfernverkehr rote Fernverkehrs-Konzession hinein gelegt. Roter Strich auf dem Güterfernverkehr-Schild.&lt;br /&gt;
* Im Möbelfernverkehr musste eine gelbe Konzessionsurkunde benutzt werden. Gelber Strich auf dem Möbelfernverkehr-Schild.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der gewerbliche Güterfernverkehr wurde streng reguliert. Ab 1970 wurden nicht mehr als 18322 LKW für den Fernverkehr zugelassen. Diese Obergrenze galt bis 1989.&amp;lt;ref&amp;gt;Richard Vahrenkamp: &amp;#039;&amp;#039;Die logistische Revolution – Der Aufstieg der Logistik in der Massenkonsumgesellschaft&amp;#039;&amp;#039;, Campus Verlag, Frankfurt 2011 (Reihe Historische Verkehrsforschung des Deutschen Museums), S. 290.&amp;lt;/ref&amp;gt; Im gewerblichen allgemeinen Güterfernverkehr musste bis Ende 1972 außerdem an der Außenseite des Fahrzeugs ein weißes Schild mit einem diagonalen blauen, roten bzw. gelben Strich angebracht werden. Es gab beim grenzüberschreitenden Güterfernverkehr die &amp;#039;&amp;#039;Rosa&amp;#039;&amp;#039; und später noch zusätzlich die &amp;#039;&amp;#039;Neu-Rosa&amp;#039;&amp;#039;-Genehmigung in der BRD.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Konzessionen konnten aus den Fahrtenbüchern entfernt und in neue eingelegt werden, da die Konzessionen zumeist noch gültig waren, wenn das Fahrtenbuch bereits gefüllt war. Nicht konzessionspflichtig (und damit auch nicht fahrtenbuchpflichtig) waren Leer- und Überführungsfahrten, sowie Fahrten im hoheitlichen Auftrag und Fahrten in eigener Sache (dem sogenannten [[Werkverkehr]]). Das führte dazu, dass weder die Konzession noch das Fahrtenbuch fahrzeuggebunden ausgestellt waren. Resultat war, dass jeder [[Spediteur]] mehr Lkw als Konzessionen besaß, und dass es auch zur Aufgabe der [[Disponent]]en gehörte, dafür zu sorgen, dass der Lkw eine Konzession und ein Fahrtenbuch mitführte, sowie das passende Schild montiert war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch eine geschickte Standortwahl konnte auch ohne die so genannte &amp;#039;&amp;#039;große Konzession&amp;#039;&amp;#039; (Fernverkehrskonzession) grenzüberschreitender Fernverkehr betrieben werden, wenn der Standort höchstens 50&amp;amp;nbsp;Kilometer von der Landesgrenze entfernt war und damit bis zur Landesgrenze rechtlich inländischer Nahverkehr durchgeführt wurde. Auch durch eine Verbindung von Straßen- und Schienenverkehr (so genannte [[Rollende Landstraße]]) wurde versucht, die strenge Reglementierung legal zu umgehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Öffentlicher Personenfernverkehr in Deutschland ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Staatliche Investitionen ins Schienennetz 2019.jpg|mini|rechts|Staatliche Investitionen ins Schienennetz pro Kopf der Bevölkerung in einigen europäischen Staaten, 2019. Quelle: Infrastrukturatlas 2020&amp;lt;ref&amp;gt;[https://web.archive.org/web/20201114103741/https://www.boell.de/sites/default/files/2020-11/Infrastrukturatlas%202020.pdf Infrastrukturatlas - Daten und Fakten über öffentliche Räume und Netze] Berlin 2020, ISBN 978-3-86928-220-6, S. 22&amp;lt;/ref&amp;gt;|400x400px]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im deutschen Personenverkehr ist nicht der Fernverkehr, wohl aber der [[Öffentlicher Personennahverkehr|öffentliche Personennahverkehr]] (ÖPNV) Gegenstand gesetzlicher Regeln zur Gewährleistung eines ausreichenden Angebots in diesem Bereich. Personennahverkehr ist danach allgemein zugänglicher [[Linienverkehr]] für die Beförderung von Personen, der überwiegend dazu bestimmt ist, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen ({{§|8|pbefg|juris}} [[Personenbeförderungsgesetz (Deutschland)|Personenbeförderungsgesetz]] (PBefG)). Der Fernverkehr hat hier gewissermaßen nur eine negative Relevanz, indem er aus der besonderen Reglementierung des Personennahverkehrs ausgenommen ist. Ein [[Schienenpersonenfernverkehrsgesetz]] existiert bisher nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Indirekte Folge ist, dass in Deutschland im Personenfernverkehr nur eigenwirtschaftlich betriebene Verkehre existieren. Bis 2013 wurden Fernbusverkehre nicht genehmigt, wenn es parallele Schienenverkehre gab. Ausnahme waren Verbindungen nach [[Berlin]], die aufgrund der besonderen politischen Lage vor 1990 genehmigt wurden. De facto ergab sich daraus eine Monopolstellung der Bahn im Personenfernverkehr auf dem Landweg. Mit der Novellierung des [[Personenbeförderungsgesetz (Deutschland)|PBefG]] zum 1.&amp;amp;nbsp;Januar 2013 wurde der [[Fernbusverkehr in Deutschland|Fernbusverkehr]] zugelassen. Neue Anbieter wie [[Flixbus]] oder [[DeinBus.de]] haben seitdem das Fernbusnetz in Deutschland erheblich ausgebaut. Zum Schutz des öffentlich finanzierten Nahverkehrs besteht allerdings ein [[Unterwegsbedienungsverbot]] für Fernbusse, wenn paralleler [[SPNV]] besteht oder der Haltestellenabstand weniger als 50&amp;amp;nbsp;km beträgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Deutsche Bahn]] hat bei ihrer Konzernstruktur der Reglementierung des Personennahverkehrs Rechnung getragen, indem sie für den [[Schienenpersonenfernverkehr]] die eigenständige [[DB Fernverkehr|DB Fernverkehr AG]] gegründet hat. Das 2002 eingeführte [[Preissystem der Deutschen Bahn]] unterschied jedoch nicht zwischen Fern- und Nahverkehr, sondern besteht aus drei Produktklassen für [[Hochgeschwindigkeitsverkehr|Hochgeschwindigkeits-]], [[Intercity (Deutschland)|IC-]]/[[EuroCity|EC-]] und [[Schienenpersonennahverkehr|Regionalverkehre]]. Das System hat die vorher angewendeten Zuschlagsregelungen für die unterschiedlichen [[Zuggattung]]en ersetzt. Mit Fahrkarten des Regionalverkehrs wurde damit der Übergang in Fernzüge erschwert. Eine Kilometerbegrenzung in der &amp;#039;&amp;#039;Produktklasse&amp;amp;nbsp;C&amp;#039;&amp;#039; (Züge des Regionalverkehrs) gibt es nicht, Fahrkarten dieser Produktklasse gelten daher unbegrenzt für Fernverbindungen quer durch Deutschland, ein Übergang in Züge der [[DB Fernverkehr|DB Fernverkehr AG]] ist allerdings nicht möglich. Beispiele für Tickets der &amp;#039;&amp;#039;Produktklasse&amp;amp;nbsp;C&amp;#039;&amp;#039; mit bundesweiter Gültigkeit in Regionalzügen sind das [[Quer-durchs-Land-Ticket]] oder auch die [[Unentgeltliche Beförderung|Freifahrt für Schwerbehinderte]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen Fern- und Nahverkehr wird bei der [[Finanzierung]], Besteuerung bei der [[Umsatzsteuer (Deutschland)|Umsatzsteuer]] ({{§|12|ustg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;2 Nr.&amp;amp;nbsp;10 [[Umsatzsteuergesetz (Deutschland)|UStG]]) sowie den Regeln für die Gewährung von Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Personennahverkehr ({{§|230|SGB+IX|buzer}} [[Neuntes Buch Sozialgesetzbuch|SGB&amp;amp;nbsp;IX]]) vorgenommen. Für die Finanzierung des Nahverkehrs sind die Länder zuständig. Der Nahverkehrsraum umfasst daher jeweils ein [[Land (Deutschland)|Bundesland]] und weist damit erhebliche Unterschiede von Größe und möglichen Entfernungen auf (u.&amp;amp;nbsp;a. [[Bayern]] im Vergleich zum [[Saarland]]). Als „Nahverkehr“ gilt beispielsweise die Verbindung Minden–Aachen (ca. 310&amp;amp;nbsp;km, [[NRW-Tarif]]), Fernverkehr ist die Strecke Hannover–Dortmund (200&amp;amp;nbsp;km). Für die Besteuerung ist als Grenze für den Nahbereich eine Entfernung von 50&amp;amp;nbsp;km festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den von den Ländern ausgeschriebenen [[Verkehrsleistung]]en erbringt DB Regio auch Leistungen auf Bestellungen von DB Fernverkehr, die als &amp;#039;&amp;#039;eigenwirtschaftliche&amp;#039;&amp;#039; [[Interregio-Express]]-Verbindungen erbracht werden. Die Zuggattung &amp;#039;&amp;#039;Interregio-Express&amp;#039;&amp;#039; zählte als [[Schienenpersonennahverkehr|Nahverkehr]]. Einerseits bestehen die eigenwirtschaftlichen Angebote aus Nahverkehrstarifen und -fahrzeugen, andererseits sind sie bei Finanzierung und teils auch Fahrzeit dem Fernverkehr gleichgestellt. Auch Konkurrenten von DB&amp;amp;nbsp;Regio betreiben eigenwirtschaftliche Zugverbindungen, so z.&amp;amp;nbsp;B. [[Abellio Rail Mitteldeutschland]] mit dem [[Harz-Berlin-Express]] sowie die [[Flixmobility]] GmbH mit ihrem Fernzug [[Flixtrain]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verkehrsträger ==&lt;br /&gt;
[[Öffentliche Verkehrsmittel]] bedienen den [[Personenfernverkehr]] im [[Straßenverkehr]] durch den [[Fernbusverkehr]], im [[Schienenpersonenverkehr]] der [[Eisenbahn]] übernimmt die [[DB Fernverkehr]] diese Funktion. Im April 2000 verband die [[Deutsche Bahn]] AG den Fern- und Nahverkehr im Unternehmensbereich „Personenverkehr“, doch blieben die [[Tochtergesellschaft]]en des Fern- und Nahverkehrs selbstständig.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Lexikon_Tourismus/C-jnBQAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=Nahverkehr+lexikon&amp;amp;pg=PA192&amp;amp;printsec=frontcover Hans-Dieter Zollondz, Jörn W. Mundt, Wolfgang Fuchs (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Lexikon Tourismus&amp;#039;&amp;#039;, 2008, S. 192]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Beim [[Gütertransport]] war das Pendant der [[Güterfernverkehr]], für den bis Juni 1998 eine Reichweite von über 75 km galt.&amp;lt;ref&amp;gt;Bundesverband des Deutschen Güterfernverkehrs (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Güterkraftverkehrsgesetz (GÜKG) in der Fassung vom 28. Juni 1990&amp;#039;&amp;#039;, 1990, S. 54–61&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Unterscheidung zwischen Güternah- und -fernverkehr ist seitdem entfallen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im [[Wasserverkehr]] ([[Binnenschifffahrt|Binnen-]] und erst recht [[Seeschifffahrt]]) gibt es meist Fernverkehr. Im [[Luftverkehr]] wird der Fernverkehr unterteilt in die [[Mittelstreckenflugzeug|Mittelstrecke]] (mit einer [[Großkreis]]entfernung bis 3000&amp;amp;nbsp;km und 3½&amp;amp;nbsp;Stunden [[Flugzeit]]) und die [[Langstreckenflug|Langstrecke]] (über 3000&amp;amp;nbsp;km und mehr als 3½&amp;amp;nbsp;Stunden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Untersucht man die [[Fahrtzweck]]e, so fahren im [[Berufsverkehr]] die [[Pendler]] im Regelfall einen [[Arbeitsweg]], der zum Nahverkehr gerechnet werden kann. Insbesondere der [[Einkauf]]s- und [[Freizeitverkehr]] sind typischer Nahverkehr, dagegen gehört der [[Urlaubsverkehr]] meist zum Fernverkehr. Der [[Dienstreise]]verkehr kann sowohl Nah- als auch Fernverkehr sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Telekommunikation ==&lt;br /&gt;
In der [[Telekommunikation]] kann es [[Tarif]]e geben, die beispielsweise im Fernbereich [[Ferngespräch]]e zu höheren [[Telefongebührenzähler|Telefongebühren]] abrechnen als [[Ortsgespräch]]e.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verkehrsmittel ==&lt;br /&gt;
Typische Fernverkehrsmittel sind im [[Straßenverkehr]] [[Kraftfahrzeug]]e ([[Personenkraftwagen]], [[Lastkraftwagen]], [[Fernbus]]se), im [[Schienenpersonenfernverkehr]] [[Fernschnellzug|Fernschnellzüge]], [[Hochgeschwindigkeitszug|Hochgeschwindigkeitszüge]], im [[Wasserverkehr]] [[Kreuzfahrtschiff]]e oder [[Langstreckenflugzeug]]e im Luftverkehr.&amp;lt;ref&amp;gt;Carl Pirath: &amp;#039;&amp;#039;Die Grundlagen der Verkehrswirtschaft&amp;#039;&amp;#039;, 1949, S. 68&amp;lt;/ref&amp;gt; Als Transportwege kommen eigens für Straßenfahrzeuge geschaffene [[Fernstraße]]n in Frage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== International ==&lt;br /&gt;
Die [[Schweiz]] unterscheidet im öffentlichen Personenverkehr zwischen Orts-, [[Regionalverkehr (Schweiz)|Regional-]] und Fernverkehr. Der Fernverkehr der [[SBB]] verbindet Landesteile und Regionen miteinander und verkehrt auch international.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[Österreich]] setzt die [[ÖBB]] den [[Railjet (Zuggattung)|Railjet]], [[Eurocity]], [[Intercity-Express]] und den [[Nachtzug]] [[Nightjet]] ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein traditioneller Fernverkehr ist in den [[USA]] der von den [[Greyhound Lines]] betriebene [[Fernbusverkehr]], den es unter anderem mit dem [[Greyhound Australia]] und [[Greyhound Canada]] (bis Mai 2021) auch in [[Australien]] und [[Kanada]] gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kontinentale oder interkontinentale Straßen wie die [[Transamazônica]] in [[Brasilien]], der [[Interstate 90]] in den USA, der [[Alaska Highway]] in Kanada/USA oder der [[National Highway 1 (Australien)|National Highway 1]] und [[Stuart Highway]] (Australien) sind typische Fernstraßen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bekannteste Fernbahnverbindung in [[Russland]] ist die [[Transsibirische Eisenbahn]] von [[Moskau]] nach [[Wladiwostok]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Bundesamt für Güterverkehr]]&lt;br /&gt;
* [[Güterverkehr]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Lorenz Sönnichen, [[Bundesministerium für Verkehr (Deutschland)|Bundesministerium für Verkehr]] (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;40 Jahre Verkehrspolitik&amp;#039;&amp;#039;. 1989.&lt;br /&gt;
* Richard Vahrenkamp, &amp;#039;&amp;#039;Die logistische Revolution – Der Aufstieg der Logistik in der Massenkonsumgesellschaft&amp;#039;&amp;#039;, Campus Verlag, Frankfurt 2011 (Reihe Historische Verkehrsforschung des Deutschen Museums).&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;[https://www.deutschebahn.com/de/schenker_geschichte-1187962#collapse1187948 Geschichte vom „Gesetz betreffend den Überlandverkehr mit Kraftfahrzeugen“ und dem sogenannten Schenker-Vertrag | Deutsche Bahn AG]&amp;#039;&amp;#039;, abgerufen am 3. Dezember 2020.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4125127-1}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Fernverkehr| ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Transport]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;PhiH</name></author>
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