Zum Inhalt springen

Herbert Krüger

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Vorlage:Hinweisbaustein

Datei:Herbert Krüger.jpg
Herbert Krüger (1980)
Datei:Grab Herbert Krüger.jpg
Das Grab von Herbert Krüger und seiner Ehefrau Ingeborg auf dem Friedhof Ohlsdorf in Hamburg.

Herbert Gerhard Gustav Krüger (* 14. Dezember 1905 in Krefeld; † 25. April 1989 in Hamburg)<ref>Herwig Schäfer: Juristische Lehre und Forschung an der Reichsuniversität Straßburg 1941–1944, 1999, S. 82, 249. m.w.N.</ref> war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Leben

Durch die Beziehungen seines Vaters (Kaufmann) zu Russland lebte Krüger als Kind mehrere Jahre in Moskau,<ref>Bernd Bader: Mäzene, Künstler, Büchersammler. In: Berichte und Arbeiten aus der Universitätsbibliothek und dem Universitätsarchiv Gießen 57 (2007) (PDF; 3,4 MB) S. 210.</ref> wo er bis 1914 die Schule besuchte.<ref>Gerhard Scheffler: Herbert Krüger zum 80. Geburtstag. In: Neue Juristische Wochenschrift 1986, S. 169.</ref> Nach dem Abitur, das er 1924 in Köln bestand,<ref>Dieter Suhr: Nachruf. In: Neue Juristische Wochenschrift 1989, S. 2521.</ref> studierte er bis 1928 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, in Heidelberg und Berlin.<ref name="Schaefer.82">Schäfer, S. 82 m.w.N.</ref> Er gehörte dem Corps Rhenania Heidelberg an.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Corps Rhenania (Memento des Vorlage:IconExternal vom 30. Juli 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rhenania-heidelberg.de.</ref> In Berlin bestand Krüger 1928 das Referendarexamen und 1932 das Assessorexamen.<ref name="Schaefer.82" /> 1934 folgte an der dortigen Friedrich-Wilhelms-Universität eine strafrechtstheoretische Promotion zum Thema Rechtsgedanke und Rechtstechnik im liberalen Strafrecht bei Eduard Kohlrausch,<ref name="Schaefer.82" /> im Jahr 1936 die Habilitation bei Rudolf Smend mit der (verschollenen) staatstheoretischen Arbeit Das Verhältnis von Recht und Wirklichkeit in der Rechts- und Staatslehre des 19. Jahrhunderts.<ref>Scheffler, S. 169.</ref>

Krüger war 1936 zunächst als Privatdozent in Berlin und später an der Universität Heidelberg tätig.<ref>Rolf Seeliger: Braune Universität. Deutsche Hochschullehrer gestern und heute, Band 6, 1968, S. 45.</ref> In Heidelberg wurde er 1937 zum außerordentlichen Professor für öffentliches Recht und Kirchenrecht und 1940 zum ordentlichen Professor ernannt.<ref>Siehe im Detail Birgit Vezina: „Die Gleichschaltung“ der Universität Heidelberg, 1982, S. 128.</ref> Er gehörte dem Reichsbeirat der Universität an und war Mitglied des Senats.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Corps Rhenania (Memento des Vorlage:IconExternal vom 30. Juli 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rhenania-heidelberg.de.</ref> Im Jahr 1941 wurde Krüger ordentlicher Professor an der Reichsuniversität Straßburg, wo er das Fach Verwaltungsrecht betreuen sollte.<ref>Schäfer, S. 83 f. Dort auch Einzelheiten zum Berufungsverfahren.</ref> Da er jedoch nicht von der Wehrmacht freigestellt wurde, zu der er im August 1939 eingezogen wurde,<ref>Herbert Krüger: Die Geistigen Grundlagen des Staates, 1940, S. V (Vorwort). 1940/41 wurde Krüger – jedenfalls zeitweise als Leutnant einer Flakstellung (Herbert Krüger: Der Raum als Gestalter der Innen- und Außenpolitik. In: Reich, Volksordnung, Lebensraum 1/1941, S. 77) – im Deutsch-Sowjetischen Krieg eingesetzt (Herbert Krüger: Einheit und Freiheit, 1944, S. 5 [Vorwort]).</ref> hielt er keine Lehrveranstaltungen ab.<ref>Schäfer, S. 84 f. m.w.N.</ref> Bis Mitte Dezember 1943 war er Batteriechef einer 10,5-cm-Flakbatterie im Raum Mannheim, anschließend Referent für „Wehrgeistige Führung“ beim Luftgaukommando XII in Wiesbaden.

Krüger war Nationalsozialist, er trat am 2. November 1933 der SS bei (SS-Nummer 185.074).<ref>Personalakte Krüger, Berlin Document Center (heute im Bundesarchiv) (zitiert nach Schäfer, S. 82); Vezina, S. 128, Fn. 519.</ref> Am 2. Juli 1937 beantragte er die Aufnahme in die NSDAP und wurde rückwirkend zum 1. Mai desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 4.271.348).<ref>Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/23560451.</ref> Seit 1944 gehörte er dem Führungskreis des NSDDB an.<ref>Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, 2. Auflage, 2007, S. 344.</ref>

Nach 1945 war Krüger zunächst Rechtsanwalt und Repetitor in Frankfurt am Main.<ref>Bader, S. 210.</ref> Seit 1951 war er Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Reeder in Hamburg.<ref>Klee, S. 344.</ref> Im Jahr 1955 wurde Krüger, nachdem er sich schon 1951 auf dem ersten Platz einer Berufungsliste der Georg-August-Universität Göttingen befunden hatte,<ref>Dorothee Mußgnug, Reinhard Mußgnug, Angela Reinthal (Hrsg.): Briefwechsel Ernst Forsthoff Carl Schmitt (1926–1974), S. 81.</ref> auf einen Lehrstuhl für Staats- und Völkerrecht an der Universität Hamburg berufen, der er bis zu seiner Emeritierung 1971 angehörte.<ref>Schäfer, S. 248 m.w.N.; Bader, S. 210.</ref>

Im Jahr 1991 errichtete seine Tochter Gabriele Krüger die Professor-Herbert-Krüger-Stiftung zur Förderung der überseeischen Verfassungsvergleichung.<ref>Bader, S. 214.</ref> Krügers etwa 15.000 Bände umfassende Privatbibliothek schenkte seine Tochter und Erbin gemäß seinem Willen der Universitätsbibliothek Gießen, wobei sein Schüler Brun-Otto Bryde (Professor für öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen und von 2001 bis 2011 Richter des Bundesverfassungsgerichts) vermittelnd mitwirkte.<ref name="VglBader213">Vgl. Bader, S. 213.</ref>

Werk

Krüger gehörte zu der Gruppe von Staatsrechtlern, die sich bereitwillig auf die Seite des nationalsozialistischen Regimes stellten.<ref>Horst Dreier: Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus. In: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 60 (2001), S. 17 (Digitalisat).</ref> In einer seiner Schriften schrieb er etwa, dass durch die „Nationale Revolution“ „der ganze gedankliche und literarische Apparat des Liberalismus und der Demokratie in die Rumpelkammer geraten“ sei.<ref>Herbert Krüger: Führer und Führung, 1935, S. 145.</ref> Wenn auch noch in allgemeinen Formeln finden sich in Krügers Schriften antisemitische Ansichten.<ref>Vgl. Dreier, S. 29.</ref> Ebenso weisen seine Schriften Elemente völkischen Gedankenguts auf.<ref>Vgl. Dreier, S. 35.</ref> Krüger plädierte im Übrigen für den Vorrang der NSDAP gegenüber dem Staat.<ref>Krüger 1944, S. 92 f., 99 f.</ref> Zudem hat er sich intensiv mit dem „Führer“ auseinandergesetzt, u. a. mit dessen staatsrechtlicher Einordnung.<ref>Siehe nur Krüger 1935, passim.</ref>

Nach dem Krieg waren Arbeitsschwerpunkte Krügers das deutsche Wirtschaftsverfassungsrecht, das Völkerrecht, die Staatstheorie sowie in seinen letzten Lebensjahren vor allem die überseeische Verfassungsvergleichung.<ref>Schäfer, S. 248.</ref> Er war Gründer des Arbeitskreises Überseeische Verfassungsvergleichung<ref>Thomas Oppermann: Ein deutscher Staatsrechtslehrer im 20. Jahrhundert. Zum 100. Geburtstag von Herbert Krüger (1905–1989). In: Archiv des öffentlichen Rechts (AöR) 130, 2005, S. 494, 498; <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Corps Rhenania (Memento des Vorlage:IconExternal vom 30. Juli 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rhenania-heidelberg.de.</ref> und begründete im Jahr 1968 die Zeitschrift Verfassung und Recht in Übersee.<ref name="VglBader213" />

In seiner 1964 erschienenen, über 1.000 Seiten umfassenden, Allgemeinen Staatslehre definiert Krüger Staatsgewalt „als die General- und Blankovollmacht des Staates, sich nach eigenem Gutdünken mit allen Mitteln versehen zu dürfen, deren es zur Auseinandersetzung mit eingetretenen oder drohenden Lagen bedarf“.<ref>Herbert Krüger: Allgemeine Staatslehre, 1964, S. 818.</ref> „Der Bürger vollendet sein Werk der Staatshervorbringung als Untertan, indem er durch absoluten Gehorsam dem Staat zu jener unbedingten Wirksamkeit verhilft, ohne die er seinem Sinn, die die Gruppen bedrohenden Lagen zu meistern, nicht erfüllen könnte.“<ref>Krüger 1964, S. 941.</ref> Die Leistung von Gehorsam gegenüber dem Staat sei „höchste irdische Selbsterfüllung der Menschenwürde“.<ref>Krüger 1964, S. 988.</ref> Die Aufmerksamkeit des Bürgers für den Grundrechtsteil der Verfassung erinnere „nur allzu oft fatal an das Interesse, das der Kriminelle am Strafgesetzbuch nimmt.“<ref>Krüger 1964, S. 535.</ref> Aufgrund dieser und entsprechender Äußerungen wurde die Allgemeine Staatslehre als „antidemokratische Staatsdoktrin, die dem absolutistischen Untertanenstaat das Wort redet“ bezeichnet.<ref>Seeliger, S. 41. Dort auch weitere Beispiele.</ref> Da Krüger zudem seine Staatslehre als „Ergebnis einer Bemühung von beinahe 35 Jahren“ bezeichnet<ref>Krüger 1964, S. V (Vorwort).</ref> und mehrfach ohne Einschränkung aus seinem 1940 erschienenen Buch Die geistigen Grundlagen des Staates zitiere, sei die Kontinuität des Denkens gewahrt.<ref>Seeliger, S. 42.</ref>

Beim Kösener Congress 1971 in Würzburg hielt er den Festvortrag.<ref>Der Corpsstudent in der modernen Gesellschaft. In: Deutsche Corpszeitung, 72. Jg., Juni 1971, Nr. 3, S. 121–132.</ref>

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Der Führer als Wendepunkt des Denkens. In: Jugend und Recht. Zeitschrift für Neugestaltung des deutschen Rechts. Hrsg.: Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund, Junge Rechtswahrer. Berlin 1934, Nr. 150.
  • Der Aufbau der Führerverfassung. In: Deutsches Recht, 5. Jg. 1935, S. 210 ff.
  • Führer und Führung. Korn, Breslau 1935.
  • Vertrauen als seelische Grundlage der Volksgemeinschaft. Winter Verlag, Heidelberg 1940 (= Kriegsvorträge der Universität Heidelberg).
  • Die geistigen Grundlagen des Staates. Kohlhammer, Stuttgart/Berlin 1940.
  • Einheit und Freiheit. Die Strukturprobleme der Verfassungstypologie. Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1944.
  • Allgemeine Staatslehre. Kohlhammer, Stuttgart 1964 (2. Aufl. 1966).
  • Rechtsstaat, Sozialstaat, Staat. Oder: Rechtsstaat + Sozialstaat ergeben noch keinen Staat (= Hamburger Öffentlich-rechtliche Nebenstunden, 29). Metzner, Frankfurt am Main 1975.

Literatur

Weblinks

Commons: Herbert Krüger – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise und Anmerkungen

<references />

Vorlage:Hinweisbaustein