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Film- und Videolaborant

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Der Film- und Videolaborant war ein in Deutschland von 1983 bis 2014 staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.<ref>Die Film- und Videolaboranten-Ausbildungsverordnung vom 7. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1663) wurde durch die Verordnung zur Aufhebung der Film- und Videolaboranten-Ausbildungsverordnung vom 13. Januar 2014 m. W. v. 22. Januar 2014 aufgehoben (BGBl. I S. 45).</ref>

Ausbildungsdauer und Struktur

Die Ausbildungsdauer zum Film- und Videolaboranten betrug in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgte an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Es handelt sich um einen Monoberuf ohne Binnendifferenzierungen.

Arbeitsgebiete

Film- und Videolaboranten arbeiten in der Filmproduktion oder in Filmkopierwerkstätten. Sie können aber auch bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Privatsendern oder Unternehmen, die Produktions- und Nachbearbeitung von Filmmaterial anbieten, beschäftigt sein. Dort entwickeln und bearbeiten sie Bild- und Tonmaterial auf Film. Sie stellen daraus sendefähiges Material, aber auch Kopien her.

Entwicklung

Die Vertragszahlen in diesem Ausbildungsberuf waren stark rückläufig. 2009 wurden die letzten drei Ausbildungsverträge abgeschlossen.<ref>@1@2Vorlage:Toter Link/berufe.bibb-service.deBiBB-Datenblatt zum Film- und Videolaboranten (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot, Webseite des BiBB (PDF; 14 kB), abgerufen am 10. Juni 2013.</ref> Die Auszubildenden besuchten zuletzt das Oberstufenzentrum I in Potsdam.<ref>Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden, Webseite der KMK, (PDF, 860 kB), abgerufen am 10. Juni 2013.</ref>

Einzelnachweise

<references />

Weblinks