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Quelle (Nachrichtendienst)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Quelle bezeichnet in Zusammenhang mit einem Nachrichtendienst im weiten Sinne die Herkunft einer Information. In einem engeren Verständnis wird darunter nur die menschliche Quelle (V-Mann) verstanden.<ref name="Lexikon">Der BibISBN-Eintrag Vorlage:BibISBN/9783776623178 ist nicht vorhanden. Bitte prüfe die ISBN und lege ggf. einen neuen Eintrag an.</ref>

Arten

Die Quellen für das Informationsaufkommen eines Nachrichtendienstes können unterschieden werden in:<ref>JP 2-0 Joint Intelligence. (PDF) In: Joint Chiefs of Staff. 22. Oktober 2013, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 28. Januar 2020; abgerufen am 25. April 2020.</ref>

Die offen zugänglichen Informationen machen den Großteil des Informationsaufkommens aus.

Abschöpf- und Objektquelle im Ministerium für Staatssicherheit

Im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) waren Quellen inoffizielle Mitarbeiter, die im sogenannten Operationsgebiet, also dem gegnerischen oder neutralen Ausland, tätig waren und an Informationen gelangen konnten. Das MfS unterschied zwischen Abschöpfquelle und Objektquelle (A-Quelle bzw. O-Quelle). Die "O-Quelle" ist direkt im Objekt verankert, über die Informationen beschafft werden sollen. Die "A-Quelle" hat lediglich über eine zweite Person Verbindung zum Objekt.<ref>Quelle. In: MfS-Lexikon - stasi-unterlagen-archiv.de. Abgerufen am 27. Dezember 2023.</ref>

Quellenschutz

Unter Quellenschutz wird in der Regel nur der Schutz von menschlichen Quellen verstanden.<ref name="Lexikon" /> Der Quellenschutz ist das höchste Schutzgut eines Nachrichtendienstes. Die Anwerbung von Quellen setzt stets voraus, dass diesen unbedingte Vertraulichkeit und Schutz ihrer Identität zugesichert wird. Diese Zusicherung ist notwendig im Hinblick auf die Gefahren, denen sich die betroffenen Quellen selbst aussetzen. Er dient damit nicht nur dem Schutz der Identität vorhandener Quellen, sondern soll auch die Bereitschaft sichern, dass sich zukünftige Quellen zur Zusammenarbeit verpflichten.<ref>19. Deutscher Bundestag (Hrsg.): Antwort der Bundesregierung. 30. Dezember 2019, S. 4 (BT-Drs. 19/16257 [abgerufen am 27. Dezember 2023]).</ref>

Einzelnachweise

<references />