Zum Inhalt springen

Grenzgang

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Grenzgang steht für:

  • Grenzbegehung, eine Tätigkeit, um eine (Gemeinde-)Grenze zu kontrollieren, freizuhalten oder die Kenntnis über den Verlauf von Grenzen zu vermitteln (siehe auch Flur (Gelände) und Feldgeschworene)
  • Volksfeste mit Grenzbegehungen in Mittelhessen:
Unter den Begriffen Schnadegang und Banntag gibt es in anderen Regionen vergleichbare Volksfeste.

Siehe auch:

Vorlage:Hinweisbaustein{{#ifeq: 0 | 0 | __DISAMBIG__ {{#if: {{#invoke:Wikidata|pageId}} | | }} }}