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	<title>Lotteriemonopol - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Lotteriemonopol&amp;diff=700948&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;SchlurcherBot: Bot: http → https</title>
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		<updated>2025-10-25T19:36:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Bot: http → https&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Das sogenannte &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Lotteriemonopol&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; besteht in Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz. Danach dürfen nur die konzessionierten Lottogesellschaften (in Deutschland&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | autor= | url=https://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/laender-verlaengern-lotteriemonopol/786696.html | titel=Staatsvertrag: Länder verlängern Lotteriemonopol | werk=[[Der Tagesspiegel|tagesspiegel.de]] | datum=2006-12-13 |abruf=2024-01-31}}&amp;lt;/ref&amp;gt; und der Schweiz auf Ebene der Bundesländer beziehungsweise Kantone organisiert) [[Lotto]] durchführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Analog dazu gibt es ein [[Wettmonopol]] zum Beispiel im Bereich der [[Sportwette]]n.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Entstehung des Monopols ==&lt;br /&gt;
Die Lotterie wurde seit der ersten Einrichtung [[Preußen|Preußens]] im Jahr 1703 immer für die Armen und Bedürftigen der Bevölkerung durchgeführt. Mitte des 18. Jahrhunderts waren nicht nur auswärtige Lotterieunternehmer in Preußen zu finden, auch zahlreiche private Anbieter wollten eine Genehmigung für eine Lotterie bei [[Friedrich II. (Preußen)|Friedrich II.]] einholen. Der König genehmigte viele Lotterien, doch wurden auch viele Lotterien ohne seine Genehmigung durchgeführt. Bis 1763 verkauften zahlreiche auswärtige Lotterieanbieter ihre Lose bereits in ganz Preußen, sodass viel Geld außer Landes floss. Auch die zahlreichen privaten Anbieter ließen die Einnahmen der eigenen Lotterie sinken, sodass die Einnahmen für gemeinnützige Einrichtungen fehlten.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Viele Beschwerden über Unregelmäßigkeiten bei Lotterien privater Anbieter waren weitere Gründe für Friedrich II., das staatliche Monopol auszurufen. Um seine eigene Lotterie zu stärken, erließ Friedrich II. Verbote gegen private Anbieter und auswärtige Lotterien. Am 8. Februar 1763 unterschrieb Friedrich II. das Königliche Majestätspatent und erklärte damit das staatliche Monopol der Lotterien.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Geschichte zeigt die Entwicklung der Lotterien zur staatlichen Einrichtung über mehrere Jahrhunderte. In privaten Ausspielungen wurden immer wieder Betrügereien festgestellt: Lotterien konnten mangels Deckung nicht ausgespielt werden, der Losverkäufer verschwand mit den Einnahmen, falsche Lose wurden an den Mann gebracht oder mehr Nieten in den Topf geworfen. Egal wer betrog, ob Verkäufer, Betreiber oder Unternehmer, immer war der Spielteilnehmer der Leidtragende und die Chance auf einen Gewinn war dahin. Zudem wurden von den privaten Anbietern und Lotterieunternehmern keinerlei gemeinnützige Einrichtungen unterstützt, was mit den staatlichen Lotterien gewährleistet war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wellenartig wiederholt sich der Kampf der staatlichen Lotterien, des Monopols, der Spielsucht und von privaten, nicht lizenzierten Anbietern. Schon bevor es die staatlichen Spiele um Geld gab, versuchte jede Regierung das überhandnehmende Glücksspiel allerorts zu unterbinden, indem sie Verbote mit härtesten Strafen erließ. Geld- und Zuchthausstrafen waren noch die harmlosesten davon; Prügelstrafe, Enteignung, Verbannung der gesamten Familie bis hin zur Todesstrafe wurden verhängt, um des Betrugs bei Glücksspielen und der Spielsucht Herr zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zur Rechtfertigung des Monopols ==&lt;br /&gt;
Das Monopol wurde unter anderem eingerichtet, um Spieler vor [[Spielsucht]] zu schützen. Dass Monopole Suchtverhalten steuern können, wird jedoch auch bezweifelt. Des Weiteren werden verschiedene Standpunkte auch aus Sicht des [[Wettbewerb (Wirtschaft)|Wettbewerbs]] diskutiert. In der Schweiz etwa wurden Gesuche von [[WWF]] und [[Greenpeace]] um die Errichtung einer eigenen Lotterie abgelehnt. In Deutschland scheiterte eine Lotterie von Greenpeace und anderen Organisationen offenbar an gesetzlichen Auflagen, die keinen hohen Jackpot und nur sehr begrenzte Lotteriewerbung zuließen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | autor= | titel=Gemeinnützige Lotterie am Ende | url=https://taz.de/Gemeinnuetzige-Lotterie-am-Ende/!657797/ | werk=[[Die Tageszeitung|taz.de]] | datum=2004-12-22 | abruf=2024-01-30 | kommentar=Ausgabe 7546, S. 7}},1&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein nicht unbedeutender Teil der Einnahmen der staatlichen Lottogesellschaften – die sogenannten [[Zweckertrag|Zweckerträge]] – fließen gemeinnützigen Zwecken zu. In der Schweiz ist das mit [[Lotteriefonds]] organisiert, während bei privaten Anbietern dies – auch wegen eines Sitzes des Unternehmens im Ausland – nicht sichergestellt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Situation in Deutschland ==&lt;br /&gt;
{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
Gewerbliche Tippgemeinschaften bzw. gewerbliche Spielvermittler bieten gegen Gebühren (maximal ein Drittel der von den Spielern vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel, § 19 Nr. 1 GlüStV e contrario) [[Lotto]] an, spielen jedoch nicht selbst, sondern bei den [[konzession]]ierten Unternehmen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | autor= | url=https://www.stern.de/politik/deutschland/lotteriemonopol-sportwetten-bitte-nur-beim-staat-3602412.html | titel=Sportwetten bitte nur beim Staat | werk=[[Stern (Zeitschrift)|stern.de]] | datum=2006-06-22 |abruf=2024-02-01}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Hierfür bedürfen die Unternehmen in Deutschland einer Erlaubnis (§ 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV i. V. m. § 3 Abs. 6 Nr. 1 GlüStV).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Anbieter, die über keine Erlaubnis als gewerblicher Spielvermittler in Deutschland verfügen, veranstalten im Ausland Wetten auf das deutsche Lotto, die über das Internet genutzt werden können.&amp;lt;ref&amp;gt;https://www.jaxx.com/de/lottotipp/information.html&amp;lt;/ref&amp;gt; Diese Wetten auf das deutsche Lotto sind jedoch wegen des präventiven Verbots des § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV nicht zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Staatsvertrag ===&lt;br /&gt;
Das Lotteriemonopol basierte auf dem &amp;#039;&amp;#039;Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland.&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;ref&amp;gt;Außer Kraft: [https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FLottoStV%2Fcont%2FLottoStV%2Ehtm Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland], siehe auch [[Glücksspielstaatsvertrag]]&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Vertrag regelte unter anderem, dass ein „ausreichendes Glücksspielangebot sichergestellt“ wird, aber auch, dass der „natürliche Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt wird“. Ebenso ist dort geregelt, dass „ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der [[Abgabenordnung]] verwendet wird“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Glücksspielstaatsvertrag ===&lt;br /&gt;
Die Entwicklung des neuen [[Glücksspielstaatsvertrag]]es (GlüStV&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHE2012rahmen Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV]&amp;lt;/ref&amp;gt; – In Kraft seit 1. Januar 2008) wurde durch das Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006&amp;lt;ref&amp;gt;https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060328_1bvr105401.html&amp;lt;/ref&amp;gt; angestoßen. Darin entschied das BVerfG, dass ein Staatsmonopol für Sportwetten mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist. Es räumte jedoch den Ländern ein, ein Staatsmonopol „konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren auszurichten“. In der Folge entwickelten die Länder ein neues Regelwerk, welches sich an der Spielsuchtbekämpfung nicht nur im Bereich der Sportwetten, sondern auch für Lotterien ausrichtet.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Nach dem GlüStV ist das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen nur mit einer Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes möglich (§4 Abs. 1); Glücksspiele im Internet sind generell verboten (§4 Abs. 4). Am 14. Oktober 2008 hat sich das Bundesverfassungsgericht erstmals mit den neuen Regelungen des GlüStV befasst.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081014_1bvr092808.html Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2008]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Auffassung des Gerichts sind die Vorschriften des GlüStV und insbesondere das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet (§ 4 Abs. 4 GlüStV) sowie die hierzu getroffene Übergangsbestimmung für das Jahr 2008 (§ 25 Abs. 6 GlüStV) zumutbar und damit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der neue Staatsvertrag wurde vor dieser Entscheidung von einigen Beobachtern und Juristen als rechtswidrig angesehen.&amp;lt;ref&amp;gt;https://www.flickr.com/photo_zoom.gne?id=782951324&amp;amp;size=o (Anzeige des Deutschen Lottoverbands e. V.)&amp;lt;/ref&amp;gt; Dies ließen auch vor der Ratifizierung des Vertrages gefällte Gerichtsurteile des Bundesverfassungsgerichts&amp;lt;ref&amp;gt;https://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060328_1bvr105401.html&amp;lt;/ref&amp;gt;, des Bundeskartellamtes&amp;lt;ref&amp;gt;https://wettrecht.blogspot.com/2007_06_03_archive.html&amp;lt;/ref&amp;gt; und des Europäischen Gerichtshofs&amp;lt;ref&amp;gt;http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&amp;amp;lang=de&amp;amp;amp;amp;num=79929693C19040338&amp;amp;doc=T&amp;amp;ouvert=T&amp;amp;seance=ARRET&amp;lt;/ref&amp;gt; erahnen. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU&amp;lt;ref name=&amp;quot;focus-54217&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle| url=http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-_aid_54217.html| titel=Bundesländer riskieren bei Lottomonopol Vertragsverletzungsverfahren der EU| autor=| werk=[[Focus Online]]| datum=|abruf=2018-10-14| archiv-url=https://web.archive.org/web/20070526111632/http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-_aid_54217.html| archiv-datum=2007-05-26}}&amp;lt;/ref&amp;gt; ist absehbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mittlerweile hat der EuGH am 8. September 2010 wegweisende Urteile bezüglich des Lotterie- und Sportwettenmonopols gefällt.&amp;lt;ref&amp;gt;EuGH (Große Kammer), Urteil vom 8. September 2010 – C-316, 358, 359, 360, 409, 410/07 Markus Stoß u.&amp;amp;nbsp;a./Wetteraukreis; Kulpa Automatenservice Asperg-GmbH u.&amp;amp;nbsp;a./Land Baden-Württemberg; EuGH (Große Kammer), Urteil vom 8. September 2010 – C-46/08 Carmen Media Group Ltd./Land Schleswig-Holstein; EuGH (Große Kammer), Urteil vom 8. September 2010 – C-409/06 Winner Wetten-GmbH/Stadt Bergheim.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluss vom 23. November 2010 festgestellt: „Denn in diesen Entscheidungen hat der EuGH die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages nicht für europarechtswidrig erklärt“.&amp;lt;ref&amp;gt;[[OVG Nordrhein-Westfalen]], Beschluss vom 23. November 2010 – 13 B 1016/10 –, [[BeckRS]] 2010, 56942.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Fachliteratur]] wird zu diesen Urteilen festgestellt: „Der EuGH hat (...) lediglich entschieden, dass ein staatliches Monopol für Sportwetten und Lotterien mit dem Unionsrecht unvereinbar ist, wenn es nicht tatsächlich in kohärenter und systematischer Weise Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen vermeidet und die Spielsucht bekämpft.“&amp;lt;ref&amp;gt;Dr. [[Michael Lysander Fremuth]], Anmerkung zu EuGH (Große Kammer), Urteil vom 8. September 2010 – C-316, 358, 359, 360, 409, 410/07, [[NVwZ]] 2010, 1417&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
„Für das künftige Glücksspielrecht in Deutschland bildet die Entscheidung des EuGH in gewisser Weise die unions-rechtliche Parallele zu den auf das Grundgesetz bezogenen Ausführungen des BVerfG in dessen Urteil von März 2006. Festzuhalten bleibt daher, dass Bund und Länder im Rahmen ihrer Kompetenzen auch aus Sicht des Unionsrechts weiterhin über Gestaltungsspielräume verfügen, die sowohl eine Monopollösung als auch eine Liberalisierung umschließen.“&amp;lt;ref&amp;gt;Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Europäischer Gerichtshof kippt Glücksspielmonopol! Oder doch nicht? Gewerbearchiv 2010, 425 (427)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Scheitern des [[Glücksspielstaatsvertrag#Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag|Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages]], der aufgrund fehlender Ratifizierung in [[Schleswig-Holstein]]&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=heise online |url=https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Urteil-bestaetigt-Sonderweg-Schleswig-Holsteins-beim-Gluecksspiel-2220889.html |titel=EU-Urteil bestätigt Sonderweg Schleswig-Holsteins beim Glücksspiel |abruf=2021-04-19 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt; und [[Nordrhein-Westfalen]]&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.gamesundbusiness.de/news/details/nein-aus-nrw/ |titel=Nein aus NRW |abruf=2021-04-19 |sprache=de-DE}}&amp;lt;/ref&amp;gt; nie in Kraft trat, einigten sich die Bundesländer im März 2019 zunächst auf den [[Glücksspielstaatsvertrag#Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag|Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Der Spiegel |url=https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/sportwetten-sollen-legal-werden-bundeslaender-einigen-sich-a-1259055.html |titel=Sportwetten sollen legal werden - Bundesländer einigen sich |abruf=2021-04-19 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Dieser entfristete die sogenannte Experimentierklausel für private Sportwettenanbieter.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Karsten Seibel |Titel=Glücksspiel: Diese Regeln sollen künftig für Sportwetten gelten |Sammelwerk=Die Welt |Datum=2019-03-02 |Online=https://www.welt.de/finanzen/article189673315/Gluecksspiel-Diese-Regeln-sollen-kuenftig-fuer-Sportwetten-gelten.html |Abruf=2021-04-19}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Am 12. März 2020 verständigten sich die Bundesländer auf den [[Glücksspielstaatsvertrag#Glücksspielstaatsvertrag 2021|Glücksspielstaatsvertrag 2021]], der am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.casinoonline.de/nachrichten/schleswig-holstein-stimmt-als-13-land-gluecksspielstaatsvertrag-zu-52893/ |titel=13 Bundesländer für den Glücksspielstaatsvertrag |abruf=2021-04-19 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=FOCUS Online |url=https://www.focus.de/finanzen/experten/legalisierung-von-online-casino-gluecksspielstaatsvertrag-in-kraft-welche-aendern-das-online-casino-gesetz-bringt_id_13454618.html |titel=Glücksspielstaatsvertrag in Kraft: Welche Ändern das Online-Casino-Gesetz bringt |datum=2021-07-02 |sprache=de |abruf=2021-07-08}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Regulierung von [[Online-Spielautomat]]en und virtuellen Tischspielen wie Online-[[Roulette]] oder [[Black Jack]] durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://celler-presse.de/2020/06/12/neuer-gluecksspielstaatsvertrag-in-2021-was-sich-alles-aendert/ |titel=Neuer Glücksspielstaatsvertrag in 2021 – was sich alles ändert |werk=Celler Presse |hrsg= |datum=2020-06-12 |abruf=2021-07-08}}&amp;lt;/ref&amp;gt; verursachte bei einigen Bundesländern auch Sorgen um das Lotteriemonopol.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:3&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Jan C. Wehmeyer |url=https://www.businessinsider.de/wirtschaft/geheimes-gutachten-online-casinos-drohen-staatliches-lotto-monopol-zu-kippen/ |titel=Geheimes Gutachten: Online-Casinos drohen staatliches Lotto-Monopol zu kippen |werk= |hrsg= |datum=2020-01-09 |abruf=2021-07-08}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Michael Ashelm |Titel=Glücksspielbranche: Angriff auf das Lotteriemonopol |Sammelwerk=FAZ.NET |ISSN=0174-4909 |Online=https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/streit-um-staatliches-gluecksspielmonopol-eskaliert-14926537.html |Abruf=2021-07-08}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Da man vermeiden wollte, dass eine Liberalisierung der nach Ansicht einiger Länder vermeintlich gefährlichsten Spielformen&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&amp;amp;docid=MWRE160002586&amp;amp;psml=bsndprod.psml&amp;amp;max=true |titel=Dokument: OVG Lüneburg 11. Senat {{!}} 11 ME 61/16 {{!}} Beschluss {{!}} Untersagung von Glücksspiel im Internet (Online-Casinospiel und Online-Pokerspiel) |werk=Rechtsprechung {{!}} Nds. Landesjustizportal |hrsg= |datum= |sprache= |abruf=2021-07-08}}&amp;lt;/ref&amp;gt; das Monopol auf Lotterien untergraben würde, wurde ein Gutachten zur Vereinbarkeit der Regulierungsvorschläge bei der Anwaltskanzlei &amp;quot;CBH Rechtsanwälte&amp;quot; beauftragt.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:3&amp;quot; /&amp;gt; In dem im November 2019 vorgestellten Gutachten von [[Markus Ruttig]], welcher auch das [[Hessen|Land Hessen]] beim Streit um das Konzessionsverfahren 2014 vertreten hatte,&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=JUVE- www.juve.de |url=https://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2014/09/sportwetten-vg-wiesbaden-bremst-konzessionsverfahren-mit-haengebeschluss |titel=Sportwetten: VG Wiesbaden bremst Konzessionsverfahren mit Hängebeschluss |werk=JUVE |abruf=2021-07-08}}&amp;lt;/ref&amp;gt; wurden unterschiedliche Regulierungsmodelle aufgezeigt. Gleichzeitig wurde darin argumentiert, dass die bereits erfolgte Zulassung privater Glücksspielanbieter das Lotteriemonopol gefährden würde.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:3&amp;quot; /&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Markus Ruttig |url=https://cdn.businessinsider.de/wp-content/uploads/2020/01/191107_Kurzgutachten-Ruttig.pdf |titel=Kurzgutachten zur Kohärenz des Lotterieveranstaltungsmonopols und der Bestimmungen zum gewerblichen Automatenspiel in Spielhallen (§§ 24-26 GlüStV) bei Zulassung von Online-Casino- und Online-Automatenspielen |werk= |hrsg=CBH Rechtsanwälte |datum=2019-11-07 |sprache= |abruf=2021-07-08}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Gesetzliche Grundlagen – Rennwett- und Lotteriegesetz ===&lt;br /&gt;
Die Rennwett- und Lotteriesteuer, die ihre rechtliche Grundlage im [[Rennwett- und Lotteriegesetz]] hat, ist eine so genannte indirekte Steuer. Deren Einnahmen stehen grundsätzlich den Ländern zu, die auch die gesamte Organisation bzw. Verwaltung übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Rennwett- und Lotteriegesetz ist in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt behandelt die Besteuerung von Rennwetten, während sich der zweite Abschnitt mit Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten beschäftigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben dem eigentlichen Gesetz existieren so genannte Ausführungsbestimmungen, die nähere Details zu diesem Gesetz regeln.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url = https://www.die-steuerausbilder.de/lexikon/lotteriegesetz/|titel = Rennwett- und Lotteriegesetz - Informationen &amp;amp; Grundlagen|werk = Informationen zum Beruf Steuerberater|sprache = de-DE|abruf= 2016-05-13}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kartellverfahren ===&lt;br /&gt;
Am 28. August 2006 verkündete das [[Bundeskartellamt]], dass es ein [[Verwaltungsverfahren]] eröffnen werde, wonach die staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder mit sofortiger Wirkung mehr Wettbewerb zulassen müssten. Danach sollte es u. a. privatrechtlichen Gesellschaften einfach ermöglicht werden, die staatlichen Lotterieangebote in eigener Regie – auch in eigenen Annahmestellen – zu vertreiben. Auch sollte die Beschränkung der Lottogesellschaften auf das jeweilige Bundesland aufgehoben werden, damit auch ein Wettbewerb unter den staatlichen Einrichtungen entstehe. Das staatliche Lotteriemonopol wurde durch diese Entscheidung zwar nicht abgeschafft, da weiterhin ausschließlich staatliche Lotterieangebote existierten, die nun jedoch erheblich um private Weiterverkäufer-Angebote ergänzt wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Situation in der Schweiz ==&lt;br /&gt;
In den Deutschschweizer Kantonen und im Tessin liegt das Monopol bei der [[Swisslos]], in den französischsprachigen Kantone bei der [[Loterie Romande]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtsgrundlage sind das &amp;#039;&amp;#039;Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten&amp;#039;&amp;#039; vom 8.&amp;amp;nbsp;Juni 1923&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19230017/201101010000/935.51.pdf &amp;#039;&amp;#039;Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten&amp;#039;&amp;#039; vom 8.&amp;amp;nbsp;Juni 1923 (mit Änderungen)]&amp;lt;/ref&amp;gt; sowie die kantonalen Lotteriegesetze oder -verordnungen.&amp;lt;ref&amp;gt;Beispielsweise für den Kanton Zürich die [http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/0/D67DED2AC3F8E696C12581DF003E101E/$file/553.1_18.6.32_99.pdf &amp;#039;&amp;#039;Kantonale Lotterieverordnung (KLV)&amp;#039;&amp;#039; vom 18.&amp;amp;nbsp;Juni 1932 (mit Änderungen)], für den Kanton Bern das [https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/411?locale=de &amp;#039;&amp;#039;Lotteriegesetz&amp;#039;&amp;#039; vom 4.&amp;amp;nbsp;Mai 1993 (mit Änderungen)], für den Kanton Zug das [https://bgs.zg.ch/app/de/texts_of_law/942.41 &amp;#039;&amp;#039;Gesetz über Lotterien und gewerbsmässige Wetten (Lotteriegesetz)&amp;#039;&amp;#039; vom 6.&amp;amp;nbsp;Juli 1978 (mit Änderungen)].&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Sabine Schönbein: &amp;#039;&amp;#039;Das Millionenspiel mit Tradition.&amp;#039;&amp;#039; Books on Demand, Norderstedt 2008, ISBN 978-3-8334-8779-8.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Johannes Dietlein]], Manfred Hecker, Markus Ruttig (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Kommentar zum Glücksspielrecht.&amp;#039;&amp;#039; C.H. Beck Verlag, München 2008, ISBN 978-3-406-58093-2.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Glücksspielrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Monopol]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kartellrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Lotterie]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;SchlurcherBot</name></author>
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