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Know-how

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Know-how ([<templatestyles src="IPA/styles.css" />{{#if:|[}}ˈnoʊhaʊ, noʊˈhaʊ{{#if:

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Allgemeines

Das Know-how stellt eine Unterkategorie von Wissen dar, und zwar in Form von Fachwissen, praktischem Wissen oder Sachkenntnis und muss deren praktischer Umsetzung dienen.<ref>Sergio Greco, Verwertung von Know-how, 2010, S. 7</ref> Die angelsächsische Fachliteratur geht von den Fähigkeiten ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) einer Person aus, die sich aus Wissen ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}), Erfahrung ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) und Kompetenzen ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) zusammensetzen.<ref>George B. Richardson, The Organisation of Industry, in: Economic Journal 82/372, 1972, S. 888</ref> Daraus ergeben sich die geeigneten Tätigkeiten zur Erreichung eines bestimmten Ziels ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}).

Mit dem Know-how befassen sich viele Fachbereiche, darunter auch das Wissensmanagement.

Geschichte

US-Senator Kenneth McKellar stellte im Juni 1940 im Repräsentantenhaus die Frage, wie man Lehrern beibringen soll, den Schülern die Fertigung von Kraftfahrzeugen etwa in der Ford-Fabrik zu vermitteln ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}).<ref>United States. Congress. Senate. Committee on Appropriations (Ed.), Second Deficiency Appropriation Bill for 1940, 1940, S. 138</ref> Der Begriff des Know-how entstand in der anglo-amerikanischen Rechtspraxis<ref>Herbert Stumpf, The Know-How Contract in Germany, Japan and the United States, 1984, S. 10</ref> im Zusammenhang mit dem Technologietransfer ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}). Der britische Philosoph Gilbert Ryle unterschied in seiner einflussreichen Studie The Concept of Mind (1949) das klassische Wissen ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}; {{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=de|SCRIPTING=Latn|SERVICE=deutsch}}) vom Können ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}, {{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=de|SCRIPTING=Latn|SERVICE=deutsch}}).<ref>Gilbert Ryle, The concept of mind, Routledge, 1949, S. 28 ff.</ref>

Sein Gebrauch im Wirtschaftsleben nimmt mitunter inflationäre Züge an.<ref name="kochmann">{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref>

Rechtsfragen

Obwohl der Begriff schwer abzugrenzen ist, hat er praktische, insbesondere vertragspraktische Relevanz.<ref name="kochmann" /> Gesondert werden die Begriffe Know-how-Vertrag oder Know-how-Vereinbarung betrachtet.<ref>Know-how-Vereinbarungen – Definition im Gabler Wirtschaftslexikon</ref> Technologietransfer ist die Übertragung von technologischem oder technologiebezogenem Know-how zwischen Vertragsparteien.

Im Rechtssinne stellt Know-how kein Rechtsobjekt dar, über das verfügt werden könnte. Deutlich wird dies, wenn man z. B. Patente dem Know-how gegenüberstellt: Ein Patent ist ein in der Rechtsordnung anerkannter Verfügungsgegenstand (oder besser: ein Rechtsobjekt), der wie eine Sache oder andere Rechte veräußert werden kann. Know-how kann nicht im Rechtssinne übertragen, sondern nur mitgeteilt werden. Demgegenüber kann Know-how genau wie gewerbliche Schutzrechte Gegenstand eines schuldrechtlichen Lizenzvertrages sein.

In der deutschen Rechtswissenschaft gilt Know-how als eine Sammlung von Kenntnissen und Erfahrungen, welche nicht durch ein gewerbliches Schutzrecht geschützt sind.<ref>Michael Martinek, Moderne Vertragstypen. Band II: Franchising, Know-how-Verträge und Computerverträge sowie weitere moderne Vertragstypen, 1992, S. 213</ref> Know-how besteht aus Wissen und Erfahrung aus technischer, kommerzieller, administrativer, finanzieller oder sonstiger Natur, das praktisch anwendbar ist in Unternehmen, Behörden oder im Beruf.<ref>François Dessemontet, The Legal Protection of Know-how in the United States of America, 1976, S. 245</ref> „Know-how ist die Gesamtheit der nicht preisgegebenen technischen Informationen, patentfähig oder nicht, die für die industrielle Reproduktion eines Produktes oder Prozesses notwendig sind“.<ref>Artikel 12 OECD Model Double Taxation Convention, 1977</ref>

Die Vorlage:EU-Verordnung definiert Know-how in Art. 1 Abs. 1 lit. i) als „eine Gesamtheit nicht patentierter praktischer Kenntnisse, die durch Erfahrungen und Versuche gewonnen werden und die geheim (d. h. nicht allgemein bekannt und nicht leicht zugänglich sind), wesentlich (d. h. die für die Produktion der Vertragsprodukte von Bedeutung und nützlich sind) und identifiziert sind (d. h. umfassend genug beschrieben sind, so dass überprüft werden kann, ob es die Merkmale ‚geheim‘ und ‚wesentlich‘ erfüllt)“.

In der anglo-amerikanischen Literatur wird Know-how dagegen mit Patenten gleichgestellt.

Arten

Beim Know-how werden vier Wissensebenen unterschieden:

  • Faktenwissen ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) umfasst das deklarative, theoretische Wissen;
  • Prozedurales Wissen ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) umfasst die Fähigkeit, die gelernten Inhalte auf komplexe Probleme der Wirklichkeit anzuwenden;
  • Zusammenhangwissen ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) steht über dem Fachwissen und prozeduralen Wissen und ist die Kenntnis des Netzwerks von Ursache-Wirkungszusammenhängen;
  • Orientierungswissen ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}) ist der Wille und die Motivation, die einerseits notwendig sind, um ein Problem oder eine Aufgabe zu lösen, andererseits um „know-what“, „know-how“ und „know-why“ weiterzuentwickeln und sich an ändernde Umweltbedingungen anzupassen.<ref>James Brian Quinn/Philip Anderson/Sydney Finkelstein, Managing Professional Intellect: Making the Most of the Best, in: Harvard Business Review 74/2, 1996, S. 71–80, hier: S. 72.</ref>

Während Faktenwissen ganz oder größtenteils aus explizitem Wissen besteht, nimmt auf den weiteren Ebenen der Anteil des impliziten Wissen ständig zu und ist beim Orientierungswissen am höchsten.<ref>Martin Kern, Planspiele im Internet, 2003, S. 20</ref>

Betriebswirtschaftslehre

Der ursprünglich aus der Philosophie stammende Begriff wird heute hauptsächlich in der Betriebswirtschaftslehre und verwandten Disziplinen diskutiert. Das Know-how als immaterielle Ressource ist ein Vermögensgegenstand einer Organisation, wenn

  • dieses einzeln oder in Kombination wertvoll, selten, dauerhaft und schwer imitierbar bzw. substituierbar ist, und
  • das Unternehmen in der Lage ist, die entsprechende Ressourcenbasis durch organisatorische Gestaltung in Leistungspotenziale zu überführen und proaktiv zu nutzen ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=en|SCRIPTING=Latn|SERVICE=englisch}}).

Das Know-how gilt dann als immaterielle bzw. intangible Ressource und wird innerhalb dieses Bereiches den Human Resources zugerechnet. Im Unternehmenswert drückt sich das Know-how im Goodwill aus.

Trivia

Die Knoff-Hoff-Show (Fernsehsendung, ZDF, 1986–2004) ist eine Verballhornung des Begriffes Know-how (in deutscher Aussprache). Ein verwandter Begriff ist ein Howto ({{#invoke:Vorlage:lang|full|CODE=de|SCRIPTING=Latn|SERVICE=deutsch}}) als Beschreibung einer kurzen Anleitung.

Weblinks

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Einzelnachweise

<references/>

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