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Kreisbrandmeister

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Feuerwehrwagen Volvo des Kreisbrandmeisters Sächsische Schweiz

Der Kreisbrandmeister (KBM) ist ein ehren- oder hauptamtlicher Feuerwehrmann, der in den einzelnen deutschen Bundesländern unterschiedliche Aufgaben hat. Gemeinsam ist jedoch, dass er größere Feuerwehreinsätze auf Kreisebene leiten kann und feuerwehrtechnische Aufgaben bei der Kreisverwaltung bearbeitet.

Baden-Württemberg

Seit der Änderung des baden-württembergischen Feuerwehrgesetzes im März 2010 ist der Kreisbrandmeister ein feuerwehrtechnischer Beamter des gehobenen Dienstes<ref>Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg: Information zur Ausbildung und Tätigkeit einer Beamtin oder Beamten im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst. (PDF; 95 kB) In: im.baden-wuerttemberg.de. Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Dezember 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 13. Juni 2016; abgerufen am 24. Januar 2026.</ref>. Sein(e) Stellvertreter werden auf fünf Jahre vom Landrat zum Ehrenbeamten ernannt. Vor der Ernennung sind alle Feuerwehrkommandanten und Werkfeuerwehrkommandanten des Landkreises zu hören. Die Bestellung ist außerdem dem Regierungspräsidium anzuzeigen.<ref>§ 23 Feuerwehrtechnische Beamte. Landesrecht Baden-Württemberg, 2. März 2010, abgerufen am 4. Oktober 2021.</ref>

Der Kreisbrandmeister erledigt alle Aufgaben, die sich beim Landratsamt in Zusammenhang mit der Feuerwehr ergeben und führt die Aufsicht über alle Gemeindefeuerwehren des Kreises. Der Kreisbrandmeister kann bei Einsätzen und Übungen jederzeit die Einsatzleitung übernehmen.<ref>Aufgaben der feuerwehrtechnischen Beamten. Landesrecht Baden-Württemberg, 2. März 2010, abgerufen am 20. Dezember 2015.</ref> Dem Kreisbrandmeister übergeordnet ist der Bezirksbrandmeister.

Bayern

In Bayern ist der Kreisbrandmeister (in kreisfreien und Großen Kreisstädten Stadtbrandmeister, kurz SBM, genannt) für ein bestimmtes Gebiet eines Inspektionsbereiches innerhalb eines Kreises oder für ein bestimmtes Fachgebiet (zum Beispiel ABC-Schutz) zuständig. Er untersteht innerhalb der Kreisbrandinspektion<ref>Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG). Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 28. Mai 2013. Az.: ID1-2211.50-162</ref> dem jeweiligen Kreisbrandinspektor und ist unterste besondere Führungskraft. Kreisbrandmeister können zugleich auch Leiter einer Feuerwehr sein. Der Kreisbrandrat leitet die sogenannte Kreisbrandinspektion beim Landratsamt.<ref>Bayerisches Landesfeuerwehrgesetz – III. Abschnitt</ref> Alle Funktionen werden ehrenamtlich ausgeübt, allerdings kann eine entsprechende Aufwandsentschädigung durch den Landkreis erfolgen. Es gibt in Bayern auf feuerwehrtechnischer Seite keine übergeordneten Dienststellen oberhalb der Kreisebene. Nur politisch-administrativ erfolgt eine entsprechende Anbindung an die jeweilige Regierung.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Feuerwehrrecht (auf regierung.oberbayern.bayern.de) (Memento vom 2. November 2013 im Internet Archive)</ref>

Hessen

In Hessen kann der Kreisausschuss eines Landkreises zur Unterstützung des Kreisbrandinspektors auf dessen Vorschlag den örtlichen Gegebenheiten entsprechend Kreisbrandmeister ernennen, die ehrenamtlich in der Kreisbrandinspektion tätig sind und in ein Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden sollen (gemäß § 13 II HBKG).<ref name=HBKG>Hessisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Hessisches Brandschutzgesetz – HBKG). (PDF; 259 kB) (GVBl. S. 602). In: innen.hessen.de. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 30. September 2021, abgerufen am 24. Januar 2026.</ref> Der Kreisbrandinspektor ist Vorgesetzter der Kreisbrandmeister.<ref name=HBKG /> Die Kreisbrandmeister müssen die erforderlichen Fachkenntnisse besitzen.<ref name=HBKG /> Zur Vertretung des Kreisbrandinspektors ist ein Kreisbrandmeister zu bestellen.<ref name=HBKG />

Niedersachsen

Der Kreisbrandmeister leitet die Kreisfeuerwehr, er wird für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.<ref name=NBrandSchG>Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG). Vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 269 – VORIS 21090 –). In: Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS). Der Niedersächsische Landtag, 6. Juli 2022, abgerufen am 24. Januar 2026.</ref> Über die Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeindebrandmeister des jeweiligen Kommandobereichs.<ref name=NBrandSchG /> Außerdem kann er bei Einsätzen in seinem Bereich unter Umständen gemäß § 23 Absatz 3 NBrandSchG die Einsatzleitung übernehmen.<ref name=NBrandSchG /> Nach § 21 Absatz 8 übernimmt in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr der Gemeindebrandmeister die Aufgaben des Kreisbrandmeisters; in kreisfreien Städten mit Berufsfeuerwehr der Leiter der Berufsfeuerwehr.<ref name=NBrandSchG /> Gemäß § 21 Absatz 10 NBrandSchG führt der Kreisbrandmeister in der Region Hannover die Bezeichnung Regionsbrandmeister.<ref name=NBrandSchG />

Dem Kreisbrandmeister sind die Abschnittsleiter, sofern solche Brandschutzabschnitte eingerichtet wurden, unterstellt.<ref name=NBrandSchG /> Absatz 2 bestimmt, dass die Kreisfeuerwehrbereitschaften dieser Abschnitte jeweils von einem Abschnittsleiter geleitet werden und diese in ihrem Bereich die Aufgaben des Kreisbrandmeisters wahrnehmen.<ref name=NBrandSchG /> Es gibt Inkompatibilitätsregeln betreffend der Ämter Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter, Gemeindebrandmeister und Ortsbrandmeister.<ref name=NBrandSchG />

Nordrhein-Westfalen

Der Kreisbrandmeister und sein Stellvertreter sind in Nordrhein-Westfalen entweder ehrenamtlich, oder auf Beschluss des Kreistages auch hauptamtlich tätig.<ref name=BHKG>Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). (GV. NRW. S. 886). In: recht.nrw.de. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, 23. Juni 2021, abgerufen am 24. Januar 2026.</ref> Sie werden auf sechs Jahre vom Kreistag auf Vorschlag des Landrats zu Ehrenbeamten ernannt.<ref name=BHKG /> Vor ihrer Ernennung sind die Leiter der Feuerwehren der kreisangehörigen Städte und der Bezirksbrandmeister zu hören.<ref name=BHKG /> Der Kreisbrandmeister unterstützt den Landrat bei der Aufsicht über die öffentlichen Feuerwehren und bei der Durchführung der dem Kreis übertragenen Aufgaben.<ref name=BHKG /> Bei Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren kann die Kreisbrandmeisterin oder der Kreisbrandmeister die Leitung des Einsatzes übernehmen.<ref name=BHKG /> Relevante Rechtsgrundlage ist § 12 BHKG.<ref name=BHKG />

Sachsen-Anhalt

Datei:Hauptbrandinspektor LSA.png
Hauptbrand- inspektor

Beim Kreisbrandmeister handelt es sich um die höchste Führungsfunktion der Feuerwehren auf Kreisebene in Sachsen-Anhalt. Damit leitet er die Feuerwehren in seinem Landkreis. Dem Kreisbrandmeister sind die Abschnittsleiter, sofern Brandschutzabschnitte eingerichtet wurden, unterstellt. Ein Abschnittsleiter wird dann auch zum Stellvertreter des Kreisbrandmeisters. Der Kreisbrandmeister und die Abschnittsleiter des Landkreises werden auf Vorschlag der Wehrleiter des Kreises für die Dauer von sechs Jahren von dem Landkreis in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.<ref>Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG). (GVBl. LSA 2001, 190). In: www.landesrecht.sachsen-anhalt.de. Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, 21. Juli 2017, abgerufen am 24. Januar 2026.</ref>

Zu den Aufgaben des Kreisbrandmeisters gehören z. B.

  • Anhörung vor der Berufung der Wehrleiter und deren Stellvertreter,
  • Anhörung vor der Abberufung der Wehrleiter und deren Stellvertreter,
  • Mitwirkung bei der Aufgabenwahrnehmung der Aufgaben des Landkreises,
  • Leitung von Einsätzen.

Der Kreisbrandmeister kann die Leitung von Einsätzen im eigenen Wirkungskreis übernehmen, er muss es aber nicht. Er kann auch die Einsatzleitung bei der bereits vorhandenen Einsatzleitung lassen. Übernimmt der Kreisbrandmeister den Einsatz nicht, so steht er dem Einsatzleiter als Berater zur Seite. Er muss den Einsatz übernehmen, wenn der Einsatzleiter die Kräfte aufgrund seiner Ausbildung nicht führen darf: So zum Beispiel wenn der bisherige Einsatzleiter ein Gruppenführer ist, aber Kräfte in Stärke eines Zuges führt, da bisher noch kein ausgebildeter Zugführer vor Ort ist.

Der Kreisbrandmeister führt den Dienstgrad Hauptbrandinspektor (siehe Bild).

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist der Kreisbrandmeister der übliche Dienstgrad des Kreiswehrführers. Der Kreiswehrführer ist eine ehrenamtliche Funktion unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis. Die Aufgaben des Kreiswehrführers sind laut Brandschutzgesetz

  • Beratung und Unterstützung des Kreises in allen Angelegenheiten des Feuerwehrwesens
  • Beratung der Gemeinden bei ihren Aufgaben sowie Hinwirken auf eine ordnungsgemäße Ausbildung und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Kreisgebiet
  • Unterstützung der Aufsichtsbehörde bei ihren Aufgaben
  • Vorstandsmitglied des Kreisfeuerwehrverbandes

Der Kreiswehrführer wird von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich, die Amtszeit endet spätestens mit Ende des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Die Wahl bedarf der Zustimmung des Kreistags.<ref>Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Schleswig-Holstein – BrSchG). (GVBl. S. 519). In: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Schleswig-Holstein – Landesvorschriften und Landesrechtsprechung, 13. April 2022, abgerufen am 24. Januar 2026.</ref>

Bei Einsätzen im Kreisgebiet kann der Kreiswehrführer die Einsatzleitung von der Gemeindefeuerwehr des Einsatzortes übernehmen.<ref>Leitung auf der Einsatzstelle. Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein, 15. Dezember 2014, abgerufen am 14. November 2020.</ref>

Thüringen

Die Kreisbrandmeister sind in Thüringen in der Regel ehrenamtlich tätig. Der jeweilige Landkreis ernennt auf Vorschlag des Kreisbrandinspektors, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, die Kreisbrandmeister.<ref name=ThürBKG>Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG –). (GVBl. 2008, 22). In: landesrecht.thueringen.de. Freistaat Thüringen, 5. Februar 2008, abgerufen am 24. Januar 2026.</ref> Die Kreisbrandmeister sind Ehrenbeamte.<ref name=ThürBKG /> Ein Kreisbrandmeister hat das Vertretungsrecht für den Kreisbrandinspektor.<ref name=ThürBKG /> Rechtsgrundlage ist § 16 ThürBKG.<ref name=ThürBKG />

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />