Interessenverband
Ein Interessenverband oder Interessenverein ist eine auf Dauer angelegte Personenvereinigung, die den politischen Willensbildungsprozess und das staatliche Handeln beeinflussen will.<ref name="Definition">Vgl. Eberhard Schütt-Wetschky: Interessenverbände und Staat. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1997, S. 9.</ref> Interessenverbände versuchen auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen.<ref name="Thurich">Satz nach Eckart Thurich: pocket politik. Demokratie in Deutschland, 2006, Bundeszentrale für politische Bildung, online unter http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=3GVBBT</ref> Ihre Tätigkeit bezeichnet man als Lobbyismus.
Im Unterschied zu Parteien nehmen Interessenverbände nicht an allgemeinen Wahlen teil.<ref name="Thurich" />
Formen
Vereinigungen, die als Interessenverband agieren können, gibt es in fast allen Bereichen der Gesellschaft. Sie können nach ihren Tätigkeitsfeldern in fünf Gruppen eingeteilt werden:<ref>Einteilung und Beispiele nach Horst Pötzsch: Die Deutsche Demokratie. 5. Auflage, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2009, S. 48–52, online unter https://www.bpb.de/themen/BWDJ3P,0,0,Interessenverb%E4nde.html</ref>
Vereinigungen im Wirtschaftsleben und in der Arbeitswelt
- Wirtschaftsverbände, z. B. Bundesverband der Deutschen Industrie, Deutsche Industrie- und Handelskammer;
- Gewerkschaften, z. B. Deutscher Gewerkschaftsbund, Beamtenbund
- Verbraucherverbände, z. B. Verbraucherzentrale Bundesverband
- Berufsverbände, z. B. Verein Deutscher Ingenieure
Vereinigungen mit sozialen Zielen
- Wohlfahrtsverbände, z. B. Diakonie, Caritas
- Hilfsorganisationen, z. B. Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe, DLRG
- Mietervereine, z. B. Deutscher Mieterbund
Vereinigungen im Bereich Freizeit und Erholung
- Hobbyvereine (z. B. Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde)
- Sportverbände, z. B. Deutscher Fußball-Bund, Deutscher Turner-Bund, Deutscher Tennis Bund
- Verkehrsclubs, z. B. ADAC, ADFC
Vereinigungen in den Bereichen Kultur und Wissenschaft
Vereinigungen mit ideellen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen
- Menschenrechtsorganisationen, z. B. FGQ, Amnesty International, Kinderschutzbund
- Tierschutzorganisationen, z. B. PETA, Vier Pfoten, Deutscher Tierschutzbund
- Naturschutzorganisationen, z. B. Greenpeace, BUND, NABU, WWF
Möglichkeiten und Adressaten der Einflussnahme
Pötsch unterscheidet fünf Möglichkeiten der Einflussnahme:<ref>Liste nach Horst Pötzsch: Die Deutsche Demokratie. 5. Auflage, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2009, S. 48–52, online unter https://www.bpb.de/themen/BWDJ3P,0,0,Interessenverb%E4nde.html</ref>
- Öffentlichkeit: Interessenverbände werben mithilfe der Medien, durch persönliche Kontakte zu Journalisten, durch Pressekonferenzen, durch Informationsmaterial oder eigene Presseorgane für ihre Ziele. Schärfere Mittel der Interessendurchsetzung sind Anzeigenkampagnen, Demonstrationen und Streiks.
- Parteien: Interessenverbände stehen teils einer Partei nahe und unterstützen diese auch im Wahlkampf. Sie versuchen ihre Ziele in Parteiprogrammen zu verankern.
- Parlamente: Interessenverbände verschaffen Mitgliedern oder Funktionären Abgeordnetenmandate. Als Fachleute ziehen diese Abgeordneten in die zuständigen parlamentarischen Ausschüsse ein.
- Regierung und Bürokratie: Interessenverbände verhandeln direkt mit Regierungsmitgliedern und der Ministerialbürokratie.
- Organe der Europäischen Union: Die Verlagerung vieler Entscheidungen auf die Ebene der Europäischen Union hat zur Folge, dass europäische Dachverbände auf die Entscheidungsprozesse der EU einwirken.
Deutschland
Unter den Verbänden gelten in Deutschland über 5000 als solche, die politische Interessen verfolgen.<ref name="Pötzsch">Satz nach Horst Pötzsch: Die Deutsche Demokratie. 5. Auflage, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2009, S. 48–52, online unter https://www.bpb.de/themen/BWDJ3P,0,0,Interessenverb%E4nde.html.</ref> Die Verbände mit bundespolitischen Interessen können sich in die Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern, auch kurz Lobbyliste, eintragen lassen (2241, Stand: 27. März 2015), die beim Präsidenten des Deutschen Bundestages geführt wird. Die Geschäftsordnungen von Bundestag und Bundesregierung sehen die Mitwirkung von Interessenverbänden ausdrücklich vor, Rechte oder Pflichten sind jedoch mit einem Listeneintrag nicht verbunden.<ref name="Pötzsch" />
Als bedeutsame Interessenverbände mit einer im Grundgesetz herausgehobener Stellung (Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie) gelten die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände.<ref name="Pötzsch" />
Historisch gesehen gab es im Deutschen Reich nach 1871 die verschiedensten Interessenverbände. Zu den wirtschaftlichen Interessenverbänden gehörte zum Beispiel der Bund der Landwirte.
Siehe auch
- Politikberatung
- Verband (Recht)
- Interessenvertretung (Interessengruppe)
- Liste von Industrieverbänden
- Verbändevereinbarung
Einzelnachweise
<references />
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