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Bundeszollverwaltung

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Bundeszollverwaltung
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Datei:Zoll.svg
Staatliche Ebene Bund
Stellung Finanzverwaltungs- und Strafverfolgungsbehörde (im Geschäftsbereich des BMF)
Aufsichtsbehörde Bundesministerium der Finanzen (Abteilung III – Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung)
Gründung 1949
Hauptsitz Bonn
Behördenleitung Präsident Armin Rolfink
Bedienstete 48.000 (2021)<ref>https://www.zoll-karriere.de/DTIEWeb/DE/Das_ist_der_Zoll/das_ist_der_zoll_node.html. Abgerufen am 22. Januar 2021.</ref>
Haushaltsvolumen 3,1 Mrd. Euro (Soll 2026)<ref>https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/user_upload/BHH%202021%20gesamt.pdf. (PDF) Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 9. Januar 2021; abgerufen am 22. Januar 2021.</ref>
Netzauftritt www.zoll.de
Datei:Dienstkleidung Zoll Baustelle.jpg
Zollbeamter auf einer Baustelle

Die Bundeszollverwaltung ist ein Verwaltungszweig der deutschen Bundesfinanzverwaltung und somit dem Bundesfinanzministerium unterstellt.<ref>Geschäftsbereich des BMF. (PDF) Bundesministerium der Finanzen, 1. Januar 2008, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 7. Dezember 2008; abgerufen am 29. Januar 2015 (Organigramm).</ref> Sie besteht aus der Generalzolldirektion und nachgeordneten Behörden. Sie umfasst sowohl die Vollzugsdienste mit polizeilichen Befugnissen als auch die fiskalische Steuer- und Abgabenverwaltung.

Aufgaben

Die Zollverwaltung (bzw. der Zoll) hat folgende Aufgaben:

  • Erhebung von Zöllen (Art. 101 Abs. 1 UZK, § 1 Abs. 1 S. 2 ZollVG) und verschiedenen Bundessteuern (§ 1 Abs. 1 S. 3 ZollVG)
  • Vollstreckung von Geldforderungen des Bundes und bundesunmittelbarer Körperschaften (§ 250 Abs. 1 AO, § 1 Abs. 6 ZollVG)
  • Überwachung der Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr (Art. 134 Abs. 1 S. 2 UZK, Art. 201 Abs. 2 Buchstabe c) UZK, § 1 Abs. 3 ZollVG)
  • Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln (§§ 1 Abs. 4, 12a ZollVG)
  • Polizeiliche Überwachung der Grenzen und die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs in Rahmen der bundespolizeilichen Aufgabenübertragung sowie die Beseitigung von Störungen und der Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen (§§ 2 Abs. 2 Nr. 1–3, 66 Abs. 1 BPolG, 1 BPolZollV)
  • Verhinderung und Verfolgung von Schwarzarbeit (§ 2 Abs. 1 SchwarzArbG)
  • Prüfung der Einhaltung von Tarif- und Mindestlöhnen (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 SchwarzArbG)<ref>Der Zoll: Von der Grenze zu (fast) grenzenlosen Möglichkeiten. In: Aufgabenspektrum. Zoll online, 1. April 2010, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 22. Februar 2011; abgerufen am 29. Januar 2015.</ref>

Finanzbehörde

Die deutsche Bundeszollverwaltung stellt als Teil der Bundesfinanzverwaltung die Einnahmen von Bundessteuern sicher. Diese umfassen Verbrauchsteuern wie Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Energiesteuer, Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer und Zwischenerzeugnissteuer sowie Verkehrssteuern wie Kraftfahrzeugsteuer und Luftverkehrsteuer. Außerdem ist die Bundeszollverwaltung für Einnahmen der Europäischen Union verantwortlich: 75 % aller Zölle werden an die EU abgeführt, 25 % verbleiben als Aufwandsentschädigung und gehen an den Bund.<ref>Bundesrat nickt Kfz-Steuer-Kompromiss ab, Spiegel Online, 6. März 2009.</ref><ref>§ 18 a Finanzverwaltungsgesetz (Sonderregelung zur Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch Organleihe)</ref> Größter Posten ist die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt).<ref>Zoll online – Zolljahresstatistik 2021 – Einnahmen. Abgerufen am 25. Juni 2022.</ref>

Jährlich fließen 150 Milliarden Euro an Steuereinnahmen in den Bundeshaushalt.<ref name="taetigkeitenbeimzoll">Tätigkeiten beim Zoll. In: Zoll-Karriere. Generalzolldirektion, abgerufen am 26. Februar 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Auftrag

Vollzugsbehörde

Datei:Helgoland 1.jpg
Der Zollkreuzer Helgoland (Kontrolleinheit See)

Zu den Aufgaben der Vollzugsbereiche der Zollverwaltung gehören die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über den deutschen Teil der Zollgrenze der Europäischen Union (Grenzaufsicht), die Überwachung der Einhaltung von Verboten und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr, die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, der Schutz des deutschen Festlandsockels in Nord- und Ostsee (d. h. die Überwachung von unterseeischen Bergbau- und Schürfrechten) sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche. Die Kontrolleinheit See bildet zusammen mit anderen Behörden die Küstenwache des Bundes. Die Vollzugsbereiche der Zollverwaltung arbeiten in vielen Bereichen eng mit den Polizeien der Länder und des Bundes sowie anderen Behörden zusammen. Sie sind Strafverfolgungsbehörden und werden auch zur Terrorbekämpfung eingesetzt. 2020 waren im Vollzugsbereich 13.500 uniformierte Waffenträger eingesetzt.<ref>Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll im neuen Outfit. Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 9. November 2018; abgerufen am 22. Januar 2021.</ref>

Datei:Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll - Beamter (1).JPG
Beamter der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll

Dem Vollzugsbereich der Bundeszollverwaltung werden zugeordnet:

Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden erfolgt insbesondere in der Küstenwache des Bundes und mittels folgender gemeinsamer Ermittlungsgruppen:

Materielle Bundespolizeibehörde

Datei:Standorte der Generalzolldirektion, der Hauptzollämter und der Zollfahndungsämter.png
Struktur der Bundeszollverwaltung

Die Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung sind keine formelle Bundespolizeibehörde gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BPolBG. Sie werden jedoch zu den Polizeien des Bundes gerechnet,<ref name="cilip">Eric Töpfer: Was macht und darf der Zoll? – Eine Einleitung, 16.11.2019 in: Cilip, abgerufen am 23. Februar 2026.</ref> weil ihre Beamten gem. § 1 Abs. 1 S. 2 BPolBG, § 1, § 6 Nr. 6, Nr. 9 F. 2 UZwG mit polizeilichen Aufgaben betraut und dabei zur Anwendung unmittelbaren Zwangs befugt sind. Die Vollzugbereiche sind damit materielle Bundespolizeibehörde.<ref name="btdrs14">BT-Drs. 14/8007, S. 29, 36, 40.</ref><ref name="btdrs13">BT-Drs. 13/1550, S. 21.</ref>

Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung

Die Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung werden aufgrund ihrer klassischen Filterfunktion und ihrer polizeilichen Aufgaben oftmals mit der Bundespolizei verwechselt, da viele Vollzugsbereiche des Zolls ähnliche Kompetenzen wie bestimmte Bereiche der Polizeien der Länder und des Bundes haben, sie nehmen eine Vielzahl von polizeilichen und strafverfolgenden Vollzugsaufgaben wahr. Beispielsweise kann man die Zollfahndung als „Kriminalpolizei des Zolls“ bezeichnen. Die fiskalischen Verwaltungsbereiche der Zollverwaltung, die als Einnahmeverwaltung fungieren, kann man als „Finanzamt des Bundes“ vereinfachend darstellen, da sie die Steuereinnahmen des Bundes (Zölle und Verbrauchsteuern) sicherstellen.

Zollbeamte sind formell-rechtlich als Angehörige der Bundesfinanzverwaltung Finanzbeamte. Die Vollzugsbeamten haben allerdings materiell-rechtlich bei der Verfolgung von Steuerstraftaten (§ 369 Abs. 1 AO) und Steuerordnungswidrigkeiten, sowie bei der Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (z. B. Betrug nach § 263 StGB, illegaler Aufenthalt von Ausländern nach §§ 95, 96 StGB) den Status von Polizeivollzugsbeamten gemäß § 14 Abs. 1 SchwarzArbG. Zollbeamte aus den Vollzugsbereichen (innerhalb der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Verwaltungsangestellten) sind darüber hinaus Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft gemäß § 6 Nr. 2 UZwG i. V. m. der UZwVwV-BMF. Bei sogenannten reinen Steuerstraftaten (z. B. Steuerhinterziehung bei Zigarettenschmuggel) hat das Hauptzollamt darüber hinaus die Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft gemäß § 386 Absatz 1 und 2 AO. Nach der Forderung der EU-Kommission vom 28. Juli 2003, den Zoll in eine Warenpolizei umzustrukturieren,<ref>Vorlage:EU-LegisSum</ref><ref>Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Rolle des Zolls bei einer integrierten Verwaltung der AußengrenzenVorlage:Abrufdatum</ref> kam es regelmäßig seitens der eher zollfremden Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu Diskussionen, ob die Vollzugsbereiche des Zolls in eine Bundesfinanzpolizei umstrukturiert werden sollen (siehe weiter unten).

Vollstreckungsbehörde

Datei:Bundesfinanzverwaltung.png
Siegel der Bundesfinanzverwaltung

Die Bundeszollverwaltung vollstreckt öffentlich-rechtliche Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit, der gesetzlichen Krankenkassen, der Berufsgenossenschaften und anderer. Die ausführenden Beamten sind Vollziehungsbeamte und haben genauso wie Gerichtsvollzieher das Recht, Sachen, Grundstücke und Forderungen zu pfänden und später ggfs. zu verwerten (§ 287 AO).

Anders als die sonstigen Beamten des Vollzugsbereichs des Zolls sind sie allerdings keine materiellen Polizeibeamten, weil sie gem. § 287 Abs. 3 AO Unterstützung durch (formelle) Polizeibeamte nachsuchen müssen.<ref name=cilip></ref>

Auktionator

Es finden regelmäßig Auktionen bei Hauptzollämtern statt, welche über ein Sachgebiet G für die Vollstreckung verfügen. Dort werden Gegenstände versteigert, die gepfändet oder von Behörden zur Verwertung bestimmt worden sind. Es gibt ein Internet-Auktionsportal,<ref>unter www.zoll-auktion.de</ref> über das ebenfalls auf solche Waren geboten werden kann. Diese Möglichkeit der Versteigerung wird auch von anderen Behörden genutzt. Von den Versteigerungen ausgenommen sind beschlagnahmte Waren wie Zigaretten und andere Tabakwaren, Waffen, Betäubungsmittel, Tiere und Pflanzen.

Organisation

Datei:VW Zoll, Frankfurt-Hahn Airport.JPG
Einsatzfahrzeug im alten, grünen Design
Datei:Streifenwagen Zoll Blau.jpg
Einsatzfahrzeug im neuen, blauen Design
Datei:Mobile x-ray truck Zoll -2.jpg
Mobiler Röntgen-LKW zur Durchleuchtung von Fahrzeugen

Gliederung der Bundeszollverwaltung bis 1. Januar 2016

Bis zum 1. Januar 2016 war die deutsche Zollverwaltung in den folgenden drei Stufen organisiert:

  • Oberste Verwaltungsstufe: Oberste Bundesbehörde war das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen war die Abteilung III für alle fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten der Zollverwaltung zuständig.
  • Mittlere Verwaltungsstufe: Bundesmittelbehörden waren die fünf regional zuständigen Bundesfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt. Die Bundesfinanzdirektionen koordinierten und beaufsichtigten die Tätigkeit der nachgeordneten örtlichen Zollbehörden einerseits und waren andererseits bundesweit für einzelne Fachpakete zuständig.
  • Örtliche Verwaltungsstufe: Die örtlichen Behörden waren die Hauptzollämter mit ihren Sachgebieten. Sie waren für die Durchführung der Zollaufgaben zuständig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit war zum Beispiel bei den Hauptzollämtern angesiedelt (Sachgebiete E für die Prüfung und Ermittlung und bei den Sachgebieten C für die Prävention).

Die hierarchische Verwaltungsstruktur: Bundesministerium der Finanzen (BMF, Abteilung III)

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Gliederung der Bundeszollverwaltung seit 1. Januar 2016

Im Rahmen der Organisationsreform der Bundeszollverwaltung wurde zum 1. Januar 2016 die Generalzolldirektion (GZD) als neue Bundesoberbehörde eingerichtet.<ref>Zoll online – Generalzolldirektion. In: www.zoll.de. Archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 3. April 2016; abgerufen am 3. April 2016.</ref>


Die bisherigen fünf Bundesfinanzdirektionen wurden aufgelöst. Die Generalzolldirektion vereinigt Teile der bisherigen Abteilung III des Bundesfinanzministeriums, die Bundesfinanzdirektionen, das Zollkriminalamt und das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung unter dem Dach einer zentral zuständigen Behörde. Damit besteht die Zollverwaltung nunmehr nur noch aus der Generalzolldirektion und der „operativen Ortsebene“ (Hauptzollämter und Zollfahndungsämter). Die Generalzolldirektion hat ihren Hauptsitz in Bonn (Václav-Havel-Platz 6) und beschäftigt bundesweit rund 7000 Mitarbeiter.

Gewerkschaften

Die Interessen der Beschäftigten der Zollverwaltung werden durch den BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) vertreten. Das Bundesfinanzministerium wollte die GdP zunächst nicht anerkennen.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Finanzministerium legt sich mit Polizeigewerkschaft an.] SPIEGEL ONLINE, , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL; abgerufen am 4. Februar 2019.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Der Hessische Verwaltungsgerichtshof stellte mit rechtskräftiger Entscheidung vom 22. Dezember 2008 fest, dass die GdP Interessenvertretung für die Beschäftigten der Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung ist.

Datei:Quebec flag.svg
Die Signalflagge Q wird im Flaggenalphabet auch als Zollstander benutzt.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert als einzige der drei die Interessen der Zöllner und Tarifbeschäftigten vertretenden Gewerkschaften eine Umstrukturierung aller Vollzugsbereiche des Zolls zu einer sogenannten Bundesfinanzpolizei.

Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden. Spitzensportförderung

Die Bundeszollverwaltung tritt seit 1952 als Förderer des Leistungssports auf und unterhält das Zoll Ski Team. In der Saison 2023/24 gehörten der Mannschaft 76 Mitglieder an, davon 34 Sportlerinnen, 32 Sportler, acht Trainer sowie ein Skitechniker und ein Betreuer. Sie verteilen sich auf die Disziplinen Ski Alpin (20, davon vier paralympisch), Biathlon (23, davon vier paralympisch), Skilanglauf (17), Skisprung (12) sowie Nordische Kombination (4). Zu den geförderten Sportlern gehörten unter anderen Felix Neureuther, Maria Höfl-Riesch und Viktoria Rebensburg sowie Laura Dahlmeier. Die Sportler sind Beamte der Zollverwaltung im einfachen Dienst.<ref>Spitzensport mit sozialer Absicherung und beruflicher Zukunft. In: zoll.de. Abgerufen am 10. Februar 2024.</ref>

Auszeichnungen

  • 2019 hat die Nachwuchskampagne des Zolls „Dein Talent im Einsatz 2.0“ den Politikaward 2018 in der Kategorie „Gesellschaftliche Kampagne“ gewonnen.<ref>Shortlist 2018 | Politikaward. 11. Dezember 2018, abgerufen am 9. Februar 2020 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
  • In einer global umfassenden Befragung, die die Weltbank im Jahre 2016 bei etwa 1000 internationalen Speditionen und Expressgutdienstleistern durchführte, schnitt die Deutsche Zollverwaltung sehr gut ab und erreichte im Logistics Performance Index (LPI) im Einzelergebnis der Leistungsfähigkeit einen Wert von 4,12 von 5 möglich erreichbaren Punkten und errang damit den zweiten Platz unter 160 Plätzen. Lediglich das gute Ergebnis der Zollverwaltungen von Singapur lag noch vor dem Ergebnis des deutschen Zolls.<ref>Global Rankings 2016 – Logistics Performance Index. In: lpi.worldbank.org. Abgerufen am 4. Juli 2016.</ref>
  • Die Deutsche Zollverwaltung wurde im Juni 2010 von der Software AG mit dem Business Process Excellence Award ausgezeichnet. Den Preis nahm Hans-Joachim Stähr, Ministerialdirektor im Bundesministerium der Finanzen, stellvertretend für die gesamte Zollverwaltung entgegen. Ausgezeichnet wurden die Arbeiten der Bundeszollverwaltung im Bereich der Geschäftsprozessmodellierung und für eine darauf aufbauende Unterstützung mit IT-Technologien unter anderem im Zuge des Projektes Strukturentwicklung Zoll.
  • 2011 wurde die Deutsche Zollverwaltung bei der Verleihung des Datenschutz-Negativpreises Big Brother Awards<ref>Peter Wedde: Kategorie „Arbeitswelt“. In: Die BigBrotherAwards 2011. 4. September 2012, abgerufen am 29. Januar 2015 (Laudatio).</ref><ref>Stefan Krempl: Bundesfinanzhof: Anti-Terror-Screening des Zolls ist rechtmäßig. In: heise online. 22. August 2012, abgerufen am 29. Januar 2015.</ref> in der Kategorie Arbeitswelt ausgezeichnet.

Auslandseinsätze

Zollbeamte nehmen auch an internationalen Einsätzen wie EUBAM Moldawien/Ukraine, EUBAM Rafah und EULEX teil. Dies erfolgt z. B. um (häufig gemeinsam mit Beamten der Bundespolizei) Infrastrukturen zur Grenzsicherung und Grenzaufsicht aufzubauen, die Abgabenerhebung zu sichern, Schmuggel zu unterbinden und auch zur Ausbildung und Schulung von lokalen Kräften.

Geschichte

Datei:Zollbus VW T1 from 1962.JPG
Historisches Zollfahrzeug, Baujahr 1962
Datei:SchaeferhundZoll1984.jpg
Schäferhund des westdeutschen Zolls an der innerdeutschen Grenze 1984
Im Rahmen dieser Affäre ergriff das Zollkriminalamt öffentlich Partei für den Frankfurter Zollbeamten Stefan R. Dieser hatte einen Schmuggel von Atomwaffenteilen in den Iran verhindert und wurde von der für den Frankfurter Flughafen zuständigen Oberfinanzdirektion Koblenz – Zoll- und Verbrauchssteuerabteilung – mit Sitz in Neustadt a.d. Weinstraße wegen angeblicher Kompetenzüberschreitung entlassen. Während die Oberfinanzdirektion Koblenz die öffentlich massiv kritisierte Entlassung zu verteidigen versuchte, lobte das Zollkriminalamt hingegen die Verdienste des entlassenen Beamten wegen der Abwehr einer „Gefahr für die Außenbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland“. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen und fand später auch im Ausland Beachtung.<ref name="Haaretz">Benjamin Weinthal: The German Connection. In: Haaretz (Israelische Tageszeitung). 22. November 2007, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 15. Mai 2010; abgerufen am 30. Januar 2015 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references> <ref name="uebernahme_kfzst"> Kraftfahrzeugsteuer. In: zoll.de. Bundesministerium der Finanzen, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 13. Mai 2014; abgerufen am 13. Mai 2014. </ref> </references>

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