Landesversicherungsamt
Landesversicherungsamt war der Name von deutschen Behörden zur Versicherungsaufsicht.
Geschichte
Mit dem Reichsgesetz über die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886<ref>Reichsgesetz über die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886, GS S. 132 f., Digitalisat.</ref> wurde in Deutschland reichsweit einheitlich die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung in den genannten Branchen eingeführt. Gegen Entscheidungen der Unfallversicherungsträger konnte in Schiedsstellen vorgegangen werden. Oberste Aufsichts- und Spruchbehörde war das Reichsversicherungsamt. Die einzelnen Länder konnten Landesversicherungsämter einrichten, die für das Gebiet des jeweiligen Landes die Aufsichts- und Spruchbehörde bildeten.<ref>Reichsgesetz über die Unfall- und Krankenversicherung..., §§ 100, 101.</ref>
Entsprechend wurden u. a. folgende Landesversicherungsämter eingerichtet<ref>Monatsschrift für Unfallheilkunde und Versicherungsmedizin, Bände 5–6, 1898, S. 102, Digitalisat</ref>:
Mit der Reichsversicherungsordnung erweiterten sich 1912 die Aufgaben der Landesversicherungsämter. Eingangsinstanz waren nun die Oberversicherungsämter auf Regierungsbezirksebene.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Landesversicherungsämter 1934 abgeschafft und die Aufgaben überwiegend dem Reichsversicherungsamt übertragen.<ref>Gesetz vom 5. Juli 1934, RGBl I, 577</ref>
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in den Bundesländern teilweise erneut Landesversicherungsämter geschaffen, so z. B. das Landesversicherungsamt Bayern<ref>Gesetz vom 2. September 1946, GVBl. 1947, S. 11</ref> und das Landesversicherungsamt Nordrhein-Westfalen. Mit der Schaffung der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland 1954 wurden diese Behörden überwiegend aufgehoben.
Literatur
- Karl Trutzer: Das Reichsgesetz betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886 u. d. bayer. Ausführungsgesetz vom 5. April 1888, 1888, Digitalisat.
- Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980, 1983, Digitalisat.
Einzelnachweise
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