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CO-Pipeline der Bayer AG

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Verlauf der Pipeline
Datei:Co-pipeline-duisburg.jpg
Bauabschnitt in Duisburg
Datei:Co-pipeline-ratingen.jpg
Bauabschnitt in Ratingen
Datei:Co-pipeline-hubbelrath.jpg
Bauabschnitt in Düsseldorf-Hubbelrath
Datei:Co-pipeline-hubbelrath1.jpg
Bauabschnitt in Düsseldorf-Hubbelrath
Datei:CO Pipeline Protest Mahnmal.jpg
Protest-Mahnmal gegen die CO-Pipeline von Bayer

Die CO-Pipeline der Bayer AG ist eine Pipeline zum Transport von Kohlenstoffmonoxid, das am Unternehmensstandort Dormagen als Nebenprodukt entsteht, zum Standort Krefeld-Uerdingen, wo es zur Herstellung von Kunststoffen und anderen chemischen Produkten benötigt wird.<ref>CO-Leitung zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen: Sichere Versorgung im Verbund. Covestro, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 4. Dezember 2017; abgerufen am 13. Februar 2017.</ref><ref name="PFB2007"| details=212/>

Bauherr des Projekts ist die Covestro (ehemals Bayer MaterialScience). Die Pipeline wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom Februar 2007 genehmigt<ref name="PAEB-2018" details=64ff/> und Ende 2009 bis zu einer Druckprüfung fertiggestellt.<ref name="PAEB-2018" details=207/> Sie ist aufgrund von Klagen gegen das Projekt noch nicht in Betrieb (Stand 2025[veraltet]Bitte nutze in Fällen, in denen die Jahreszahl bereits in der Vergangenheit liegt, {{Veraltet}} anstatt {{Zukunft}} ).

Technischer Hintergrund

Im Covestro-Werk in Uerdingen werden Kunststoffe wie Polycarbonat und verschiedene Polyurethan-Vorprodukte hergestellt, wobei gasförmiges Kohlenmonoxid als Rohstoff benötigt wird,<ref name="PAEB-2018" details=64/> was bislang vor Ort mittels Kohlevergasung aus speziellen Kokssorten erzeugt wird.<ref name="PFB2007"| details=213>Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrfernleitungsanlage zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxid von Köln-Worringen bis nach Krefeld-Uerdingen der Firma Bayer Material Science AG (BMS). (pdf) Bezirksregierung Düsseldorf, 14. Februar 2007, abgerufen am 13. März 2026.</ref> Im Covestro-Werk in Dormagen wird in einem Steam-Reformer Wasserstoff aus Erdgas erzeugt, wobei prozessbedingt Kohlenmonoxid als Nebenprodukt anfällt. Zweck der Pipeline ist, das als Nebenprodukt anfallende Kohlenmonoxid bei der Kunststoffherstellung in Uerdingen nutzbar zu machen.<ref name="PFB2007"| details=212/>

Die Pipeline zur Verbindung der beiden Standorte hat eine Länge von 68 km und einen Durchmesser von DN 250.<ref name="PFB2007"| details=212 /> Sie ermöglicht bei einem zulässigen Betriebsdruck von 13,5 bar den Transport von 6.000 bis maximal 10.000 Kubikmetern Kohlenmonoxid (umgerechnet auf Normaldruck).<ref>Planänderungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrfernleitungsanlage zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxid von Köln-Worringen bis nach Krefeld-Uerdingen der Firma Bayer Material Science AG (BMS). Bezirksregierung Düsseldorf, 4. August 2008, abgerufen am 13. März 2026.</ref> Die genutzten Rohre haben eine Wandstärke von mindestens 5,6 mm<ref name="PAEB-2018"| details=99 /> und der Auslegungsdruck der Pipeline beträgt 100 bar.<ref name="PAEB-2018"| details=204>Planänderungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrfernleitungsanlage zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxid von Köln-Worringen bis nach Krefeld-Uerdingen der Covestro Deutschland AG (vormals Bayer MaterialScience AG – BMS) Az.: 54.08.01.02. (pdf) Bezirksregierung Düsseldorf, 10. August 2018, abgerufen am 14. März 2026.</ref> Als Schutz und zur Warnung bei möglichen Erdarbeiten sind im Umfeld der Pipeline unterirdisch als Geo-Grid bezeichnete Trassenwarnbänder und eine Gittermatte verlegt.<ref name="PAEB-2018"| details=66/>

Trassenverlauf

Die beiden Werke, die durch die etwa 67 km lange Pipeline verbunden werden, liegen am linken Ufer des Rheins. Die Trasse verläuft jedoch fast ausschließlich rechtsrheinisch: südlich und östlich von Monheim am Rhein, nördlich von Langenfeld die A 3 treffend, dieser fast bis Duisburg folgend, dann quer nach Krefeld-Uerdingen. Bei Verlegung auf der linken Rheinseite wäre die Pipeline deutlich kürzer; Bayer rechtfertigte die Trasse entlang vorhandener Infrastruktur (Schiene, Autobahn und vorhandene Leitungsbündel) mit Synergieeffekten. Das Gashandelsunternehmen Wingas verlegt auf etwa der Hälfte der Trassenführung eine Erdgaspipeline.<ref name="bayerTrasse" />

Kritik

Die Begründung der Genehmigung des Baus der Pipeline stützt sich insbesondere auf die Orientierung am Gemeinwohl, welches auch Enteignungen betroffener Eigner rechtfertige.<ref>Wie begründet ist bei so wenigen Nutznießern noch eine Gemeinwohlorientierung, die die Enteignung rechtfertigt? Bezirksregierung Düsseldorf, 8. August 2011, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 13. Februar 2017; abgerufen am 12. Februar 2017.</ref> Gegner der Pipeline weisen insbesondere auf die Toxizität von austretendem Kohlenstoffmonoxid hin. Ein Gutachten im Auftrag des Landesumweltministeriums kam 2014 zudem zu dem Schluss, dass die Pipeline für den Betreiber unwirtschaftlich sei.<ref>Umstrittene CO-Pipeline unwirtschaftlich für Bayer. In: Die Welt. 20. Februar 2014, abgerufen am 12. Februar 2017.</ref>

Gegner dieses Bauvorhabens, welches teilweise dicht besiedeltes Gebiet betrifft, kritisieren insbesondere die Vergiftungsgefahr, da das geruchlose und giftige Kohlenstoffmonoxid nur wenig leichter als Luft ist. Im Vergleich zu ähnlichen Leitungen, beispielsweise in den Niederlanden, seien die Sicherheitsmaßnahmen unzureichend, so dass im schlimmsten Fall eines Bruchs tausende Menschenleben gefährdet seien.<ref name="contra" /> Der Chef der Feuerwehr Ratingen beanstandete 2010, dass die Ausbreitungs-Simulationen von Bayer nicht den schlimmsten möglichen Fall darstellten.<ref>Joachim Preuss: CO-Pipeline: Feuerwehr kritisiert Bayer. In: RP Online. 19. April 2010, abgerufen am 12. Februar 2017.</ref> Bayer hingegen verweist auf die Kontrollmaßnahmen, mit denen der Druck überwacht werde und entlang der Trasse Kohlenstoffmonoxid auch in kleinsten Mengen detektiert werden könne. Eine weitere Maßnahme zur Prüfung auf Leckagen sei der Vergleich der Massenbilanz (eingespeiste Menge und entnommene Menge) und die Prüfung des Druckwellenverlaufes im Rohr. Zusätzlich fänden regelmäßige Kontrollen der Leitung statt.<ref name="bayerWache" />

Rechtliche Auseinandersetzung

Ermöglicht wurde der Bau durch ein Gesetz, das teilweise die Enteignung von Eigentum mit einschließt. Dieses Gesetz hatten alle Fraktionen des nordrhein-westfälischen Landtages einstimmig bewilligt. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf zunächst alle Eilanträge gegen das Projekt abgelehnt hatte,<ref name="eilzurueck" /> wurde den Eilanträgen vom Oberverwaltungsgericht Münster doch Recht gegeben und die Inbetriebnahme vorerst untersagt.<ref name="bayerMuenster" /> Auch die Enteignungen zugunsten der Firma Bayer Material Science wurden vorerst gestoppt.<ref name="ovg" /> Einen weiteren Eilantrag der Bayer Material Science AG auf vorzeitige Inbetriebnahme lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 26. Mai 2009 ab, da das Sicherheitsniveau der Pipeline seit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster durch zwischenzeitliche Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf von März 2009 noch weiter verschlechtert worden sei.<ref name="eilzurueck" />

Bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2010 am 9. Mai 2010 wurde die seit 2005 regierende schwarz-gelbe Koalition abgewählt und durch eine rot-grüne Koalition abgelöst. Die Juristin Anne Lütkes (Grüne) wurde am 18. August 2010 amtierende Regierungspräsidentin im Regierungsbezirk Düsseldorf. Lütkes sagte am 30. November 2010, sie habe sich wegen der zahlreichen Abweichungen von der ursprünglichen Genehmigung für ein Planänderungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung entschieden. Sie lege Wert auf eine juristisch umfassende und saubere Prüfung. Die Planabweichungen seien „wesentlich“. Nur durch die Beteiligung der Öffentlichkeit könne „ein korrektes Planfeststellungsverfahren garantiert werden“. Bei der CO-Leitung seien an 90 bis 100 Stellen Trassenabweichungen von mehr als einem Meter festgestellt worden. Die Sicherheitsmatten, die die Leitung vor Beschädigungen schützen sollen, seien nicht überall breit genug. Abweichungen gebe es auch bei der verwendeten Stahlsorte und beim Material der Mantelrohre. Das Planänderungsverfahren sollte im Frühjahr 2011 eingeleitet werden.<ref name="rpBuerger" />

Am 25. Mai 2011 entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass die Genehmigung der Kohlenstoffmonoxid-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld rechtswidrig ist, weil die Erdbebensicherheit des Projekts nicht ausreichend geprüft wurde.<ref name="cbg" /> 2010 und 2011 gab es Nachbesserungsarbeiten.<ref name="bayerDruck" />

Seit Februar 2014 wurde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster über die Inbetriebnahme der CO-Pipeline verhandelt.<ref name="westen" /><ref name="eroert-ovg-mue" /> Das Gericht hatte in mehreren Punkten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens: Im 2006 vom Land verabschiedeten Rohrleitungsgesetz sei der Enteignungszweck zu unbestimmt, die Verwaltung habe nicht nur die Zwecke von Enteignungen zu prüfen, sondern auch die Erfolgsaussichten, die Zwecke zu erreichen, und schließlich sei die Gesamtabwägung nicht Sache der Verwaltung, sondern des Gesetzgebers. Am 28. August 2014 wandte sich das OVG mit einer entsprechenden Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht,<ref name="ovg-verfassungswidrig" /><ref>Oberverwaltungsgericht hält das Rohrleitungsgesetz für die Kohlenstoffmonoxid-(CO)-Pipeline der Bayer AG für verfassungswidrig. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 28. August 2014, abgerufen am 12. Februar 2017 (Pressemitteilung).</ref> das diese zurückwies. In der am 13. Januar 2017 veröffentlichten Begründung widersprach das BVerfG der Auffassung des OVG in allen Punkten, sodass das OVG doch selbst zu einer Entscheidung kommen musste.<ref>Unzulässige Richtervorlage im Zusammenhang mit dem Bau einer Kohlenmonoxid-Pipeline. Bundesverfassungsgericht, 13. Januar 2017, abgerufen am 12. Februar 2017 (Beschluss 1 BvL 10/14 vom 21. Dezember 2016).</ref><ref>Antje Höning: Bundesverfassungsgericht weist CO-Pipeline-Klage zurück. In: RP Online. 13. Januar 2017, abgerufen am 12. Februar 2017.</ref> Am 10. August 2018 beschloss die Bezirksregierung Düsseldorf eine weitere Planänderung, die unmittelbar auch Gegenstand des vor dem OVG anhängigen Verfahren wurde,<ref>Ekkehard Rüger: Streit um CO-Pipeline: Oberverwaltungsgericht muss Entscheidung treffen. Westdeutsche Zeitung, 4. September 2018.</ref> aber auch weitere Klagen von Grundstückseigentümern ermöglichte, denn die Planänderung sah unter anderem vor, dass breitere Sicherheitsmatten verlegt werden müssten.<ref>Kampf gegen die CO-Pipeline: Neue Kläger aus Hilden. Anzeiger24.de, 16. Dezember 2019.</ref>

Das OVG Münster wies am 31. August 2020 die Privatklagen gegen den (ergänzten) Planfeststellungsbeschluss in allen Punkten zurück und ließ keine Revision zu.<ref>OVG Münster: Klagen in Sachen CO-Pipeline erfolglos. Pressemitteilung, 31. August 2020.</ref> Beschwerden von Privatklägern mit Unterstützung des Kreises Mettmann gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2022 zurück.<ref>BVG lässt Revision in Verfahren um CO-Pipeline nicht zu. Rheinische Post, 20. Januar 2022.</ref> Nun werden zwischenzeitlich ruhende Verfahren vor unteren Instanzen wieder aufgenommen: Ende Februar wies das Landgericht Düsseldorf die Klagen zweier Privatkläger aus Ratingen und Hilden ab.<ref>Klage abgewiesen: Streit um CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld geht weiter. WDR, 28. Februar 2023.</ref>

Am 13. Juni 2023 wies das VG Düsseldorf die Klagen der Städte Duisburg, Hilden und Langenfeld gegen den Planfeststellungsbeschluss der Pipeline ab.<ref>Verwaltungsgericht Düsseldorf: Kommunale Klagen gegen die CO-Pipeline ebenfalls ohne Erfolg. Abgerufen am 26. November 2025.</ref>

Im Januar 2025 wurde vom OVG Münster der Anträge der Stadt Hilden auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des VG Düsseldorf vom 13. Juni 2023 abgelehnt. Damit sind die letzten beiden noch anhängigen, von der Stadt Hilden betriebenen Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen.<ref>Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Letzte Klageverfahren in Sachen CO-Pipeline ebenfalls erfolglos. Abgerufen am 26. November 2025.</ref>

Weblinks

Einzelnachweise

<references> <ref name="bayerTrasse">Trassenverlauf CO-Pipeline. In: Bayer Pipeline-Projekt. Bayer MaterialScience AG, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 3. September 2012; abgerufen am 31. August 2012.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.pipeline.bayer.de</ref> <ref name="bayerDruck">Druckprüfung der CO-Pipeline vor erfolgreichem Abschluss. (PDF, 65KB) Bayer MaterialScience AG, 16. Dezember 2009, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 3. Juli 2012; abgerufen am 31. August 2012.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.pipeline.bayer.de</ref> <ref name="westen">Florian Müller: Kritik am Kabinett Kraft. In: Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Funke Mediengruppe, 20. März 2012, abgerufen am 31. August 2012.</ref> <ref name="eroert-ovg-mue"> CO-Pipeline: Gericht könnte Gesetzesgrundlage kippen. In: www.rp-online.de. RP Digital GmbH, 19. Februar 2014, abgerufen am 28. April 2014. </ref> <ref name="contra"> Forderungen der Bürgerinitiative gegen die CO-Pipeline im Duisburger Süden. Bürgerinitiative COntra-Pipeline Duisburg-Süd, 15. Juli 2009, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 21. Februar 2013; abgerufen am 31. August 2012. </ref> <ref name="bayerWache">Überwachung der CO-Pipeline. In: Bayer Pipeline-Projekt. Bayer MaterialScience AG, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 11. September 2012; abgerufen am 31. August 2012.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.pipeline.bayer.de</ref> <ref name="bayerMuenster">Bayer MaterialScience bedauert Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. (PDF, 68KB) In: Bayer Pipeline-Projekt. Bayer MaterialScience AG, 18. Dezember 2007, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 3. Juli 2012; abgerufen am 31. August 2012.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.pipeline.bayer.de</ref> <ref name="ovg"> Inbetriebnahme der Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline Dormagen-Krefeld/Uerdingen vorerst gestoppt. Oberverwaltungsgericht NRW Nordrhein-Westfalen, 18. Dezember 2007, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 14. Juli 2014; abgerufen am 14. September 2012. </ref> <ref name="eilzurueck"> Verwaltungsgericht Düsseldorf weist erneut Eilanträge zur Kohlenmonoxid-Pipeline zurück. Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26. Mai 2009, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 6. Januar 2013; abgerufen am 14. September 2012. </ref> <ref name="cbg"> Verwaltungsgericht stoppt CO-Pipeline von BAYER. In: Coordination gegen BAYER-Gefahren. 25. Mai 2011, abgerufen am 31. August 2012. </ref> <ref name="rpBuerger"> Gerhard Voogt: Bürgerprotest: Regierungspräsidentin will Bürger bei CO-Pipeline beteiligen. In: RP Online. 1. Dezember 2010, abgerufen am 31. August 2012. </ref> <ref name="ovg-verfassungswidrig">Martin Ahlers: OVG Münster hält Bau der CO-Pipeline für verfassungswidrig. In: Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Funke Mediengruppe, 28. August 2014, abgerufen am 28. August 2014.</ref> </references>