Gert (Einheit)
Die Gert bezeichnet ein in Gegenden Frankens verwendetes, auch Gertstange oder Rute genanntes Längenmaß, das regional unterschiedlich als 10–20 (zumeist 12) Schuh oder „Werkschuh“ definiert ist.<ref name="Ansbach">Feldgeschworene in Mittelfranken. (PDF; 804 kB) Direktion für Ländliche Entwicklung Ansbach, S. 12, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 12. Dezember 2015; abgerufen am 5. Februar 2013.</ref> „Schuh“ bzw. „Werkschuh“ bezeichnet dabei historisch eine Länge von z. B. 0,2998 m bei den Grafen von Ansbach, 0,3037 m in Nürnberg,<ref name="Ansbach" /> bei heutiger Verwendung 0,3 m.<ref name="Ergersheimer">Ergersheimer Waldordnung. Weinbauverein Ergersheim, 2012, abgerufen am 12. Februar 2013.</ref> Der Name leitet sich von einem Stück langen trockenen Holzes her, auf dem der Schuh durch Kerben oder Nägel sichtbar gemacht ist.<ref name="Ansbach" />
„Gert“ bezeichnet auch ein auf dem Längenmaß basierendes Flächenmaß und ein darauf basierendes Holzrecht. So definiert die Ergersheimer Waldordnung die Gert als ein Holzrecht für eine Fläche von 1 Gertstange (12 metrisch definierte Schuh zu 0,30 m, also 3,60 m) Breite und 28 Gertstangen Länge, also 362,88 m². Für den zu Ergersheim gehörenden Stiftungswald Eschenau wird eine Eschenaugert als Holzrecht von zwei Gertstangen Breite und 14 Gertstangen Länge (also ebenfalls 362,88 m²) definiert.<ref name="Ergersheimer" /><ref>Erich Krück: ERGERSHEIM ein Dorf in Mittelfranken, 1992, Seite 397.</ref>
Nach der Würzburger Forstordnung von 1668 sollte die Gert 14 Würzburger Schuh betragen. Im Jahr 1721 wurde das Maß auf 12 Nürnberger Werkschuh festgelegt. Ein Morgen/Acker hatte dann 180 Gert.<ref> Johann Andreas Schmeller: Bayerisches Wörterbuch: Sammlung von Wörtern und Ausdrücken. J. W. Cotta’sche Buchhandlung Stuttgart/Tübingen 1827, 1828, 1836, 1837, S. 941. </ref>
Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Siehe auch“ ist nicht vorhanden.
Einzelnachweise
<references />