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Oberlandesgerichtsrat

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Vorlage:Hinweisbaustein Oberlandesgerichtsrat war bis zur Änderung der Dienstbezeichnungen der Richter im Jahre 1967 die Dienstbezeichnung für die beisitzenden Richter an deutschen Oberlandesgerichten.<ref></ref> Seither lautet die Dienstbezeichnung: Richter am Oberlandesgericht.

Auch die Richter preußischer Oberlandesgerichte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, trugen den Titel eines Oberlandesgerichtsrates.

Einzelnachweise

<references />