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Flagge Thüringens

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Landesflagge Thüringens
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Offiziell angenommen 30. Januar 1991
Landesdienstflagge Thüringens
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Offiziell angenommen 30. Januar 1991

Die Landesflagge des Freistaats Thüringen wurde am 30. Januar 1991 angenommen und besteht aus einer weiß-roten Bikolore. Die Landesdienstflagge trägt zusätzlich das Landeswappen in der Mitte.

Geschichte

Bis zum Ende der Monarchie 1918 lagen auf dem Gebiet des heutigen Freistaats Thüringen die acht Thüringischen Staaten: das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, das Herzogtum Sachsen-Altenburg, das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, das Herzogtum Sachsen-Meiningen, das Fürstentum Reuß älterer Linie, das Fürstentum Reuß jüngerer Linie, das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt und das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Sie führten jeweils eine eigene Flagge, siehe unten.

Nachdem aus dem Zusammenschluss der sieben Volks- beziehungsweise Freistaaten Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha (ohne Coburg, dieses schloss sich Bayern an), Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, Volksstaat Reuß (durch den Zusammenschluss der beiden vormaligen Fürstentümer Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie entstanden), Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen das Land Thüringen im Jahre 1920 entstand, nahm man in jenem Jahr als Flagge eine weiß-rote Bikolore mit einem Wappen in der Mitte an. Das Wappen in der Mitte zeigte sieben sechszackige Sterne auf einem roten Schild, welche die ehemaligen Volks- beziehungsweise Freistaaten repräsentieren und das damalige Landeswappen darstellten.

Nach der Eingliederung von preußischen Territorien (Regierungsbezirk Erfurt) nahm das Land Thüringen im Jahre 1945 ein anderes Wappen an, welches nun einen goldenen Löwen, umringt von acht sechszackigen Sternen zeigt. Ein Stern ist für die preußischen Gebiete ergänzt worden. Bis zur Auflösung der Länder im Jahre 1952 behielt die DDR die Flagge bei. Nachdem Thüringen 1990 wiedergegründet wurde, wurde die weiß-rote Bikolore zur Flagge erklärt, jedoch mit kleinen Unterschieden im Wappen. Das Wappen zeigt nun einen rot-weiß gestreiften Löwen auf blauem Schild, umgeben von acht weißen sechszackigen Sternen. Die Flagge ist im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen vom 30. Januar 1991 geregelt.

Beflaggung im Freistaat Thüringen

Gemäß der Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude werden diese an den folgenden Tagen beflaggt. Dienstgebäude der obersten Landesbehörden, wie beispielsweise Ministerien, werden täglich beflaggt.<ref>Regelungen zur Beflaggung im Freistaat Thüringen. (PDF) Protokoll Inland der Bundesregierung, abgerufen am 2. November 2021.</ref>

Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.

Historische Flaggen

Die acht Thüringischen Staaten führten jeweils eine eigene Flagge:

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

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