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Schutzzeichen

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Schutzzeichen sind Symbole, die in bewaffneten Konflikten unter dem Schutz des humanitären Völkerrechts stehende Personen und Objekte kennzeichnen. Es sind bewusst einfach gehaltene Zeichen, die ohne Zusätze weithin erkennbar sind, und im Bedarfsfall auch improvisiert hergestellt werden können. Ihre Verwendung als Schutzzeichen ist auf bewaffnete Konflikte beschränkt. Sie dürfen nur von bestimmten Organisationen oder Personengruppen für ihr Personal, ihre Gebäude und Fahrzeuge sowie ihre sonstige Ausstattung, und zur Kennzeichnung von festgelegten Einrichtungen verwendet werden. Es besteht in den meisten Fällen eine Verpflichtung, zutreffende Schutzzeichen zu führen beziehungsweise anzubringen, in einigen Fällen ist ihre Verwendung freigestellt.

Jede nicht dem vorgesehenen Zweck entsprechende Verwendung von Schutzzeichen ist ein Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und steht in allen Vertragsstaaten der entsprechenden Abkommen unter Strafe. Ein Missbrauch mit dem Ziel, den Gegner zu töten, zu verwunden oder gefangen zu nehmen, gilt als Perfidie und stellt ein Kriegsverbrechen dar.

Liste wichtiger Schutzzeichen

Zu den Schutzzeichen gehören unter anderem

  • das Rote Kreuz<ref name="GK1">Definiert in Artikel 38 des Genfer Abkommens vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde</ref> und die ihm gleichgestellten Zeichen des Roten Halbmondes<ref name="GK1"/>, des Roten Löwen mit roter Sonne<ref name="GK1"/> und des umgangssprachlich als „Roter Kristall“ bezeichneten Zeichens des dritten Zusatzprotokolls<ref name="ZP3">Definiert in Artikel 2 des Zusatzprotokolls vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens</ref> zur Kennzeichnung der nach den vier Genfer Konventionen und ihren Zusatzprotokollen geschützten Personen und Einrichtungen (nicht aber der Rote Davidstern, siehe auch Magen David Adom)
  • das blaue Dreieck auf orangefarbenem Grund als internationales Schutzzeichen des Zivilschutzes<ref name="ZP1-A66">Definiert in Artikel 66 des Zusatzprotokolls vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte</ref> zur Kennzeichnung der Angehörigen und Einrichtungen von Zivilschutzorganisationen
  • die Buchstaben „PG“ (als Abkürzung des französischen Begriffs Prisonnier de guerre) oder „PW“ (als Abkürzung des englischen Begriffs Prisoner of war) zur Kennzeichnung eines Kriegsgefangenenlagers<ref name="GK3">Definiert in Artikel 23 des Genfer Abkommens vom 12. August 1949 über die Behandlung der Kriegsgefangenen</ref> sowie die Buchstaben „IC“ (als Abkürzung des englischen Begriffs Internment camp) zur Kennzeichnung eines Zivilinterniertenlagers<ref name="GK4">Definiert in Artikel 83 des Genfer Abkommens vom 12. August 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten</ref>
  • ein roter Schrägbalken auf weißem Grund zur Kennzeichnung von Sanitäts- und Sicherheitszonen<ref name="GK4-Annex1">Definiert in Artikel 6 des ersten Anhangs zum Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten</ref>
  • die weiße Parlamentärsflagge<ref name="HLKO">Definiert in Artikel 32 des Haager Abkommens betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs vom 29. Juli 1899</ref> zur Kennzeichnung von Unterhändlern sowie als Zeichen der Kapitulation und des Verzichts auf Gegenwehr
  • das Kennzeichen des Roerich-Pakts für künstlerische und wissenschaftliche Einrichtungen und geschichtliche Denkmäler<ref name="RP">Definiert in Artikel 3 des Washingtoner Vertrags von 1935 über den Schutz von künstlerischen und wissenschaftlichen Einrichtungen und geschichtlichen Denkmälern</ref>
  • das Kennzeichen für Kulturgut<ref name="KGK">Definiert in Artikel 16 der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut vom 14. Mai 1954</ref> und das Kennzeichen für Kulturgut unter Sonderschutz<ref name="KGK"/> zur Kennzeichnung von Gebäuden oder anderen unbeweglichen Einrichtungen mit kultureller Bedeutung entsprechend der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
  • das Kennzeichen für „Anlagen und Einrichtungen, die gefährliche Kräfte enthalten“,<ref name="ZP1-A56">Definiert in Artikel 56 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte</ref> bestehend aus drei in einer Linie angeordneten orangefarbenen Kreisen, zur Markierung von Staudämmen, Deichen, Kernkraftwerken und vergleichbaren Anlagen.

Das Kennzeichen des Roerich-Pakts wurde durch den blau-weißen Schild der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ersetzt.

Das Zeichen des Roten Löwen mit roter Sonne wurde durch den Iran von 1924 bis 1980 verwendet. Seitdem nutzt das Land stattdessen den Roten Halbmond, hat sich jedoch explizit das Recht vorbehalten, den Roten Löwen mit roter Sonne erneut zu verwenden. Aus diesem Grund ist dieses Symbol weiterhin ein gültiges und den anderen Symbolen der Genfer Konventionen gleichgestelltes Schutzzeichen.

Siehe auch

Weblinks

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Einzelnachweise

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