Zum Inhalt springen

Sachrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Sachrecht steht für:

  • materielles Recht, das sachliche Recht im Gegensatz zum formellen Recht (Verfahrensrecht, Prozessrecht)
  • im internationalen Privatrecht die Gesamtheit der Sachnormen im Gegensatz zu den Kollisionsnormen, siehe Sachnorm

Vorlage:Hinweisbaustein __DISAMBIG__