Zum Inhalt springen

Gerichtsbezirk Hallein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Gerichtsbezirk
Hallein
Datei:Gerichtsbezirk Hallein.svg
Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Hallein
 Landesgericht Salzburg
Basisdaten
Bundesland Salzburg
Bezirk Hallein
Sitz des Gerichts Hallein
Kennziffer 5022
zuständiges Landesgericht  Salzburg
Fläche 668,33 km2
(Vorlage:FLD)
Einwohner 62.115
(1. Jänner 2025)

Der Gerichtsbezirk Hallein ist einer von sechs Gerichtsbezirken in Salzburg und ist deckungsgleich mit dem politischen Bezirk Hallein. Der übergeordnete Gerichtshof ist das Landesgericht Salzburg.

Gemeinden

Städte

Marktgemeinden

Gemeinden

Geschichte

1923 wurde der Gerichtsbezirk Golling aufgelöst und die Gemeinden dem Gerichtsbezirk Hallein zugewiesen.

Am 1. Jänner 2003 wurde der Gerichtsbezirk Abtenau (Gemeinden Abtenau, Annaberg-Lungötz und Rußbach am Paß Gschütt) aufgelassen und die Gemeinden wurden dem Gerichtsbezirk Hallein angegliedert.

Siehe auch

Weblinks

Vorlage:Klappleiste/Anfang Bestehende Gerichtsbezirke:
Hallein • Salzburg • Sankt Johann im Pongau • Seekirchen am Wallersee • Tamsweg • Zell am See

Aufgelöste Gerichtsbezirke:
Abtenau • Gastein • Goldegg • Golling • Großarl • Lofer • Mattsee • Mittersill • Neumarkt bei Salzburg • Oberndorf • Radstadt • Saalfelden • Sankt Gilgen • Sankt Michael im Lungau • Taxenbach • Thalgau • Werfen Vorlage:Klappleiste/Ende