Kameralamt
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Das Kameralamt (von lateinisch cameralis auch Cameralamt<ref>Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. G. Hasselbrink, 1863.</ref>) war für die Vorgänge und Gegenstände der Kameralistik, d. h. der fürstlichen Kammer- bzw. Finanzverwaltung verantwortlich.<ref>Uni Heidelberg: cameralis</ref> Es war der Vorläufer des heutigen Finanzamts. In Württemberg war es die untere staatliche Finanzbehörde, die seit 1807 an Stelle der ehemaligen Kellereien und geistlichen Verwaltungen eine der sogenannten Spezialkassen bildete.<ref>Uni Heidelberg: Kameralamt</ref>
Der Leiter eines Kameralamts wurde in Württemberg „Keller“ genannt.
Einzelnachweise
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