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Informationen zu „§ 266a StGB“

Basisinformationen

Anzeigetitel§ 266a StGB
Weiterleitungen nachVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Information)
Sortierschlüssel§ 266a StGB
Seitenlänge (in Bytes)61
Namensraumkennnummer0
Seitenkennnummer622988
Seiteninhaltssprachede - Deutsch
SeiteninhaltsmodellWikitext
Indizierung durch SuchmaschinenErlaubt
Anzahl der Weiterleitungen zu dieser Seite0

Seitenschutz

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Versionsgeschichte

Seitenerstellerimported>Matt1971
Datum der Seitenerstellung06:17, 12. Mai 2006
Letzter Bearbeiterimported>Matt1971
Datum der letzten Bearbeitung06:17, 12. Mai 2006
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Gesamtzahl unterschiedlicher Autoren1
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