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Afghanistan-Papiere

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Die Afghanistan-Papiere sind Einsatzberichte der Bundeswehr an den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages, die mittels eines anonymen Informanten der WAZ-Mediengruppe zugespielt wurden.<ref>Bundeswehreinsatz am Hindukusch auf: focus.de, 28. November 2012.</ref><ref>Folgen eines verharmlosten Krieges auf: süddeutsche.de, 28. November 2012.</ref> Die mehr als 5000 eingescannten Seiten wurden von der Zeitungsgruppe online gestellt.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Die Afghanistan Papiere. (Memento vom 29. Juli 2022 im Internet Archive) auf: afghanistan.derwesten-recherche.org</ref> Sie behandeln Bundeswehr-Einsätze in der ganzen Welt und stammen aus der Zeit von 2005 bis 2012.

Die Einsatzberichte sind die Grundlage für die wöchentliche Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Bundeswehr.<ref name="UdÖ"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Unterrichtung der Öffentlichkeit (Memento vom 23. April 2021 im Internet Archive) (PDF, wöchentlich).</ref>

Am 5. August 2015 nahm die WAZ Gruppe die Afghanistan-Papiere vom Netz, zuvor erging ein Urteil des OLG Köln dazu.<ref>Urheberrecht: WAZ muss Afghanistan-Papiere depublizieren. Abgerufen am 13. Juli 2017.</ref> Der Bundesgerichtshof (BGH) legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. In dem am 29. Juli 2019 veröffentlichten Urteil des EuGH lässt das Gericht Zweifel bei der Frage erkennen, ob die Lageberichte dem Schutz des Urheberrechtes unterliegen. Zudem sagt der EuGH, dass auch der Ausnahmetatbestand der Tagesaktualität bei den Afghanistan-Papieren greifen könnte. Nach dem Urteil des EuGH musste der BGH wieder entscheiden,<ref>Arne Semsrott: EuGH entscheidet über Zensurheberrecht: Nur enge Ausnahmen für die Pressefreiheit. In: netzpolitik.org. 29. Juli 2019, abgerufen am 29. Juli 2019 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> mit Urteil vom 30. April 2020 hat der erste Zivilsenat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland die Veröffentlichung der Dokumente „durch die Presse nicht unter Berufung auf das Urheberrecht untersagen kann.“<ref>Der Bundesgerichtshof - Presse : Pressemitteilungen - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Veröffentlichung militärischer Lageberichte. Abgerufen am 30. April 2020.</ref>

Der Datensatz wurde auch über mehrere Spiegelserver weiterverbreitet.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />