Bleitrinitroresorcinat
Bleitrinitroresorcinat (auch Bleistyphnat, Bleitrizinat, Trizinat) ist das Bleisalz der Styphninsäure, eines explosiven Nitroaromaten. Es wird als Initialsprengstoff in Sprengkapseln und Anzündhütchen verwendet.
Eigenschaften
Bleitrinitroresorcinat bildet orangegelbe bis dunkelbraune Kristalle. Die nicht hygroskopische, in Diethylether, Chloroform, Benzol und Toluol unlösliche Verbindung löst sich wenig in Aceton und Wasser (400 ppm). Die Schlagempfindlichkeit beträgt 2,5–5,0 Nm, die Reibempfindlichkeit 1,5 N. Der Verpuffungspunkt liegt bei 275 °C. Die Detonationsgeschwindigkeit beträgt 5200 m/s. Es reagiert sehr empfindlich auf elektrostatische Aufladung.<ref name="Explosivstoffe">Köhler, J.; Meyer, R.; Homburg, A.: Explosivstoffe, zehnte, vollständig überarbeitete Auflage. Wiley-VCH, Weinheim 2008, ISBN 978-3-527-32009-7.</ref>
Verwendung
Bleitrinitroresorcinat ist ein weitverbreiteter und viel verwendeter Initialsprengstoff, der wegen seiner extremen Empfindlichkeit gegenüber elektrostatischen Aufladungen nur im Gemisch mit Zusatzstoffen verwendet wird. Er ist (neben Tetrazen) der Hauptbestandteil von Anzündhütchen („Sinoxid“).<ref>Vorlage:Webarchiv</ref>
Sicherheit
Die Verbindung ist in der Liste der explosionsgefährlichen Stoffe gemäß §2 Abs. 6 Satz 2 des Sprengstoffgesetzes (Altstoffliste) aufgeführt.<ref>Bekanntmachung der explosionsgefährlichen Stoffe gemäß § 2 Abs. 6 Satz 2 des Sprengstoffgesetzes. In: Bundesanzeiger. Nr. 233a vom 16. Dezember 1986, abgerufen am 7. Februar 2025.</ref>
Risikobewertung
Bleitrinitroresorcinat wurde am 19. Dezember 2011 in der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen.<ref name="SVHC_100.035.703" />
Weblinks
Einzelnachweise
<references />
- Wikipedia:Maximale Seitengröße durch Vorlageneinbindungen überschritten
- Wikipedia:Maximale Gesamtgröße der Vorlagenparameter überschritten
- Phenolat
- Bleiverbindung
- Polynitrobenzol
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 30
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 63
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 72