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Gossenrecht

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Als Gossenrecht, auch Breite Stein- und Gossenrecht wurde in Göttingen,<ref>Vorlage:Deutsches Wörterbuch</ref> Jena<ref>Norbert Nail: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />O quae mutatio rerum! - Fakten und Vermutungen zur Verfasserschaft des Liedes „O alte Burschenherrlichkeit“. (Memento des Vorlage:IconExternal vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.staff.uni-marburg.de In: DWV-Mitteilungen, 47. Jg., Heft 2, Januar 1999, S. 34–39</ref> und anderen Universitätsstädten bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts das Recht eines korporierten Studenten bezeichnet, nach dem Comment den Begegnenden nicht ausweichen zu müssen, wenn er, auf dem Bürgersteig gehend, die Gosse zur Linken und die Häuser zur Rechten hatte.<ref>Das Leben auf Universitäten oder Darstellung aller Sitten und Gebräuche der Studenten, ihrer Verbindungen und Comments bei Duellen u. s. w. nebst aller burschikosen Ausdrücke und einer Auswahl der beliebtesten Burschenlieder. Sondershausen 1822, S. 44</ref>

Im Straßen- und Wegerecht bezeichnete das Gossenrecht eine privatrechtliche Befugnis zur Beschränkung der Wegenutzung durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch.<ref>BVerwG Beschluss vom 13. Februar 2012, 9 B 77.11 Rz. 4</ref>

Einzelnachweise

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