Nickel(II)-nitrat
Nickel(II)-nitrat ist eine chemische Verbindung des Metalls Nickel aus der Gruppe der Nitrate. Sie kommt gewöhnlich in Form ihres Hexahydrates Ni(NO3)2 · 6 H2O vor, weshalb sich alle Angaben aus der Tabelle auf dieses beziehen.
Eigenschaften
Nickel(II)-nitrat ist ein starkes Oxidationsmittel und kommt in verschiedenen Hydratformen vor. Am häufigsten ist Hexahydrat (Ni(NO3)2 · 6 H2O). Beim langsamen Erhitzen des Nickel(II)-nitrat-Hexahydrats bildet sich ab 45 °C das Tetrahydrat (Ni(NO3)2 · 4 H2O), ab 80 °C das Dihydrat (Ni(NO3)2 · 2 H2O), bei 120 bis 145 °C basisches Nickelnitrat. Beim Abkühlen kann sich das Nonahydrat bilden (Ni(NO3)2 · 9 H2O). Oberhalb von 200 °C beginnt sich Nickelnitrat zu Nickel(II)-oxid zu zersetzen. Beim raschen Erhitzen erfolgt zwischen 310 und 340 °C Zersetzung zu Nickel(II)-oxid, Stickoxiden und Sauerstoff.
Durch Reaktion von gelöstem Nickelnitrat-Hexahydrat mit Ammoniakwasser (konz.) kann bei pH > 8 Hexaamminnickel(II)-nitrat gewonnen werden, ein Komplexsalz. Ähnlich kann aus Nickelnitrat-Hexahydrat und Hydrazinhydrat Nickelhydrazinnitrat gewonnen werden.
- <math>\mathrm{Ni(NO_3)_2 \cdot 6 \ H_2O + 3 \ N_2H_4 \cdot H_2O \longrightarrow}</math> <math>\mathrm{Ni(N_2H_4)_3(NO_3)_2 + 9 \ H_2O}</math>
Durch Reaktion von Nickelnitrat-Lösung mit Natronlauge bzw. Natriumhydroxid entsteht hell- bis apfelgrünes Nickel(II)-hydroxid.
- <math>\mathrm{Ni(NO_3)_2 + 2 \ NaOH \longrightarrow Ni(OH)_2 + 2 \ NaNO_3}</math>
Verwendung
Nickel(II)-nitrat verwendet man in der Keramikindustrie (als braunes Pigment), in der Färberei als Beizmittel, zum elektrolytischen Vernickeln, zum Gewinnen von Nickel(II)-oxid und zum Herstellen von reinem Katalysatornickel.
Sicherheitshinweise
Nickel(II)-nitrat wirkt brandfördernd und ist als krebserzeugend eingestuft.
Weblinks
Einzelnachweise
<references />
- Wikipedia:Maximale Seitengröße durch Vorlageneinbindungen überschritten
- Wikipedia:Maximale Gesamtgröße der Vorlagenparameter überschritten
- Nickelverbindung
- Nitrat
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 27
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 28
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 30