Bund der Energieverbraucher
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| colspan="2" class="notheme" style="text-align: center; padding:1em 0; background-color:#Vorlage:Standardfarbe; color:#202122;" | Bund der Energieverbraucher Logo.svg | |
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| Auflösung | Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) |
| Gründer | Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) |
| Sitz | Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) (Gradzahl-Fehler: NS: Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) EW: Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) |
| Vorläufer | Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) |
| Nachfolger | Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) |
| Zweck | Verbraucherorganisation für private Energiekunden |
| Vorsitz | Aribert Peters |
| Personen | Werner Neumann (2. Vorsitzender) |
| Eigentümer | Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) |
| Umsatz | Lua−Fehler in Modul:Wikidata. Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 273: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) (Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) |
| Stiftungskapital | Lua−Fehler in Modul:Wikidata. Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 273: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) (Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) |
| Beschäftigte | Lua−Fehler in Modul:Wikidata. Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) (Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) |
| Freiwillige | Lua−Fehler in Modul:Wikidata. Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) (Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) |
| Mitglieder | 8.967 (2025) |
| Website | Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1686: attempt to index field 'wikibase' (a nil value) |
Der Bund der Energieverbraucher e. V. ist ein bundesweit tätiger Verein zum Schutz der Interessen von privaten Energieverbrauchern. Er ist Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband und im Lobbyregister des deutschen Bundestages eingetragen. Die Bundesgeschäftsstelle hat ihren Sitz im rheinland-pfälzischen Unkel bei Bonn.<ref name=":6" />
Geschichte
Gründung und frühe Jahre (1987–1993)
Der Verein wurde 1987 auf Initiative von Aribert Peters, einem Physiker aus Rheinbreitbach, gegründet.<ref name=":0">Jan Hildebrand: Der Boykotteur. Schon lange kämpft Aribert Peters für eine verbraucher- und umweltfreundliche Energiepolitik – und er sieht sich im Aufwind. In: Frankfurter Rundschau. 6. Januar 2006, S. 2.</ref><ref name=":1" details="S. 1.">20 Jahre Bund der Energieverbraucher. Vereinsgeschichte. In: Energiedepesche. 1. März 2007.</ref>
Ein früher Erfolg war die Aufdeckung der sogenannten „Wundersamen Gasvermehrung“ im Jahr 1989, bei der Gasversorger laut Vereinsuntersuchungen mehr Gas abrechneten, als sie tatsächlich bezogen. Infolge der vom Verein angestoßenen Debatte wurde die gesetzliche Grundlage für Gasabrechnungen geändert; seither gilt eine Berechnungstemperatur von 15 °C, wodurch sich Gasrechnungen für Verbraucher um etwa zwei Prozent verringerten.<ref name=":1" details="S. 2." />
Erste Projekte und Aktionen (1993–2000)
Phönix-Projekt
1994 startete der Verein das Phönix-Projekt, das eine Massenbewegung zur Verbreitung von Solartechnik organisierte. Phönix schrieb zunächst thermische Solaranlagen zentral aus, verhandelte Mengenrabatte und vermittelte die Anlagen direkt an Verbraucher, ohne Zwischenhandel.<ref name=":2">Stromkunden-Lobby. In: Die Tageszeitung. 16. Mai 1998, S. 18.</ref><ref>Bund der Energieverbraucher. Phönix macht Klima für Sonnenkollektoren. In: Frankfurter Rundschau. 10. August 1996, S. 16.</ref> Durch die gemeinsame Beschaffung konnten Anlagen um bis zu 30 Prozent günstiger erworben werden als bei herkömmlichen Installateuren. Laut der Tageszeitung beeinflusste das Projekt die Absatz-Preis-Spirale positiv.<ref name=":10">Christian Arns: Solaranlagen vom Supermarkt. In: Die Tageszeitung. 13. Mai 1995, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 11. Januar 2026]).</ref> Die im Projekt angebotenen Solaranlagen wurden oft gemeinschaftlich von Verbrauchern unter Anleitung von geschulten Beratern installiert.<ref>Höhenflüge für Phönix. In: Die Tageszeitung. 31. August 1996, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 25. November 2025]).</ref><ref name=":2" />
Partner des Projekts waren Umweltverbände und auch Städte wie Frankfurt am Main,<ref>Solarprojekt eröffnet Stützpunkt in Frankfurt. In: Frankfurter Neue Presse. 9. August 1996.</ref> Saarbrücken und Mainhausen.<ref>Damit Solaranlagen Sonne sehen. Isenburg macht beim Phönix-Projekt mit. In: Frankfurter Rundschau. 21. Dezember 1999, S. 3.</ref> 1998 erhielt der Verein für das Phönix-Projekt den Koblenzer Cusanus-Preis der Koblenzer Bürgerschaft, der an innovative Umweltinitiativen verliehen wird.<ref>Koblenzer Cusanus-Preis wird heute an den Bund der Energieverbraucher verliehen. In: Rhein-Zeitung. 11. Dezember 1998.</ref>
Solarschulen
Ende der 1990er-Jahre baute der Bund der Energieverbraucher ein Netzwerk sogenannter Solarschulen auf, in denen Qualifikationen im Bereich Solarenergie vermittelt wurden.<ref>Artefact mit Solarschule. In: Die Tageszeitung. 22. Mai 1999, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 25. November 2025]).</ref> Bis Anfang der 2000er-Jahre wurden hier rund 5.000 Solarberater ausgebildet. Beim Aufbau des Netzwerks kooperierte der Verein mit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS).<ref name=":1" details="S. 4." />
Bunter Strom
1999 organisierte der Verein das Projekt Bunter Strom, das laut Inge Nowack von der Stuttgarter Zeitung<ref name=":3" /> als eines der ersten gemeinschaftlichen Strombeschaffungsmodelle für Verbraucher galt. Es ermöglichte Mitgliedern, Strom zu Konditionen unterhalb der örtlichen Versorgerpreise zu beziehen. Presseberichten zufolge betrug der Preisunterschied etwa 20 Prozent.<ref>Susanne Gehrmann-Röhm: Fast zu viel Sonne für das sechste Solarfest. In: Südkurier. 5. Juli 1999.</ref><ref name=":3">Inge Nowak: Die Verbraucher haben die Qual der Wahl. In: Stuttgarter Zeitung. 10. Juni 1999, S. 11.</ref> Ein Teil der Einsparungen floss in einen Fonds zur Förderung von Solarenergieprojekten.<ref name=":3" />
Heizung ok?
Anfang der 2000er-Jahre startete die Aktion Heizung ok?, die vom Bund der Energieverbraucher gemeinsam mit den Schornsteinfegerverbänden initiiert wurde. Verbrauchern wurden in einer Broschüre die Messprotokolle der Schornsteinfeger erläutert.<ref>Ist die Heizung okay? Broschüre gibt Tipps. In: Main-Post. 13. Mai 2004.</ref>
Weitere Entwicklungen (2000 bis 2003)
Nach langen Forderungen des Vereins an den Deutschen Wetterdienst (DWD), die Wetterdaten zur Ermittlung des Heizbedarfs gratis freizugeben, willigte der DWD Anfang 2002 ein und veröffentlicht seit 2003 die Temperaturdaten.<ref>Wetterdaten frei. In: Die Tageszeitung. 14. Oktober 2002, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 25. November 2025]).</ref>
Der Bund der Energieverbraucher kritisierte ab 2003 die Übernahme von Ruhrgas durch E.ON mit der Begründung, der Zusammenschluss schwäche den ohnehin begrenzten Wettbewerb im deutschen Energiemarkt weiter und führe aus Sicht des Vereins zu höheren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Aribert Peters äußerte hierzu, die Fusion sei „ein Schlag gegen den Rechtsstaat und die Verbraucher“.<ref>Andreas Kögler: Erste Reaktionen zur Fusion E.ON/Ruhrgas. In: Powernews. 31. Januar 2003.</ref>
Preisprotest und gerichtliche Verfahren (ab 2004)
Stromausfall Münsterland
Nach einem großflächigen mehrtägigen Stromausfall im Münsterland im Jahr 2004 forderte der Bund der Energieverbraucher die von den Stromausfällen betroffenen Bürger Nordrhein-Westfalens dazu auf, Schadenersatzansprüche gegen den Stromversorger RWE geltend zu machen. Aribert Peters erklärte hierzu, „Die Betroffenen können sich mit ihren Ansprüchen auf die europäische Produkthaftungsrichtlinie berufen“.<ref>Versorger nach Schneechaos in der Kritik. In: Die Tageszeitung. 29. November 2005, abgerufen am 25. November 2025.</ref>
Preisprotest
Ab 2004 organisierte der Bund der Energieverbraucher eine Aktion gegen überhöhte Energiepreise, die als Preisprotest bekannt wurde. Der Verein koordinierte hierfür Musterklagen und begleitete Verfahren bis zum Bundesgerichtshof und zum Europäischen Gerichtshof.<ref name=":4">Thomas Schmitt. Pfiffiger Protest gegen gierige Gaslieferanten. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 16. Januar 2005, Nr. 2, S. 43.</ref><ref>Gasrechnung. Millionen zahlen zu viel, weil der Zähler spinnt. In: Manager Magazin. 29. November 2004.</ref>
Verbraucher folgten dem Aufruf, Gas- und Stromrechnungen unter Berufung auf fehlende Billigkeit nach § 315 BGB zu kürzen oder Zahlungen nur unter Vorbehalt zu leisten.<ref>50 Bürger wehren sich gegen höhere Gaspreise. Protest-Bewegung gegen Gas-Konzerne. Bund der Energieverbraucher bekommt Zuwachs aus dem Hochtaunuskreis. In: Frankfurter Rundschau. 13. März 2006, S. 37.</ref><ref name=":4" /><ref>Thomas Hummel: Der Standardtarif ist für die Bequemen. In: Süddeutsche Zeitung. 22. September 2004. S. 22.</ref> Die Zahl der Protestierenden wurde 2005 auf rund eine halbe Million Verbraucher geschätzt.<ref name=":5">Gaskunden gehen auf die Barrikaden. In: Stuttgarter Zeitung. 19. September 2005, S. 11.</ref> Der Vereinsvorsitzende Aribert Peters erklärte im WDR unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Preiserhöhungen von Versorgern im Streitfall einer gerichtlichen Billigkeitsprüfung unterlägen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfahl, Erhöhungen entweder nur unter ausdrücklichem Vorbehalt zu zahlen oder den Preis zu kürzen.<ref>Einspruch! In: Süddeutsche Zeitung. 11. Mai 2010, abgerufen am 11. Januar 2026.</ref> Die gerichtlichen Auseinandersetzungen führten in den meisten Fällen zu Urteilen zugunsten der Verbraucher,<ref name=":5" /> etwa zu unzulässigen Preiserhöhungen.<ref name=":1" details="S. 5." /> Allein die EWE mit Sitz in Oldenburg musste nach einem Urteil des BGH im Jahr 2010 an 620.000 Gaskunden 100 Millionen Euro zurückerstatten.<ref>Oldenburg: EWE zahlt 100 Mio. Euro zurück. In: Ostfriesische Nachrichten. 1. Oktober 2010, abgerufen am 11. Januar 2026.</ref>
Neue Entwicklungen (seit 2010)
Seit 2010 erweiterte der Verein seine Aktivitäten auf Themen wie Fernwärme,<ref>Kunden zahlen für Fernwärme oft deutlich zu viel. In: Die Welt. 24. August 2012.</ref> Flüssiggaspreise<ref>Ernst-Gerhardt Scholz: Flüssiggas günstig. In: Hamburger Abendblatt. Jg. 53, 31. Juli 2000, Nr. 176, S. 17.</ref> und Energiearmut.<ref>250 Haushalten wurde der Strom abgestellt. In: Kölnische Rundschau. 16. Januar 2013.</ref>
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010, wonach Gasversorger ihre Preise nicht vollständig an die Ölpreisentwicklung koppeln dürfen, bewertete der Bund der Energieverbraucher die Entscheidung als wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte. Der Verein, der zu den Klägern im Verfahren gehörte, verwies darauf, dass die beanstandeten Preisanpassungsklauseln Verbraucher unangemessen benachteiligt hätten und Rückforderungen ermöglicht werden könnten. Der Vorsitzende Aribert Peters sagte zudem, dass das Urteil kurzfristig nicht zu sinkenden Gaspreisen führen werde, da die Preisentwicklung weiterhin durch langfristige Lieferverträge und mangelnden Wettbewerb geprägt sei.<ref>Friederike Ott: Urteil des Bundesgerichtshofs: Richter teilen das Öl-Gas-Gemisch. In: Der Spiegel. 24. März 2010, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 25. November 2025]).</ref>
Im Juli 2011 kam es zu einer Neufassung von § 19 StromNEV. Dadurch sollten Großverbraucher von den Netzentgelten befreit und die Kosten auf die übrigen Verbraucher umgelegt werden. Der Bund der Energieverbraucher kritisierte, „der Wirtschaftsausschuß hat sich vor den Karren der Großindustrie spannen lassen“<ref>Udo Leuschner: Große Verbraucher zahlen kein Netzentgelt – kleine dafür umso mehr. In: Energie-Chronik. Oktober 2011, abgerufen am 4. Februar 2026.</ref> und reichte bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde ein.<ref name=":8">Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) 26. September 2024. In: Infocuria. Gerichtshof der Europäischen Union, 26. September 2024, abgerufen am 4. Februar 2026.</ref><ref name=":9">Netzentgeltbefreiungen stromintensiver Unternehmen rechtswidrig. In: Energie Experten. 17. Januar 2025, abgerufen am 4. Februar 2026.</ref> Infolgedessen beschloss die Europäische Kommission, die Totalbefreiung aufzuheben; 2014 ersetzte Deutschland sie durch eine abgeschwächte Begünstigung der industriellen Großverbraucher.<ref>Udo Leuschner: Statt "Bandlasten" soll künftig flexibler Strombezug belohnt werde. In: Energie-Chronik. Januar 2025, abgerufen am 4. Februar 2026.</ref> Die Europäische Kommission stufte die Netzentgeltbefreiungen als unzulässige staatliche Beihilfen ein und ordnete deren Rückforderung an. Gegen diese Entscheidung erhoben betroffene Unternehmen sowie Netzbetreiber mit Unterstützung der Bundesregierung Klage. Nach mehrjährigen Gerichtsverfahren bestätigte der Europäischer Gerichtshof am 26. September 2024 die Entscheidung der Kommission (Az. C-792/21 P und C-793/21 P). Der Gerichtshof stellte fest, dass die Befreiungen mit dem Beihilferecht der Europäischen Union unvereinbar waren.<ref name=":8" /><ref name=":9" />
2013 begann der Verein das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderte Projekt Verbraucherorientierte Energieanbieterinformation mit dem Ziel, Verbrauchern zuverlässige Informationen über Energieanbieter und Tarife zur Verfügung zu stellen. Mit den Informationen sollten Risiko und Aufwand eines Anbieter- und Verbraucherwechsels deutlich reduziert werden.<ref>Das Projekt Energieanbieterinformation. In: Energieanbieterinformation.de, abgerufen am 31. Juli 2016.</ref><ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Verbraucherpolitik im Bereich Energie und Verkehr. ( vom 31. Juli 2016 im Internet Archive) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Stand 16. Oktober 2015, abgerufen am 31. Juli 2016.</ref>
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der Musterfeststellungsklage am 1. November 2018 gehört der Bund der Energieverbraucher zu den qualifizierten Verbraucherverbänden, die nach § 606 Zivilprozessordnung (ZPO) berechtigt sind, solche Verfahren zu führen.<ref>Musterfeststellungsverfahren in der Energiewirtschaft? In: Verlag Versorgungs- und Kommunalwirtschaft GmbH. Abgerufen am 15. Oktober 2025.</ref><ref>Hans Peter Seitel: Kunden gegen Unternehmen: Warum die neue Sammelklage ein scharfes Schwert ist. In: Die Rheinpfalz. 21. November 2023, abgerufen am 15. Oktober 2025.</ref> Der Verein zählt damit zu den derzeit rund fünfzig Einrichtungen in Deutschland, die die formalen Anforderungen erfüllen und im Verzeichnis qualifizierter Einrichtungen beim Bundesamt für Justiz gelistet sind (Stand 2025).<ref name=":02">Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG). (PDF) In: Bundesjustizamt. Abgerufen am 7. Juli 2024.</ref>
Organisation und Finanzierung
Der Bund der Energieverbraucher ist ein gemeinnütziger Verein für eine verbraucher- und umweltfreundliche Energieversorgung.<ref name=":0" /> Geführt wird der Verein durch den Gründer und ersten Vorsitzenden Aribert Peters (Stand 2025).<ref name=":0" /> Zweiter Vorsitzender ist Werner Neumann.<ref>Vorstand des Vereins. In: Energieverbraucher.de. Abgerufen am 15. Oktober 2025.</ref>
Zu den Mitgliedern gehören vorwiegend Privatpersonen und auch Gewerbeunternehmen.<ref name=":0" /> Die Mitgliederzahl lag im Juni 2025 bei 8.967 Mitgliedern.<ref name=":6">Lobbyregistereintrag Bund der Energieverbraucher gemeinnütziger e.V. In: Lobbyregister. Abgerufen am 15. Dezember 2025.</ref>
Der Verein finanziert sich fast ausschließlich durch Beiträge und Spenden seiner Mitglieder.<ref name=":0" /> Zur Wahrung seiner Unabhängigkeit nimmt er keine Spenden von Unternehmen an und erhält auch keine staatlichen Zuschüsse.<ref>Geertje Oldermann: Verband will faire Energiepreise. In: Rhein-Zeitung. 16. Oktober 2006.</ref>
Aufgaben und Aktivitäten
Der Verein vertritt Verbraucherinteressen im Energiemarkt, macht auf Missstände bei Energieversorgern aufmerksam und setzt sich rechtlich für die Durchsetzung von Verbraucherrechten ein.<ref name=":1" details="S. 1." /> Thematische Schwerpunkte sind der schnelle Abschied von fossilen Energieträgern, die Senkung des Energieverbrauchs sowie eine bürgerschaftlich organisierte Energieversorgung.<ref name=":0" />
Der Bund der Energieverbraucher ist hierfür in verschiedenen Bereichen des Verbraucherschutzes im Energiesektor tätig.<ref name=":7">Hans-Willy Bein: Anzeige gegen Vorstände. Eon und RWE sollen den Strompreis manipuliert haben. In: Süddeutsche Zeitung. 9. Mai 2009, S. 27.</ref> Der Verein unterstützt Mitglieder bei rechtlichen Fragen und verfügt über ein Netzwerk im Energierecht tätiger Rechtsanwälte.<ref>Leonora Holling: Energierecht auf Verbraucherseite: Rechtsgebiet mit Potenzial. In: ZAP – Zeitschrift für die Anwaltspraxis. Heft 3/2024, S. 123–130.</ref> Der Bund der Energieverbraucher ist ein qualifizierter Verbraucherverband gemäß § 4 Unterlassungsklagegesetz.und ist in die vom Bundesamt für Justiz geführte Liste eingetragen.<ref name=":02" />
Auf europäischer Ebene reichte der Verein mehrere Verfahren zur Prüfung staatlicher Beihilfen ein, etwa zur Ausnahme industrieller Großverbraucher von der EEG-Umlage<ref>Rolf Schraa: Private Stromkunden zahlen für Industrie mit. In: Hamburger Abendblatt. 24. Oktober 2012, Nr. 249, S. 24.</ref> und zu Rabatten stromintensiver Betriebe bei den Netzentgelten.<ref>Jakob Schlandt: Privathaushalte werden für die Industrie blechen. In: Frankfurter Rundschau. 18. Januar 2019, abgerufen am 11. Januar 2026.</ref> Der Verein engagiert sich zudem in der Schlichtung von Streitigkeiten im Energiesektor und ist seit 2011 Mitglied und Träger der Schlichtungsstelle Energie.<ref>Schlichtungsstelle statt Klageweg. In: Lausitzer Rundschau. 26. Oktober 2011, S. 10.</ref>
Verschiedene Aktivitäten des Vereins zielen auf mehr Markttransparenz,<ref name=":0" /> darunter Angebote zur Unterstützung von Flüssiggas-<ref>Flüssiggas vom freien Markt. Informationen und Beratung beim Bund der Energieverbraucher. In: Tagesspiegel. 2. Oktober 1999, S. 18.</ref> und Fernwärmekunden.<ref>Reiner Fritz: Wechsel nicht möglich – Fernwärmekunden sind von ihrem Versorger abhängig. Badenova hat den Preis erhöht. In: Badische Zeitung. 28. Februar 2015, S. 23.</ref><ref name=":0" /> Im Bereich Energiearmut berät der Verein Betroffene und setzt sich politisch für einen verbesserten Schutz gegenüber Versorgungssperren ein.<ref>Mit Hausverbot gegen Versorgungssperre. In: Westfälische Nachrichten. 15. Mai 2008, abgerufen am 25. November 2025.</ref> 2008 richtete der Verein hierzu die erste deutsche Dokumentationsstelle für illegale Versorgungssperren ein.<ref>Energieverbrauch. Internet-Pranger für Schwarze Schafe. In: Sächsische Zeitung. 28. August 2008, S. 26.</ref>
Negativauszeichnung des Vereins „Trübe Funzel“
Der Verein verleiht als Negativauszeichnung in unregelmäßigen Abständen die „Trübe Funzel“ an besonders verbraucherunfreundliche Unternehmen. Vor der Verleihung erhalten die nominierten Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme.<ref>Eon und Schleswig-Holstein Netz erhalten Trübe Funzel. In: Die Welt. 5. Dezember 2019, abgerufen am 25. November 2025.</ref><ref>Trübe Funzel für Almado. In: Energate Messenger. 15. Mai 2015, abgerufen am 25. November 2025.</ref>
Publikationen und Angebote
Der Verein bietet Mitgliedern telefonische Energieberatung, juristische Hilfestellung bei Abrechnungsfragen, einen Prozesskostenfonds zur Unterstützung bei Klagen und einen Geräteverleih (z. B. Strommessgeräte, Wärmebildkameras).<ref name=":1" details="S. 6." /> Außerdem gibt der Verein seit seiner Gründung vierteljährlich die Zeitschrift Energiedepesche heraus, die über Verbraucherrechte, Energiepreise und erneuerbare Energien berichtet.<ref name=":0" />
Öffentliche Wahrnehmung
Bekannt ist der Bund der Energieverbraucher vor allem durch seinen Einsatz für faire Energiepreise, Klimaschutz und Versorgungssicherheit.<ref>Noch jede Menge Potential. Bund der Energieverbraucher: Top of mind. In: Comx-forschung.de. 2007, abgerufen am 15. Oktober 2025.</ref> Insbesondere die Preisproteste ab 2004 erregten große öffentliche Aufmerksamkeit.<ref name=":5" /><ref>Peter Focht: Gasversorger in der Abzockerecke. In: Powernews. 17. Januar 2005.</ref>
Auch Mitgründer und Vorstand Aribert Peters erfährt regelmäßig mediale Aufmerksamkeit. Die Frankfurter Rundschau beschrieb Peters 2006 als „Boykotteur“ im positiven Sinn, der durch beharrliche Verbraucherarbeit den Energiemarkt verändert habe.<ref name=":0" /> Die Zeitschrift Finanztest bezeichne ihn 2016 als „Robin Hood“ der Energieverbraucher.<ref>Mutmacher: Aribert Peters – der Robin Hood der Energieverbraucher. In: Finanztest, Heft 4/2016, 21. März 2016.</ref> Peters erhielt 2017 den Bundespreis Verbraucherschutz der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz.<ref>Bundespreis Verbraucherschutz 2017. In: PV Magazine. 19. Juni 2017, abgerufen am 4. Februar 2026.</ref>
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
<references responsive=""> </references>
- Seiten mit Skriptfehlern
- Wikipedia:Koordinaten-Parameterfehler
- Wikipedia:Defekter Dateilink
- Organisation (Energiehandel)
- Verbraucherschutzorganisation (Deutschland)
- Unkel
- Organisation (Energiewirtschaft)
- Verein (Bonn)
- Eingetragen im Lobbyregister des Deutschen Bundestags
- Energiewirtschaft (Deutschland)
- Handelsorganisation (Deutschland)
- Vereinsgründung 1987