Hudood Ordinances
Als Hudood Ordinances, englisch für Hudood-Verordnungen, werden zusammenfassend vier Verordnungen zur Islamisierung des Strafrechts in Pakistan bezeichnet, die der Militärdiktator Zia ul-Haq 1979 erließ.<ref>in Kraft getreten am 12. Rabi-ul-Awwat 1399 (10. Februar 1979)</ref> Der Begriff Hudood ist die anglisierte Form des arabischen Pluralworts Hudūd (arabisch{{#if:حدود| {{#invoke:Vorlage:lang|fold}}{{#if:| {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}}}{{#if:ḥudūd|, DMG {{#invoke:Vorlage:lang|flat}}}}{{#if:| <templatestyles src="IPA/styles.css" />
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Einer der Hauptkritikpunkte an den Verordnungen war und ist, dass sie die Tatbestände von Ehebruch (zina) und Vergewaltigung (zina bil-japr) vermischen. Frauen, die etwa einen Mann wegen Vergewaltigung anzeigen, werden oft dann selbst wegen Ehebruchs angeklagt, wenn sie die Vergewaltigung nicht beweisen können. Die Hudood-Verordnungen sind deutlich frauenfeindlicher als die „normale“ Scharia-Rechtsprechung. Nach Hudood-Recht benötigt beispielsweise eine Frau nicht wie üblich zwei Zeugen, um vor Gericht die Aussage eines Mannes zu widerlegen, sondern die Aussagen von vier Männern, die zudem grundsätzlich Muslime sein müssen<ref>Offence of Zina (Enforcement of Hudood) Ordinance, section 8</ref>.
Hudood-Urteile wurden sowohl durch weltliche Gerichte als auch durch Schariagerichte aufgehoben und sind in der Vergangenheit selten vollstreckt worden. Dennoch sitzen 80 % der etwa 6.000 Frauen in pakistanischen Gefängnissen dort infolge Hudood-Verurteilungen.
Besonders nachteilig sind die Hudood Ordinances für die nicht-muslimischen Minderheiten Pakistans. Hier arbeiten Organisationen wie die All Pakistan Minorities Alliance oder die CLF an Vorschlägen für tolerantere Gesetze bzw. Frauenrechte und besseren Rechtsschutz für Gefangene und die Opfer von Gewalt.
2006 wurde auf Initiative von Präsident Pervez Musharraf ein Gesetz erlassen, um die Hudood-Verordnungen einzuschränken und die Rechte von Frauen vor Gericht zu verbessern. So ging es unter anderem darum, Vergewaltigung aus den Hudood-Verordnungen heraus- und wieder ins Strafgesetzbuch<ref>Pakistan Penal Code, section 375</ref> aufzunehmen. Vor einem Scharia-Gericht hätte eine Frau einen besseren Stand als vor einem Hudood-Gericht. Größeren Rechtsschutz genießt sie auch im allgemeinen Strafrecht; dort kann eine Vergewaltigung auf Basis von Beweisen und mit weniger Zeugen geahndet werden.
Menschenrechtsorganisationen gehen davon aus, dass in Pakistan alle drei Minuten eine Frau vergewaltigt wird. Das wären 480 Frauen am Tag, 175.200 im Jahr, bei einer Bevölkerung von 166 Mio. (Vergleich D: 7.500 Anzeigen im Jahr bei 82 Mio. Einwohnern).
Literatur
- Rubya Mehdi: The Islamization of the Law in Pakistan. Richmond, Surrey 1994.
Weblinks
- Hadood Ordinance Erläuterungen der IGFM (Internationale Gesellschaft für Menschenrechte)
- Mediating the Hadood Laws in Pakistan. Shanaz Khan, 2001, PDF-Datei, 18 Seiten (67 kB)
Einzelnachweise
<references />