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Grenzanbieter

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Datei:Grenzanbieter.png
Zum aktuellen Marktpreis ist Anbieter D der Grenzanbieter. Seine Stückkosten entsprechen dem Preis.

Grenzanbieter (auch Grenzbetrieb, Grenzproduzent oder Marginalanbieter; {{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) ist in der Preistheorie ein Anbieter, dessen Grenzkosten gleich den Durchschnittskosten und diese gleich dem Marktpreis sind.

Allgemeines

Der Begriff des Grenzanbieters stammt aus der ökonomischen Theorie, und man sollte sich Erich Gutenberg zufolge „dieser Tatsache bewusst sein, wenn man diesen Begriff in wirtschaftspolitischen Diskussionen verwendet“.<ref>Erich Gutenberg, Der Absatz, 1963, S. 232</ref> Umgangssprachlich werden Grenzanbieter auch jene Unternehmen genannt, die sich in einer Unternehmenskrise befinden und möglicherweise bald Insolvenz anmelden müssen.

Ein solcher Anbieter befindet sich in einer betrieblichen Grenzsituation, denn ohne Änderung seiner Kostenstruktur (unter anderem Materialaufwandsquote, Personalaufwandsquote, Produktionsstruktur) kann er Preissenkungen nicht verkraften, weil seine Umsatzerlöse gerade noch zur Kostendeckung reichen.<ref>Wolfgang J. Koschnick, Management: Enzyklopädisches Lexikon, 1995, S. 234</ref> In dieser Situation kommt ihm keine Produzentenrente zu. Würde der Marktpreis unterhalb der Gesamtkosten des Grenzanbieters fallen, so muss er seine Kapazitäten abbauen, so dass ein hieraus folgender Nachfrageüberhang zu steigenden Preisen führen könnte.<ref>Christof Schulte, Lexikon des Controlling, 1996, S. 337</ref> Dagegen spricht allerdings, dass die Gewinn erwirtschaftenden Konkurrenten des Grenzanbieters im Rahmen eines Verdrängungswettbewerbs versuchen werden, den Grenzanbieter durch Preissenkungen vom Markt zu verdrängen.

Deshalb kann man jeden Anbieter als Grenzanbieter bezeichnen, der nur kostendeckend produziert.<ref>Alfred Stobbe, Gesamtwirtschaftliche Theorie, 1975, S. 320 f.</ref> Beim Gegensatz des Grenznachfragers handelt es sich um einen Nachfrager, der den Markt bei einer Preiserhöhung als erster verlässt.<ref>N. Gregory Mankiw/Mark P. Taylor, Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, 2017, S. 228</ref>

Ermittlung

Die Definition besagt, dass beim Grenzanbieter die Grenzkosten <math>K_G</math> mit den Durchschnittskosten <math>K_D</math> identisch sind:

<math>K_G = K_D</math>

und die Durchschnittskosten dem Marktpreis <math>P</math> entsprechen, so dass

<math>K_G = P</math>

gilt. Das bedeutet, dass die Gesamtkosten den Umsatzerlösen entsprechen, so dass der Grenzanbieter keinen Gewinn erwirtschaften kann.

Wirtschaftliche Aspekte

Dies widerspricht jedoch dem Unternehmensziel der Gewinnmaximierung, so dass der Grenzanbieter im Polypol nur auf Kostensenkungen angewiesen ist, weil er den Marktpreis als Datenparameter nicht beeinflussen kann. Jede weitere Preissenkung würde ihn in die Verlustzone bringen. Ziel eines Grenzbetriebes muss deshalb die Rationalisierung sein, um durch Kostensenkung aus eigener Kraft aus einer Grenzsituation herauszukommen.<ref>Verlag Dr. Th. Gabler (Hrsg.), Gablers Wirtschafts-Lexikon, 1984, Sp. 1867</ref> Grenzanbieter können deshalb nicht am Preiswettbewerb teilnehmen, weil sie bereits ihre Preisuntergrenze erreicht haben. Ist ein Unternehmen längere Zeit Grenzanbieter, dann wächst das Risiko seiner Liquidation.<ref>Carsten Rohde, Auslese durch Insolvenzen, 1979, S. 109</ref>

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

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