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Bromchlordifluormethan

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Vorlage:Infobox Chemikalie

Bromchlordifluormethan, auch Halon 1211 genannt, gehört zur Gruppe der Halogenkohlenwasserstoffe (Halone).<ref name="Roempp">Vorlage:RömppOnline</ref> Dieses Gas fand hauptsächlich Verwendung als Löschmittel in Löschanlagen und Feuerlöschern.<ref name="Joachim Buddrus">Vorlage:Literatur</ref> In Deutschland jedoch sind Halon-Feuerlöscher für die meisten Einsatzzwecke nicht mehr erlaubt, da Halone eine schädliche Wirkung auf die Ozonschicht zeigen.<ref>Vorlage:Literatur</ref>

Gewinnung und Darstellung

Bromchlordifluormethan kann in einer Ausbeute von 91 % durch Erhitzen von Silberchlordifluoracetat mit Brom bei 180 bis 260 °C hergestellt werden.<ref name="Alan R. Katritzky, Thomas L. Gilchrist, Otto Meth-Cohn, Charles Wayne Rees">Vorlage:Literatur</ref>

<chem>CClF2CO2Ag + Br2 -> CBrClF2 + CO2 + AgBr</chem>

Auch die Reaktion von 1,3-Dichlor-1,1,3,3-tetrafluoraceton mit Brom bei 580–650 °C und weitere Reaktionen ergeben Bromchlordifluormethan.<ref name="Alan R. Katritzky, Thomas L. Gilchrist, Otto Meth-Cohn, Charles Wayne Rees" />

<chem>CHClF2 + Br2 + O2 -> CBrClF2 + CBr2F2 + CHClF2</chem>

Eigenschaften

Datei:Chlorbromdifluormethan, flüssig.jpg
Unter Druck verflüssigtes Bromchlordifluormethan (Halon 1211)

Bei für Brände typischen Temperaturen erfolgt eine Abspaltung von Bromatomen, die in den Radikalkettenmechanismus eines Verbrennungsvorgangs antikatalytisch eingreifen.<ref name="Roempp" />

Verwendung

Die Verbindung wurde wie andere Halone als Löschmittel verwendet. Allerdings wurden nur etwa 10 % der Halone bei Bränden freigesetzt. Die überwiegend freigesetzte Menge resultierte aus Übungen und Prüfungen.<ref name="Roempp" /> Entsprechend den Regelungen des Montrealer Protokolls wurde die Produktion in den Industriestaaten schon zum 1. Januar 1994 eingestellt.<ref name="Roempp" /> In Entwicklungsländern war die Produktion noch bis 2010 möglich.<ref name="Roempp" /> In der EU wird der Umgang über eine EG-Verordnung zum Ozonabbau geregelt. Hier ist eine Einfuhr nur zu im Montrealer Protokoll festgelegten essentiellen Anwendungen erlaubt.<ref name="Roempp" /> In Deutschland ist die Herstellung und die Verwendung als Löschmittel entsprechend der Chemikalien-Ozonschichtverordnung schon seit dem 1. Januar 1992 verboten.<ref name="Roempp" />

Einzelnachweise

<references />