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Fredum

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Fredum (auch fridus, fritus fredus) ist ein seit dem Frühmittelalter bekannter Rechtsbegriff. Nachgewiesen ist er bereits in merowingischen Originalurkunden des 7. Jahrhunderts, diese enthalten in den Chartae Latinae Antiquiores.<ref>Chartae latinae antiquiores XIV, Nr. 576 von a. 692 oder 693; Nr. 579, a. 696 im Introitusverbot.</ref>

Das fredum war das dem Richter oder dem Fiskus dafür zu zahlende Friedensgeld, das dem Verbrecher, der dem Rechtsverletzten das Sühnegeld oder eine Buße (compsoito) gezahlt hatte, wieder Frieden, d. h. vollen Rechtsschutz erwirkte. Es betrug üblicherweise ein Drittel der Buße.

Später wurde das Fredum „Wette“ (Gewette) genannt.

Literatur

Anmerkungen

<references />